Wann wird ein Computer zu einer Person?

Es scheint nichts dagegen zu sprechen, dass es möglich ist, künstliche Intelligenz zu erschaffen. Also einen Computer zu schaffen, der (ähnlich wie ein Mensch) denken kann. Eine Maschine, die ein (Selbst-)Bewusstsein besitzt. Die aus freiem Willen (vorausgesetzt Menschen können dies überhaupt) Entscheidungen fällen können.

Aber wann wird ein Computer überhaupt zu einer Person? Zu einem Vernunftswesen und Rechtssubjekt?

In der Schweiz geniessen ja Fische schon bestimmte Rechte. Begründung dafür ist, dass sie empfindsame Wesen sind. Menschen werden (mehr) Rechte zugeschrieben, weil sie zur Vernunft fähige Wesen sind.
Aber was ist mit Maschinen, die nur denken, aber keine physischen Schmerzen empfinden können? Haben sie gleich viele oder weniger Rechte als ein erwachsener Mensch?

Was bedeutet es, wenn ein Computer zu einer Person wird? Wie viele und welche Rechte besitzt er? Ist er vertragsfähig? Kann man einen denkenden Computer besitzen oder ist die AI ein self-owner? Darf man nur auf der Tastatur herumtippen, wenn der Computer damit einverstanden ist? Ist es ein tätlicher Übergriff, wenn man ungefragt Reparaturen vornimmt? Ist es Mord, den Stecker zu ziehen?

(Zusatzfrage: Haben die Erbauer von diesem denkenden Computer auch Elternpflichten?)

Mehr Lohnfreiheit für die Arbeitsanbieter! (=Arbeitnehmer)

Zwei Menschen bewerben sich um denselben Job. Der eine mit Erfahrung in diesem Gebiet und einem guten Zeugnis einer Abendschule. Der andere ist jünger, hat noch nicht sehr lange in diesem Sektor und Berufsfeld gearbeitet und keine spezifische Ausbildung für diesen Job.

Wer erhält den Job?

Liegt der Mindestlohn über der Produktivität des Jüngling (dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer mehr zahlen müsste, als dieser für das Unternehmen erwirtschaften würde), dann scheidet dieser automatisch aus und der Ältere und Erfahrenere erhält den Job.

Kann der Arbeitsanbieter (d.h. der Jobbewerber) aber frei entscheiden, zu welchem Preis (=Lohn) er seine Arbeit anbieten will, kann sich das Blatt für den Jüngling sehr rasch wenden. Denn er hat nun die Möglichkeit, dem Arbeitgeber ein attraktiveres Angebot zu unterbreiten als der Ältere.
Der Arbeitgeber muss nun zwischen einem Erfahrenen auswählen, der aber einen hohen Lohn verlangt und einem Unerfahrenen, der einen tiefen Lohn verlangt.
Hat der Jüngling ein Angebot mit einem besseren Lohn-Leistungs-Verhältnis gemacht, dann erhält er den Job.

Man sieht also, dass die Lohnfreiheit eine Möglichkeit ist, wie Junge, Unerfahrene und schlecht Ausgebildete mit den “alten Hasen” in den Wettbewerb um Jobs treten können.

Das Postmonopol: Eine Randbemerkung

Wer für das staatliche Postmonopol ist, der will damit sagen, dass er bereit ist, Schlägertruppen anzuheuern, die jeden ausrauben, der eigenhändig einen Postservice errichtet12.

  1. U.S. Code Collection – § 1696. Private express for letters and packets []
  2. Postgesetz 783.0 []

Vier Gründe, im neuen Jahr Voluntarist zu werden

Der Voluntarismus ist eine philosophische Denkrichtung, die den Verzicht auf Zwang und Gewalt (resp. deren Initiierung) fordert. Als solche ist sie antistaatlich, pazifistisch und für freie Märkte. Dies mag auf den ersten Blick sehr extremistisch und realitätsfern klingen, bei näherer Betrachtung (und dem Studium ethischer und ökonomischer Aspekte) hingegen wird klar, wieso der Voluntarismus die einzig funktionierende Gesellschaftsform sein kann:

