Reuven Rennert über die Beschneidung:
Das Unverständnis, das religiösen Gruppen hinsichtlich des Praktizierens von Ritualen wie dem Schächten oder auch der Beschneidung seitens einer säkularen Öffentlichkeit entgegenschlägt, ist oft enorm.1
Berechtigterweise. Wenn es um nicht-konsensuale (nicht medizinisch notwendige) Körperverletzung und das Zufügen unnötigen Leides (beides könnte man auch Tierquälerei nennen) geht, sind Entsetzen, Empörung und Unverständnis als erste Bauchreaktionen begreiflich. Schliesslich sind das Zeichen eines gut entwickelten Empathievermögens. Oder können es zumindest sein.
Man kann selbstverständlich versuchen, dieses Bauchgefühl zu überwinden. Aber dafür braucht es schon gute Gründe, die meines Erachtens die Beschneidungsbefürworter bisher nicht geliefert haben.
Die Praxis der männlichen Beschneidung auch nur ansatzweise mit der – nach wie vor in vielen Ländern verbreiteten – Genitalverstümmelung von Mädchen zu vergleichen, die wiederum grobe gesundheitliche Schäden nach sich zieht und überdies als Instrument der Unterdrückung verwendet wird, gleicht einem Affront gegenüber jeglicher Vernunft und den legitimen Bedürfnissen von Minderheiten.1
Mir mangelt es, offen gesagt, am medizinischen Fachwissen, doch mir scheint, dass es durchaus Parallelen gibt zwischen der Beschneidung der Vorhaut, die die Eichel des Penis umgibt, und der Beschneidung der Vorhaut, die die Eichel der Klitoris umhüllt.2 3 4 Wenn letzteres als Genitalverstümmelung gilt, dann sollte dies wohl auch für ersteres gelten.
Alle anderen Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien sind natürlich schlimmer als die Beschneidung der Penisvorhaut. (Obwohl ich nicht ausschliessen möchte, dass es nicht Orte gibt, in denen bei der Beschneidung mehr entfernt oder zerstört wird als bloss die Vorhaut. In den Medien habe ich aber noch nie von Eichelentfernungen oder ähnlichem gehört.)
Das Argument, dass es sich bei der Zirkumzision nicht um ein Instrument der Unterdrückung handelt, ist sehr zweifelshaft. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Beschneidung aus medizinischen Gründen eingeführt wurde. Nicht zuletzt, weil die gesundheitlichen Vorteile, die von manchen Befürwortern der Beschneidung, ins Felde geführt werden, erst in den letzten paar Jahrzehnten entdeckt, resp. gesucht und gefunden wurden. Eine tausendjährige Tradition kann folglich nicht mit Kenntnissen begründet und erklärt werden, die erst ein paar Jahrzehnte alt sind.
Im Gegenteil: Das Anführen der medizinischen Vorteile, die wohl nicht so gross sind, wie manche gerne glauben möchten und die nicht nur durch die Beschneidung erreicht werden können, sondern auch durch so mondäne Dinge wie Waschen oder Kondome, riecht stark nach einer post-hoc-Rationalisierung. D.h. die Tradition hat sich tief ins kulturelle Fleisch eingefressen und um sich nicht einzugestehen, dass die Tradition falsch und schändlich ist, werden Rechtfertigungen gesucht.
Wenn nicht die medizinischen Vorteile, welche Gründe kann man dann für die Entstehung der Beschneidung anführen? Nun, die Kontrolle der menschlichen Sexualität ist in vielen Religionen wenn nicht zentral, so doch sehr wichtig. Die menschliche Sexualität kann man jedoch nicht nur kontrollieren und beherrschen, indem man moralische Gebote aufstellt und bestimmte Tätigkeiten unter Strafe stellt, sondern auch mit körperlichen Eingriffen. Eine andere Erklärung sind Initiationsrituale. Initiationsriten beinhalten oft risikoreiche Handlungen, Körperverletzung oder sichtbare Körpermodifikationen. Auf die Beschneidung treffen wohl alle drei Punkte zu. Weitere Möglichkeiten sind, dass die Zirkumzision eine zivilisiertere Weiterentwicklung von religiösen Menschenopfern (statt dass der ganze Mensch den Göttern geopfert wird, wird nur ein Teil, namentlich die Vorhaut, geopfert) oder der Kastration der Unterworfenen (statt dass die Geschlechtsteile ganz abgeschnitten werden, wird nur die Vorhaut abgeschnitten) ist.5
Mit einiger Berechtigung kann man die Zirkumzision also als Instrument der Unterdrückung ansehen. Dass seit ihrer Einführung Jahrtausende vergangen sind und sich viele Beschnittene dadurch nicht unterdrückt fühlen, ändert dabei nichts an ihrem repressiven Charakter.