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Allgemeine ethische Überlegungen:
Es liegt in der Natur von ethischen Regeln und Rechten, dass sie allgemeingültig sind. D.h. entweder haben alle ein bestimmtes Recht oder niemand; entweder ist eine bestimmte Handlung allen verboten oder niemandem. Der Staat jedoch verletzt diesen ersten Grundsatz eines ethischen Systems (unabhängig ob dieses System nun z.B. Diebstahl zulässt oder verbietet), denn er nimmt für sich eine Sonderstellung in Anspruch: Nur er darf Steuern erheben, den Bürgern ist dies verboten. Nur er darf Leute zur Zwangsarbeit aufrufen. Etc. etc.
Die Sonderstellung des Staates lässt sich ethisch also nicht rechtfertigen. Dies bedeutet zugleich, dass der Voluntarismus im Gegensatz zu staatsbefürwortenden Theorien konsistent ist.

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Die Goldene Regel:

Behandle andere [nicht] so, wie du [nicht] von ihnen behandelt werden willst.1

Da niemand vergewaltigt, ausgeraubt, erpresst oder ermordet werden will (generell ausgedrückt: niemand zu etwas gezwungen werden will), darf nach der goldenen Regeln niemand Gewalt und Zwang anwenden. Niemand, also auch Staatsbeamte nicht.

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Ökonomie:
Zentralplanung funktioniert nicht. Dies zeigen sowohl die theoretischen Überlegungen von Hayek und Mises in aller Deutlichkeit, aber auch die Empirie stützt diese These: Man denke nur an die kommunistischen Staaten, in denen Hunger und Armut herrscht und der technologische Fortschritt sich in noch tödlicher Waffentechnologie erschöpft. Man betrachte aber auch das Versagen von Staatsmonopolen in gemischtwirtschaftlichen Staaten (d.h. in westlichen Nationen), die ebenso zentralplanerisch geführt werden wie kommunistische Industrien. (Der Kontrast zwischen dem Computersektor, wo die Qualität in atemberaubendem Tempo steigt und die Preise jede Woche wieder etwas fallen mit dem Gesundheitssektor, wo die Kosten in die Höhe rasen, vielerorts Rationierungen eingeführt werden und die Qualität eher stagniert denn steigt.)
Die einzige Alternative zur Zentralplanung ist der freie Markt. Und eben nicht der Dritte Weg, also die Mischwirtschaft, denn in dieser werden allerlei (teils sehr vitale wie die innere Sicherheit) Industrie- und Dienstleistungssektoren zentralwirtschaftlich geführt. Die Folgen dieses Systems sind bekannt. (Denn Zentralplanung funktioniert im kleinen Stil genauso wenig wie im grossen.)

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Humanismus:

Der Humanismus beruht auf folgenden Grundüberzeugungen:

  1. Das Glück und Wohlergehen des einzelnen Menschen und der Gesellschaft bilden den höchsten Wert, an dem sich jedes Handeln orientieren soll.
  2. Die Würde des Menschen, seine Persönlichkeit und sein Leben müssen respektiert werden.
  3. Der Mensch hat die Fähigkeit, sich zu bilden und weiterzuentwickeln.
  4. Die schöpferischen Kräfte des Menschen sollen sich entfalten können.
  5. Die menschliche Gesellschaft soll in einer fortschreitenden Höherentwicklung die Würde und Freiheit des einzelnen Menschen gewährleisten.2

Das Individuum kann sich jedoch nur dann entfalten, wenn er frei von Gewalt und Zwang entscheiden und handeln kann. Wird der Mensch konstant überwacht und bevormundet, so verkümmern die schöpferischen Fähigkeiten, so schwindet seine Nächstenliebe und die Solidarität mit den weniger Glücklichen. Bildung ist auch nur in einem freien, ungezwungenen Rahmen möglich, wo keine Zensur herrscht und kein Wächterrat bestimmt, welche Gedanken gedacht werden dürfen. Ein Leben, das den Launen eines Herrschers unterworfen ist und sich den Wünschen der Mächtigen fügen muss, kann man kaum als würdevoll ansehen. Nein, der Mensch gedeiht je besser, umso freier von Zwang und Gewalt er ist und umso grösser der Wohlstand ist, auf den er sich stützen kann.

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  1. wikipedia – Goldene Regel []
  2. wikipedia – Humanismus []

Wieso es richtig ist, dass in der Schweiz Kirchenglocken läuten dürfen, Muezzine aber nicht zum Gebet rufen dürfen: Eine Diskussion über Eigentumsrechte und Lärm

Lärm.12 Lärm?

Lärm gibt es nicht. Es gibt nur verschiedene Töne in verschiedener Lautstärke. Was manche als Musik geniessen, ist für manche bloss dissonanter Lärm. Was manche an heile Heimat erinnert, ist für andere eine ungehobelte (theokratische) Machtdemonstration. Manche schlafen gerne neben einer Weide voll bimmelnder Schafe, andere empfinden ein Glockenspiel als Belästigung.
Töne lassen sich einfach nicht objektiv in störenden Lärm einerseits und harmonische Musik andererseits einteilen. Schwierig ist auch zu beurteilen, welche Art und wie laute Töne zu gesundheitlichen Schäden führen (können). Schadet es, neben einem Flugplatz zu wohnen? Schadet es zwingend oder nur unter Umständen? Wenn jemand wegen lauten Nachbarn nicht schlafen kann, liegt die Ursache dann bei den lauten Nachbarn oder bei der eigenen Unruhe / Insomnia?

Ob man also Kirchengeläut mag oder nicht, ob man sich dadurch gestört und (im Genuss seines Lebens und seines Eigentums) beeinträchtigt fühlt, ist eine subjektive Empfindung.

Aus einer plötzlichen Laune heraus sollte man jedoch keine Gesetze erlassen. Etwas nicht zu mögen ist nicht Grund genug, um Verbote zu beschliessen, also andere Leute mit Gewalt an bestimmten Handlungen zu hindern. Für jedes einzelne zu beschliessende Verbot gilt zuerst zu analysieren, ob es ethisch gerechtfertigt ist oder ob nicht das Verbot selber bestimmte Rechte verletzen würde.

Die IG Stiller, gewissermassen die Vorfront der Schweizer Anti-Lärm-Bewegungen, jedoch hat diese Analyse nicht gemacht. Sie will bloss mehr Ruhe und Stille. Dazu sind ihr zwar nicht ganz alle Mittel recht, aber doch einige. Z.B. fordert sie ein totales nächtliches Verbot von Kirchengeläut.

Doch ist ein solches Verbot gerechtfertigt? Könnte man auch Flughafen dazu zwingen, in der Nacht keine Flugzeuge starten oder landen zu lassen?

Der Freiheitsfreund kann hier zwei sehr verschiedene Standpunkte einnehmen:
Er kann sagen: Wer Glocken bei sich hat, sollte diese auch läuten dürfen. Denn die Glocken stellen ja sein Eigentum dar und sein Eigentum kann man unbeeinschränkt benutzen, so lange man nicht das Eigentum anderer beschädigt. Und Glockentöne, die schädigen ja klarerweise niemandes Eigentum.
Oder er kann sagen: Wer ein Haus besitzt, der hat auch das Recht, ungestört (von Lärm, Rauch und merkwürdigen Düften) darin leben zu dürfen. Denn das Haus ist ja sein Eigentum und sein Eigentum sollte man ja geniessen dürfen. Darüber hinaus verändern sowohl Klänge wie auch Rauch die physische Integrität des Eigentums des Hausbesitzers. Sie führen z.B. zu Gehör- und Lungenschäden. Rauchpartikel können auch auf unschöne Art und Weise Mauern schwärzen.

Beide Positionen haben ihre Berechtigung und betonen bestimmte Aspekte des Eigentumsrechts. Doch welcher Standpunkt ist der richtige? Der ethisch korrekte? Der freiheitliche?

Keiner. Denn ein wichtiger Aspekt des Problems wird in der ganzen Diskussion über Lärm geflissentlich vergessen: Wer hat zuerst welche Rechte etabliert? Wie Rothbard in Law, Property Rights, and Air Pollution schreibt:

The “first ownership to first use” principle for natural resources is also popularly called the “homesteading principle.” If each man owns the land that he “mixes his labor with,” then he owns the product of that mixture, and he has the right to exchange property titles with other, similar producers. This establishes the right of free contract in the sense of transfer of property titles. It also establishes the right to give away such titles, either as a gift or bequest.