In der Neuzeit fand die Beschneidung ein Revival, dessen expliziter Zweck die Unterdrückung der menschlichen Sexualität war. Der Schweizer Arzt Samuel Tissot empfahl etwa die Beschneidung von Jungen und Mädchen als eine Massnahme gegen Masturbation. Sexualfeindlichkeit hat also gerade in der jüngsten Vergangenheit viel zu tun mit der Beschneidung.6
Obwohl also weibliche und männliche Beschneidung teils sehr unterschiedlich grausam und schädlich sind, vereint sie doch ein gemeinsamer Charakter.
Oft wird nun in der laufenden Debatte auf das Selbstbestimmungsrecht von Kindern verwiesen. Dass dieses aber ganz massiv durch – völlig zu Recht – gesellschaftlich akzeptierte Konzepte wie Pflichtschule, Gesundenuntersuchung und viele weitere Fixpunkte im Leben unserer Jüngsten eingeschränkt wird, lassen die selbst ernannten Verteidiger des gesunden Volksempfindens dabei völlig außer Acht.1
Alle Dinge in einen Topf werfen, gut rühren und fertig ist die Polemik.
Körperverletzung, Arbeitszwang (resp. Schulzwang oder Lernzwang) und ärztliche Gesundheitschecks sind grundverschiedene Dinge. Man kann durchaus das eine ablehnen, aber ein oder zwei andere Dinge befürworten. Das muss nicht inkonsequent sein, sondern kann ein Zeichen dafür sein, dass man differenzieren kann.
Daneben gibt es natürlich durchaus einige Personen, die Beschneidung und Schulzwang gleichermassen ablehnen. Aber wer nur Massenmedien liest, hat einen zu eingeschränkten Horizont, um dies zu wissen.
Dabei handle es sich schließlich, bekommt man dann zu hören, um Maßnahmen, die für das soziale und körperliche Wohlergehen unserer Kinder unumstritten seien. Dass einer bewährten und harmlosen Praxis einer der ältesten europäischen Minderheiten nicht dieselbe Offenheit seitens der Mehrheitsgesellschaft zuteil wird, ist äußerst bedenklich.1
Ob sich die Praxis bewährt hat, ist eine relative Frage. In Bezug auf welches Ziel soll sie sich bewährt haben?
Auf jeden Fall ist die Beschneidung nicht harmlos. Körperverletzung ist per definitionem harmvoll, beschädigend, eben verletzend. Wenn Körperteile abgeschnitten oder durchlöchert werden, dann entsteht stets ein Schaden, auch wenn die weiteren Konsequenzen der Körperverletzung mild sind. Allen Kindern die Ohrläppchen abzutrennen, ist grundsätzlich schädlich, obwohl dies ein Eingriff ist, der kaum negative Folgen wie etwa den Verlust sexuellen Empfindens oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr nach sich zieht.
Ob eine Person diese Körperverletzung in Kauf nehmen will, sei es aus ästhetischen oder religiösen Gründen, kann und darf nur diese Person selber entscheiden. Denn nur das Individuum kann wissen, ob subjektiv gesehen der Nutzen grösser ist als die Kosten.
Einzig bei medizinisch notwendigen Eingriffen dürfen andere Personen für das Individuum entscheiden, ob der Eingriff durchgeführt wird oder nicht. Denn das Individuum ist nicht immer fähig, seinen Willen auszudrücken. Sei es, weil es gegenwärtig nicht bei Bewusstsein ist oder weil es die mentalen Fähigkeiten (noch) nicht hat, um Vor- und Nachteile gewisser Eingriffe abzuwägen.