Most of us think of homesteading unused resources in the old-fashioned sense of clearing a piece of unowned land and farming the soil. There are, however, more sophisticated and modern forms of homesteading, which should establish a property right. Suppose, for example, that an airport is established with a great deal of empty land around it. The airport exudes a noise level of, say, X decibels, with the sound waves traveling over the empty land. A housing development then buys land near the airport. Some time later, the homeowners sue the airport for excessive noise interfering with the use and quiet enjoyment of the houses.

Excessive noise can be considered a form of aggression but in this case the airport has already homesteaded X decibels worth of noise. By its prior claim, the airport now “owns the right” to emit X decibels of noise in the surrounding area. In legal terms, we can then say that the airport, through homesteading, has earned an easement right to creating X decibels of noise. This homesteaded easement is an example of the ancient legal concept of “prescription,” in which a certain activity earns a prescriptive property right to the person engaging in the action.

On the other hand, if the airport starts to increase noise levels, then the homeowners could sue or enjoin the airport from its noise aggression for the extra decibels, which had not been homesteaded. Of course if a new airport is built and begins to send out noise of X decibels onto the existing surrounding homes, the airport becomes fully liable for the noise invasion.

It should be clear that the same theory should apply to air pollution. If A is causing pollution of B’s air, and this can be proven beyond a reasonable doubt, then this is aggression and it should be enjoined and damages paid in accordance with strict liability, unless A had been there first and had already been polluting the air before B’s property was developed. For example, if a factory owned by A polluted originally unused property, up to a certain amount of pollutant X, then A can be said to have homesteaded a pollution easement of a certain degree and type.3

Damit ist der Streit zwischen Kirchengeläutliebhabern und -gegner nicht geschlichtet, aber wir wissen, dass wir jeden Fall für sich betrachten und jeweils die Frage stellen müssen: Wer hat zuerst welche Rechte etabliert?

Stand die Kirche zuerst dort und hat seit Anbeginn bestimmte Gebräuche des Glockenläutens gepflegt, dann können Neuzuzüger nicht von der Kirche fordern, das Geläut einzustellen. Dasselbe gilt für die Flughafenlärm-Diskussion: Neuzuzüger müssen sich mit dem Lärm abgeben.

Nur wer vor sein Recht auf ungestörte Bettruhe etabliert hat, bevor die Kirche ihr Recht auf einen bestimmten Lärmausstoss etabliert hat, kann letztere dazu zwingen, die Glocken in der Nacht ruhen zu lassen.

Als Faustregel kann man also festhalten, dass Kirchen (als vermutete firstcomer oder latecomer, denen es (von den gläubigen Anwohnern) erlaubt wurde, rund um die Uhr Glocken zu läuten) auch in der Nacht weiterhin läuten dürfen, während Muezzine als absolute latecomer nicht auf Türme steigen dürfen, um zum Gebet zu rufen. (Ausser natürlich sämtliche Anwohner, d.h. vom Gebetsruf Betroffene, würden dies dem Muezzin erlauben.)

Die IG Stiller liegt also im Unrecht: Ein grundsätzliches Verbot von Kirchengeläut (in der Nacht) wäre widerrechtlich (die Rechte der Kirche verletzend) und unfreiheitlich.

  1. Andreas Kyriacou – Stille Nacht? Nicht mit dem Kirchengeläut rund um die Uhr… []
  2. IG Stiller []
  3. Murray N. Rothbard – Law, Property Rights, and Air Pollution []

Religionsfreiheit: Ein Minarettverbot ist schlimmer als ein Scientology-Verbot?

Da wird in der Schweiz ein Minarettverbot beschlossen und die halbe Welt erzürnt sich darüber (wo bleiben eigentlich die Proteste gegen die Minarettverbote in Kärnten und Vorarlberg?). Das ist gut und recht, denn ein solches Verbot ist nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die Religions-, sondern auch in die viel zu wenig beachtete Baufreiheit. (Obwohl es natürlich äusserst scheinheilig ist, wenn Politiker die Schweiz kritisieren, die in “ihren” Staaten Andersgläubige verfolgen lassen.)

Zur gleichen Zeit findet jedoch in den (kriegsführenden) Nachbarländern der Schweiz, nämlich Deutschland und Frankreich, eine Diskussion über ein Scientology-Verbot statt, das auf nicht allzu grossen Widerstand zu stossen scheint.

Während also die kleine Einschränkung der Ausübung der einen Religion für Entsetzen und Empörung sorgt, so scheint das (mögliche) Verbot einer ganzen anderen Religion kaum Reaktionen hervorzurufen.

Gilt die Religionsfreiheit also nicht für alle, sondern nur für bestimmte, auserwählte Personengruppen? Darf man auch hier im Westen seinen Glauben nur dann ausüben, wenn er den Machthabern genehm ist?

Korruption ist nicht etwas grundsätzlich Schlechtes

In der westlichen Hemisphäre ist die Meinung weitverbreitet, dass Korruption etwas schlechtes sei. Dies mag zwar in manchen (oder gar vielen) Fällen so sein, aber Korruption ist gewiss nicht grundsätzlich schlecht oder unmoralisch. (Denn wäre sie es, würde dies bedeuten, dass alle Gesetze richtig und gut sind. Dem ist leider nicht so: Die Grosszahl der Gesetze ist weder ethisch noch wohlstandsfördernd. (Auch wenn diese Gesetze demokratisch beschlossen worden sind oder mit irgendeiner Menschenrechtscharta übereinstimmen.))

Ein Beispiel, um zu zeigen, dass es positiv sein kann, jemanden zu bestechen, resp. sich bestechen zu lassen:
Ein kleiner Shop inmitten irgendeines Landes, in dem Cannabis (d.h. Anbau, Konsum und Handel) generell verboten ist, hat sich auf Hanfprodukte spezialisiert und bietet (u.a.) auch konsumierfertiges Cannabis für Schwerkranke an. Eines Tages stösst der Dorfpolizist auf den Shop und dessen illegalen Geschäfte. Ihm ist vollkommen bewusst, dass er den Cannabis-Händler nun vor ein Gericht bringen sollte, das diesen zu ein paar Jahren Gefängnis verurteilen sollte. Der Shopkeeper jedoch redet dem Polizisten aber gut zu (vielleicht sogar ins Gewissen) und schliesst mit diesem eine Vereinbarung: Im Austausch für ein paar Geldscheine will der Polizist seinen Vorgesetzten die illegalen Aktivitäten des Shopkeepers verschweigen.
Somit ist nicht nur dem Polizisten (er ist etwas reicher geworden) und dem Shopkeeper (er kommt nicht ins Gefängnis) gedient, sondern auch den Schwerkranken, die dank dem Cannabis angenehmere Tage verbringen können. (Sowie natürlich den übrigen Cannabis-Liebhabern, die auf dieses Konsumgut nicht verzichten müssen.)
Zu Schaden kommt durch diese kleine Bestechung jedoch niemand, da der Polizist lediglich eine Aktivität geschehen lässt, die eigentlich gar niemand verbieten dürfte, da durch sie keine Drittpersonen geschädigt werden.

Die Lektion zusammengefasst: Überall dort, wo es Gesetze gibt, die unnötig / schädlich / unethisch sind, da ist es besser, wenn sich der Beamte / Politiker / Polizist mit Geld dazu bewegen lässt, ein Auge zuzudrücken und die illegalen Aktivitäten geschehen lässt, als dass er pflicht- und rechtsgetreu die Gesetze durchsetzt. Dies bedeutet des weiteren, dass die Bekämpfung von Korruption nicht etwas grundsätzlich Gutes ist und auch negative Effekte haben kann.
(Am besten wäre es natürlich immer noch, wenn es solche Gesetze erst gar nicht geben würde, aber Politiker wie Gläubige aller Richtungen lieben halt Verbote und werden in absehbarer Zukunft nicht darauf verzichten.)

Will man noch extremer sein und sich Beispiele mit KZ-Wärtern und Ghetto-Wächtern ausdenken, kann man gar sagen: Korruption (und das Brechen von Gesetzen) kann Leben retten.