Über nicht-konsensuale Körperverletzung muss deshalb stets konservativ und skeptisch abgewogen werden. Nur wenn die Vorteile klar und deutlich sind und kaum auf andere Weise erreicht werden können, sollte für die Durchführung der Körperverletzung entschieden werden.
Dies bedeutet zugleich: Im Zweifel gegen die Körperverletzung.
Eine Debatte über Demokratieverständnis und Grundrechte von Minderheiten innerhalb Europas wäre ungleich wichtiger als die teilweise erschreckende Parade an Meinungen, die auf die Gleichmachung und Auslöschung jeglicher Individualität im Namen eines angeblich fortschrittlichen, kollektiven Zeitgeistes abzielen.1
Wichtig ist die Individualität der Individuen, nicht der Gruppen. Die Individualität der Gruppen mag stärker sein, wenn es ihnen erlaubt ist, frei über die Körper der Kinder zu verfügen, wenn sie z.B. deren Penisse beschneiden oder einschneiden, deren Haut tätowieren, deren Ohrläppchen piercen, deren Lippen und Ohren tellern, deren Füsse einbinden, deren Schädel deformieren, deren Hälse verlängern, oder ähnliches tun dürfen. Dies geht jedoch auf die Kosten des Individuums und deren Individualität, da es ihnen verunmöglicht wird, selber zu entscheiden, ob sie ihren Körper dergestalt modifizieren wollen.
“Was ist denn die Mehrheit im Ganzen genommen anderes als ein Individuum mit Ansichten und Interessen, die meistens denen eines anderen Individuums, genannt Minderheit, zuwiderlaufen?”, fragte der bedeutende Demokratietheoretiker Alexis de Tocqueville vor mehr als 150 Jahren – und folgerte, dass er niemals einer Mehrheit das Recht zugestehen würde, Dinge zu tun, die er jedem Individuum versagen würde.1
Der Aussage liegt ein kategorialer Irrtum zu Grunde: Einzelpersonen haben Ansichten und Interessen, weil sie eben echte Entitäten sind, organische Einheiten, deren Einzelteile unzertrennbar sind. Menschengruppen hingegen sind keine echten Entitäten, sie haben keine übergeordneten Gruppeninteressen, sondern bloss die Interessen der einzelnen Mitglieder.
Tocquevilles Aussage mag jedoch akzeptabel sein, wenn man sie metaphorisch auffasst. Auf jeden Fall teile ich die Schlussfolgerung. Man kann sie auch wunderbar anarchistisch interpretieren: Wenn das Individuum kein Recht hat, Steuern zu erheben, so hat dies auch der Staat nicht. Usw. usf.
Eine andere Interpretation ist jedoch auch möglich: Wenn ein einzelner Mensch, ohne Rückendeckung durch Tradition, Religion und Gruppe, einem kleinen Kind Körperteile abtrennt, wird er dafür bestraft. Da das eine Individuum (z.B. jener, der an Elfen glaubt und die Ohren seiner Tochter so zuspitzt, damit sie wie eine Elfe aussieht) also kein Recht auf nicht-konsensuale nicht medizinisch notwendige Körperverletzung hat, hat das andere Individuum (z.B. jene Gruppe von Juden und Muslimen, die glauben, ihr Gott verlange, dass die Penisvorhäute ihrer Kinder abgeschnitten werden müssen und folglich ihre Kinder beschneiden) auch nicht das Recht dazu.
Wir würden gut daran tun, Einsichten wie diese zu beherzigen und uns an einer Debatte zur Verbesserung der Qualität unserer Demokratien zu beteiligen, die Minderheiten genau dort schützen sollten, wo sie es am meisten brauchen: vor der Mehrheitsmeinung.1
Diesen Worten kann ich wohl zustimmen. Auch wenn ich sie anders interpretiere, als sie intendiert waren: Der Einzelne muss vor der Gruppe, sei dies nun eine religiöse Minderheit, eine säkulare Mehrheit oder die Institution namens Staat, geschützt werden.
Doch mit den Rechten und den Freiheiten des Einzelnen sieht es auch in naher bis mittlerer Zukunft noch düster aus. Er muss sich in der Öffentlichkeit gewissen Kleidungsvorschriften unterwerfen, er darf nicht frei sprechen, er darf nicht frei Handel treiben und er muss jahraus jahrein ungefähr die Hälfte seines Einkommens dem Staat abliefern, will er von diesem nicht belästigt werden.