Grüne, Weltuntergangspropheten und der natürliche Klimawandel

Die Grünen1 kämpfen an vorderster Front gegen den anthropogenen Klimawandel2. Denn die derzeitige Klimaerwärmung ist aus ihrer Sicht ein schrecklicher Eingriff des Menschen in das harmonische Gefüge der Natur, der nicht nur zu tausenden menschlichen Toten führen wird, sondern auch ganze Arten vernichten wird und den armen, knuddeligen Eisbären ihre Heimat nehmen wird. Und es geht ja einfach nicht an, dass der Mensch aus Eisbären Flüchtlinge (und somit auch künftige Immigranten!) macht.

Doch wie sähe die Position der Grünen aus, wäre die Klimaerwärmung nicht vom Menschen verursacht, sondern ein ganz natürliche Phänomen (wie so ziemlich alle Klimaänderungen der letzten Millionen bis Milliarden Jahre)? Da Natur=gut gilt, müssten sie sich darüber doch freuen, oder nicht? Sicherlich müssten sie aber davon absehen, den Klimawandel zu verhindern. Denn dies wäre ja ein Eingriff in die Natur und somit eine Todsünde oder pure Hybris.

Doch tut man nichts gegen die Klimaerwärmung, sterben viele knuddelige Eisbären. Dazu gilt es ja ein Artensterben zu verhindern. Oder sind Artensterben nur dann schlecht, wenn der Mensch für sie verantwortlich ist? War das Aussterben der Dinosaurier aus Sicht der Grünen nun positiv oder negativ?

Was macht es überhaupt für einen Unterschied, ob Eisbären wegen dem Menschen oder wegen der Natur heimatlos werden?

Gäbe es den Klimagipfel in Kopenhagen überhaupt, wäre die derzeitige Klimaerwärmung ein ganz natürliches Phänomen? Schliesslich wären die Konsequenzen ja in beiden Fällen apokalyptisch.

Oder geht es bei der derzeitigen Klimawandelhysterie mehr um white guilt, Primitivismus und die Erbsünde des Menschen (vom Tier zum toolmaker zu werden), als darum, möglichst effizient (und ethisch korrekt) Probleme zu lösen?

  1. Und damit meine ich nicht jene Grünen, die bloss die Natur schützen wollen und auch bereit sind, dies mit Marktwirtschaft und High-Tech zu tun, sondern jene Grünen, die der Überzeugung sind, dass alles künstliche und menschengemachte schlecht ist und alles natürliche gut. []
  2. Ob es diesen gibt oder nicht, ist an dieser Stelle irrelevant. []

Religiöse vs. wirtschaftliche Freiheit

Vorausgehend: Ich teile die Freiheit (im Sinne der Abwesenheit von physischem (von einem Menschen ausgehenden) Zwang) nicht gerne in ihre unterschiedliche Facetten auf. Für mich ist Freiheit allumfassend und religiöse Freiheit gleich wichtig wie wirtschaftliche, sexuelle, weltanschauliche, wissenschaftliche, bauliche, musikalische und sprachliche Freiheit. Ich sehe nicht ein, wieso ich mich für die eine Freiheit aussprechen sollte, für die andern aber nicht. Ebenso erscheint es mir inkonsequent, wenn man die eine Freiheit unbeschränkt haben will, die andern aber stark begrenzen möchte.

Doch dass genau dies viele tun, ist mir beim öffentl. Streit um Minarette und Minarettverbote einmal mehr vor Augen geführt worden. Etliche, die noch vor ein paar Monaten gegen die Freiheit der Wirte gewettert haben, selber darüber zu entscheiden, ob sie in ihren Stuben das Rauchen erlauben wollen oder nicht, ereifern sich heute über das (ach so schlimme) Minarettverbot.

(Sehr ironisch war auch, als die Gegner des Minarettverbots lautstark für das (letztlich auch religiös begründete) Sonntagverkaufsverbot plädierten.)

Wieso sollte also jemand in der Schweiz ein Minarett bauen dürfen, aber gleichzeitig keine leichten Briefe befördern oder Esswaren aus Kuala Lumpur importieren dürfen? Wieso sind viele Leute zwar für religiöse, aber gegen wirtschaftliche Freiheit?

Burkaverbote und andere Kleidungsvorschriften: Die liberale Sicht

Es steht keinem Menschen zu, über das Eigentum eines anderen zu bestimmen.

Dies ist kurz und bündig der Grundsatz des (klassischen) Liberalismus, resp. des Libertarismus, oder genauer noch: des Voluntarismus.

Da jedermann Eigentümer seines eigenen Körpers ist, steht es jedem grundsätzlich auch frei, sich so zu kleiden (zu frisieren, zu tätowieren, zu piercen, zu schminken), wie es ihm beliebt. Die einzige Ausnahme gilt in jenen Situationen, in denen sich der self-owner in oder auf dem Eigentum einer anderen Person befindet. Also beispielsweise auf dem Nachbarsgrundstück, im Auto eines Kollegen oder in einer Shopping Mall. In diesen Situationen muss er sich entweder den Wünschen des jeweiligen Eigentümers fügen oder aber deren Eigentum verlassen.

Somit steht fest, dass es keinem Menschen zusteht, Kleidungsvorschriften zu erlassen, die über sein eigen Grund und Boden hinausgehen. Niemand darf also legitimerweise bestimmen, was seine Nachbarn in ihrer Stube, oder was Fremde in der U-Bahn, im Shopping Center oder auf dem Trottoir in der Innenstadt zu tragen haben.

Staatliche, generelle, demokratische Kleidungsvorschriften sind also nicht zulässig. Unabhängig davon, ob sie nun auf Nike Sneakers, Burkas, Kopftücher, Tangas, Nacktheit oder Mönchskutten abzielen.

Umgekehrt darf aber jeder in seinem Haus ein Burkaverbot erlassen. Jeder bedeutet: Dein Nachbar. Ein Wirt. Die Migros.

Die unbeabsichtigte Konsequenz eines Burkaverbots

Was geschieht wohl, wenn eine streng gläubige Muslimin, die sich keinem Fremden zeigen darf, plötzlich keine Burka mehr tragen darf?

Wird sie sich dann von den Zwängen ihres eigenen Glaubens lösen und erkennen, dass die Burkapflicht völliger Unsinn ist? Wird sie also fortan unverhüllt die Strassen auf und ab gehen? Sich gar einen Badeanzug kaufen und schwimmen gehen?

Oder wird sie nicht eher an ihrem Glauben festhalten und zwangsläufig daheim bleiben, statt auszugehen? (Denn sich draussen unverhüllt zu zeigen, käme ja einer Todsünde gleich. Aber genau dies müsste sie ja bei einem Burka- oder gar Kopftuchverbot.)

Was ist wahrscheinlicher: Dass ein mickriges Verbot den Glauben eines Menschen völlig verändert oder dass dieser Mensch allen widrigen Umständen zum Trotz an seinen (womöglich mit der Muttermilch eingesogenen) Überzeugungen fest hält?

Ich tippe auf Letzteres und habe ich Recht, so würde ein Burkaverbot nicht zur Befreiung der muslimischen Frau führen (wie dies manche Feministinnen zu glauben scheinen), sondern bloss dazu, dass die Burkaträgerinnen nun noch weniger tun können und sich gar nicht mehr in die Öffentlichkeit begeben.

(Trägt die Muslimin die Burka nicht aus tiefer innerer Überzeugung, sondern weil sie von ihrem Mann dazu gezwungen wird, dann dürfte sich ihre Stellung bei einem Burkaverbot noch weniger verbessern.)

Ein staatliches Schulwesen kann nicht funktionieren

Ein staatliches Schulwesen kann nicht funktionieren, denn das Individuum hat darin keinen Platz. Stattdessen wird durch vereinheitlichte Lehrpläne Uniformität erzwungen. Tausenden Kindern werden derselbe Tagesablauf, derselbe Lernstil, dieselbe Themenwahl und dieselben Textbücher aufgedrängt. Das einzelne Kind kann sich nicht frei nach seinen Wünschen und Fähigkeiten bilden, sondern muss an einem standardisierten Unterricht teilnehmen, dessen Inhalte politischer Willkür unterworfen sind. Das humanistische Ideal der freien Entfaltung jedes Menschen wird ignoriert, stattdessen wird ein Normbildungsweg erstellt, den ausnahmslos jeder zu begehen hat. Unabhängig von Interessen und Bedürfnissen des Einzelnen.