- Reuven Rennert – Religiöse Beschneidung: Moralischer Zeitgeist und Rechte der Minderheiten [↩] [↩] [↩] [↩] [↩] [↩] [↩]
- Klitorisvorhaut (lat. Praeputium clitoridis) [↩]
- Vorhaut (lat. Praeputium oder Preputium, griech. πόσθη, pósthe) [↩]
- Klitorisvorhautreduktion (auch Klitorismantelstraffung) [↩]
- Beschneidung in Kulturgeschichte und Religion [↩]
- Zirkumzision – Neuzeit [↩]

Moin Moin
Hier noch zwei Beispiele von missglückten Jungen-Beschneidungen:
http://www.rp-online.de/panorama/beschneidungsritual-junge-verliert-penis-1.2060952
http://www.stern.de/news2/aktuell/junge-verliert-durch-beschneidungsunfall-zwei-drittel-vom-penis-1591714.html
Natürlich ist die Beschneidung medizinisch notwendig, sie bewahrt den Stöpsel zukünftig vor extensiver Genitalhygiene. Der wird seinen Eltern noch ‘mal dankbar dafür sein.
Darüber hinaus, ob Genitalverstümmlung von einer religiösen Minderheit oder einer fanatischen Mehrheit begangen wird, ist irrelvant, auch ob es sich dabei um eine 1000 Jahre alte Tradition handelt.
Ob sie damit auch Anarchokapitalisten und Libertäre meint oder nur ihre Verstümmlungsfreaks, die im Windschatten “religiöser Tradition,” kleinen Jungs die Vorhaut zurechtschnippseln?
Manche Minderheiten werden halt hofiert und privillegiert, andere demonisiert und kriminalisiert, dies von einer diskursdominierenden Mehrheit. Ich schätze, dass Rennert Letzterer angehört.
Genau.
Natürlich nur letztere. Freiheit und Schutz der ersteren würde bedeuten, dass 3 Lesben einander heiraten, jemand seine Arbeit für weniger als den Mindestlohn anbieten und Leute Cannabis-Zigaretten verkaufen dürften. Und wie wir alles wissen, wäre das das Ende der Zivilisation.
Rennert diskriminiert eben zwischen den verschiedenen Minderheiten und findet, dass nur ausgewählte Minderheiten den Minderheitenschutz verdient hätten und man gegen die anderen Minderheiten mit aller Gewalt des Staates diskriminieren kann.
Wenn die Bescheidung Rituell erfolgt ja, aber
eine Bescheidung beim Knaben unter medizinischer Fachkenntnis ist harmlos und schmerzfrei, und medizinisch sogar durchaus Sinnvoll (z.B aus hygenischen gründen), wohingegen die Bescheidung beim Mädchen aus medizinischer Sicht vollkommener Unsinn ist.
Damit will ich Sagen das die Bescheidung des Jungen im Fall einer späteren klage des Jungen gegen die Eltern, von seiten der Eltern als medizinische Maßnahme zum wohle des Sohnes begründet werden kann.
Die Bescheidung des Mädchens kann nicht medizinisch, sondern nur Rituell oder sonst wie begründet werden, das wiederum würde sich zu Gunsten der klage des Mädchens auswirken.
Die Individualität des Kindes ist aber sehr stark von der Individualität der Eltern abhängig.
Solange eine Bescheidung medizinisch Fachgerecht und Schmerzfrei durchgeführt wird ist es in meinen Augen egal ob sie aus Religösen, Ästhetischen oder Medizinischen Gründen durchgeführt wurde, sie ist in einem solchen Fall keine Körperverletzung, sondern im schlimmsten Fall fahrlässige leichte Körperverletzung.
In meinen Augen ist die Schmerzfreie und Ungefährliche Bescheidung nicht mit einer Schmerzhaften und Gesundheitsgefährdenden Bescheidung zu vergleichen.
Ein Problem mit diesem Argument ist, dass nach medizinischen Vorteilen der männlichen Beschneidung gesucht wurde, nicht aber nach Vorteilen der weiblichen Beschneidung.