Deshalb ist jedes staatliche Bildungssystem zum Versagen verdammt: Es nimmt dem Kind bereits in frühsten Jahren das Recht, selber über seinen Weg zu entscheiden.

Marktwirtschaft bedeutet, dass man selber die Risiken trägt, die man eingeht

Hier, in unseren westlichen Demokratien, gibt es etliche Leute, die Risiken eingehen. Die Entscheidungen fällen, die im guten Falle zwar wunderbare Konsequenzen haben, im schlechten Falle aber zum Verlust (von Vermögen, Leib und Leben) führen können. Manche Menschen tun dies, indem sie ein Unternehmen gründen, andere auf der Skipiste oder auf Finanzmärkten. Risiken einzugehen, ist moralisch nicht verwerflich. Viele ziehen Befriedigung daraus (Basejumpers sicherlich), kommen dadurch zu neuen Erkenntnissen oder schaffen Wohlstand; vorausgesetzt natürlich, dass nicht das “schlechte” Ereignis eintrifft.
In einer Marktwirtschaft ist es auch kein Problem, wenn manche Leute zu grosse Risiken eingehen, die im Desaster enden. Denn es ist stets derjenige, der das Risiko eingegangen ist, der die Kosten trägt. (Z.B. der Unternehmer, der ein Produkt entwickelt, das niemand kaufen will.)

Problematisch und moralisch fragwürdig wird es, wenn Drittpersonen dazu gezwungen werden, das Risiko zu tragen und derjenige, der risikoreich handelt, nur ein Bruchteil der Kosten (wenn überhaupt) tragen muss. So geschehen bei den Bailouts maroder Banken. Dies hat nichts mit Kapitalismus zu tun, es ist das Gegenteil von allem, wofür freie Märkte stehen. (Ebenso ist die Finanzkrise nicht das Resultat von unregulierten, anarchischen Märkten, sondern verursacht durch die Geldpolitik der Zentralbanken und das politisch (von höchster Stelle) erzwungene Erteilen von Krediten an Arme und Ärmste.)

Banken und ihre Manager (und natürlich auch die Hauskäufer und die Investoren) sind aber keineswegs die einzigen, die nicht die Kosten tragen müssen, die ihre Risikolust verursacht. Auch Leute, die ein Haus unter einem Lawinen- oder Erdrutschhang oder an einem Flussufer bauen wollen, können die Risikokosten auf andere abwälzen. (Staatliche finanzierte Verbauungen, Schutznetze und Dämme, sowie staatliche Sofort- und Wiederaufbauhilfe im Katastrophenfall.)

Fragwürdig ist Staatshilfe an Personen, die ein zu grosses Risiko eingegangen sind, nicht nur, weil es sich um Steuergelder handelt, die hier umverteilt werden, sondern weil Bailouts immer auch zu einem moral hazard führen. Wer das Risiko nicht selber tragen muss, der tendiert dazu, immer mehr und immer grössere Risiken einzugehen. Umgekehrt ist derjenige vorsichtiger und zurückhaltender, dessen eigenes Geld auf dem Spiel steht.

Schaffen wir also die Staatsgarantien für Risikosucher ab und überlassen die Hilfe im Katastrophenfall privaten Charity-Organisationen. Wer jemandem in Not Geld spenden will, der soll dies natürlich weiterhin dürfen (Auch ich wäre bereit, jemandem, dessen Haus von einer Lawine zerstört worden ist, ein paar Franken für ein warmes Mittagessen zu geben. Nicht aber für den Wiederaufbau seines Hauses an derselben Stelle oder unter demselben Hang.). Ebenso sollen die Leute weiterhin ihr eigenes Geld (oder Leib und Leben) riskieren dürfen. Denn was jemand mit sich und seinem Eigentum tut, das geht nur ihn etwas an (so lange er natürlich mit seinen Handlungen nicht die Eigentumsrechte Dritter verletzt).

Wir brauchen somit nicht nur weniger Staatszwang und -kontrolle, sondern auch eine neue Kultur der Selbstverantwortung und Freiwilligkeit.