Risikolos sind solche Eingriffe zudem nie. Es ist schon nur deswegen unklar, ob die Beschneidung Netto ein medizinischer Vorteil oder Nachteil ist.
Könnten sie, ja. Ein neutrales Gericht sollte die medizinischen Vorteile aber als zu geringfügig beurteilen, um die Beschneidung zu rechtfertigen. Denn sonst würde es Gefahr laufen, zahlreiche andere Körperverletzungen legitimieren zu müssen, bei denen sich vielleicht auch medizinische Vorteile finden lassen.
Stimmt, das ist eine Frage die auf eine Antwort wartet.
Natürlich, Riskolos ist kein Eingriff, doch ist die Bescheidung zumindest im Westlich-Standardisierten Gesundheitswesen recht Risikoarm.
Ob sie netto ein Gewinn ist müssen eben der betroffene und ein neutrales Gericht klären. Präventiv lässt sich so eine Maßnahme nicht verhindern, ganz im gegenteil, in einem Gebiet in dem die Beschneidung Gesetzlich untersagten ist bleibt nur noch der Riskante und Gesundheitsgefährdende Weg.
Dieses Urteil würde ich dem Gericht überlassen, diese Klagen wären sicher von Fall zu Fall auch anders zu Beurteilen, ich bilde mir da keine Meinung.
Wäre ich aber der Anwalt der Eltern würde ich das Argument des medizinischen Vorteils vorbringen, sowie die Tatsache das der Sohn aus heutiger Sicht keinerlei (körperlichen) Schaden davongetragen hat. (sollte das der Fall sein)
Wäre das denn mit normaler oder schwerer Körperverletzung gleichzusetzen ?
Ich finde das Körperverletzungen die einen medizinischen Vorteil bringen anderes zu ahnden sind als medizinisch nachteilige Kv.
Wenn ich einen Menschen aus einem brennenden Auto ziehe, und ihm dabei eine schwere Beinverletzung verursache, und er mich anschließend Verklagt, sollte mich dann das Gericht genau so hart verurteilen wie jemanden dessen primäres Ziel es ist jemandem eine Beinverletzung zu verursachen ?
Der Beweggrund sollte unabhängig der Auswirkung beachtet werden, und in die Urteilsfindung mit einfließen.
Was ich will, ist eigentlich ganz simpel: Der Betroffene sollte vor der Operation entscheiden können, ob er dies für einen Gewinn hält oder nicht.
Das ist leider so mit freiheitsverletzenden Traditionen, an die stark festgehalten wird. Eine kulturelle Änderung wäre zweifellos besser. Aber wie soll man sich entscheiden, wenn Konsequentialismus und Deontologie in zwei ganz unterschiedliche Richtungen zeigen?
Nein, deswegen habe ich ja zwischen medizinisch notwendiger und nicht notwendiger Körperverletzung unterschieden. Wenn ein deutlicher gesundheitlicher Vorteil für das Opfer besteht und man annehmen kann, dass es dieser Körperverletzung zugestimmt hätte, dann kann man die Körperverletzung zulassen. Ist das nicht der Fall, etwa wenn die Körperverletzung nur geringe Vorteile bringt, die man zudem auf andere Arten erreichen könnte und man mit dem Eingriff aus medizinischer Sicht durchaus warten kann, bis das Opfer wieder sein Bewusstsein erlangt oder seine Mündigkeit erreicht oder wenn vom Opfer bekannt ist, dass es den Eingriff ablehnt, beispielsweise Blutspenden bei den Zeugen Jehovas, dann sollte der Eingriff nicht durchgeführt werden und dann sollte das Gericht den Eingriff anders werten, auch wenn das Ziel der Körperverletzung aus ihrer Sicht ein gutes war.
Bis zu einem gewissen Punkt, ja. Man muss allerdings berücksichtigen, dass man auch mit guten Absichten schreckliche Dinge tun kann.
Vielleicht Kontraktualistisch und intuitiv ?
würde zumindest zu dieser Forderung passen;
Ich denke das Gerichte genau so urteilen sollten wenn sie eine gute Reputation erwarten.
zweifelsohne.
Finde den Artikel etwas blauäugig.
Sicher kann man sensu stricto behaupten, männliche und weibliche Beschneidungen seien technisch gesehen beides Genitalverstümmelungen. Wenn das eine aber mehr oder weniger keine Auswirkungen hat und das andere das sexuelle Lustempfinden zerstört, finde ich es aber unpassend, die beiden gemeinsam zu diskutieren. Da ist es auch egal, dass die beiden einen “gemeinsamen Charakter” haben oder beide rituell durchgeführt werden.
Männliche und weibliche Beschneidungen gibt es in vielen Formen. Manche davon scheinen durchaus ähnliche Auswirkungen zu haben. In der Praxis sind aber die meisten weiblichen Beschneidungen viel schlimmer als die meisten männlichen. Das ist ein wichtiger Unterschied, aber sollte man deswegen die beiden nicht gemeinsam diskutieren?
Diskutiert man Rassismus oder Religion oder Nationalismus oder Sexismus nicht auch pauschal? Obwohl diese Dinge manchmal mehr oder weniger keine Auswirkungen haben und manchmal mehr als nur das sexuelle Lustempfinden zerstören? Wieso sollte man es mit der Beschneidung anders halten?
Naja. Religion wird eigentlich auf sehr vielen Ebenen diskutiert (Rassismus tatsächlich ziemlich pauschal), aber in beiden Fällen ist die Realität ziemlich ein Kontinuum. (Und nur weil andere das so machen, ist Pauschalisierung ja nicht plötzlich etwas Gutes.)
Hier ist der Fall schon etwas anders gelagert… Es gibt (jeweils mit Abstufungen) das grosse Thema Mädchenbeschneidungen und das grosse Thema Knabenbeschneidungen, wo die Problemfelder und der Impact jeweils andere sind. Das soll natürlich nicht heissen, dass Knabenbeschneidungen automatisch OK sind, weil die anderen viel schlimmer sind. Aber es kommt ja auch niemand daher und meint, Atomstrom und Solarstrom seien ja beide im Charakter relativ ähnlich und man solle sie gemeinsam diskutieren, statt da immer penibel zu unterscheiden.
Für mich gibt es eben auch beim Strom und der Beschneidung jeweils ein Kontinuum. Ein Kontinuum mit Lücken, aber trotzdem eines, das die männliche, die weibliche Beschneidung und das Ohrlochstechen umfasst. Ein Kontinuum, das ich non-konsensuale, nicht medizinisch notwendige Körperverletzung nenne.
Es gibt wichtige Unterschiede, aber es gibt eben auch wichtige Gemeinsamkeiten: Etwa die Körperverletzung ohne Zustimmung des Opfers. Oder die teils sexualfeindliche teils religiöse Motivation dahinter.
Kann man nicht verschiedene Dinge gemeinsam diskutieren und trotzdem zwischen ihnen unterscheiden?
Die Elfenohrenzuspitzung ist sehr drastisch formuliert – tatsächlich haben aber die Eltern das Recht, die Gebisse der Kinder in eine ästhetisch ansprechende Form zu bringen, ihnen Muttermale zu entfernen, Anhängsel abzuschneiden, ihre Haare zu färben, ihnen einen Sonnenbrand zuzufügen, ihr Nasenbein zu korrigieren, wenn es einmal gebrochen ist etc.
Bei manchen dieser Beispiele geht es um Körperverletzung, bei andern nicht. Bei manchen geht es um restorative Eingriffe, bei manchen um destruktive. Bei manchen geht es um aktive Handlungen, bei andern um Nachlässigkeit. Ich kann mir nicht wirklich einen Reim daraus machen.
Aber du hast Recht, es gibt nicht nur religiös motivierte Formen der Körperverletzung, die legal ist, sondern auch säkular motivierte.
Was allerdings kein Argument gegen das Beschneidungsverbot ist, sondern zeigt, wie inkonsequent die Gesetze und Gesetzesmacher sind, wie sie manche Körperverletzungen toll und lustig finden, wenn sie eine Tradition haben oder ihnen persönlich gefallen und wie sie manche Körperverletzungen für entsetzlich und grässlich halten, wenn keine Tradition dahinter steht und sie ihnen persönlich nicht gefallen.
Großartiger Artikel!
Danke!