Staatliche Parteienfinanzierung (Wenn die Liberalen die Linksextremen finanzieren müssen)

In der Debatte über Sponsoringverträge zugunsten der CDU hat die Linke eine andere Parteienfinanzierung vorgeschlagen. Der künftige Parteichef Klaus Ernst verlangte staatliche Zuschüsse statt privater Spenden.1

Es ist also besser, wenn die Leute dazu gezwungen werden, Parteien zu finanzieren, die sie nicht mögen, als wenn sie freiwillig jene Parteien unterstützen, die sie mögen?

Dies wird nicht einmal das Problem der Korruption lösen, sondern bloss die Macht des Staates vergrössern und die Steuerbelastung erhöhen. Denn Politiker kann man sich keineswegs nur mit Parteispenden kaufen. Es gibt hunderte Möglichkeiten für Unternehmen, Vereine und NGOs einen bestimmten Politiker (oder Beamten) gutmütig zu stimmen.

Wie habt ihr’s, lieber SPler, möchtet ihr gerne die Plakatkampagnen der SVP finanzieren? Und ihr Liberalen, wie gefiele es euch, wenn ihr die Linksextremen subventionieren müsstet?

  1. Zeit Online – Linke verlangt staatliche Zuschüsse statt Spenden für Parteien []

Tyrannei, Steuerhinterziehung und Schwarzgeld

Schweizer Banken unterstützen seit Jahren systematisch Steuerkriminelle aus der ganzen Welt. Deutschland versucht nun diesen Verbrechern das Handwerk zu legen. Das muss man gutheissen.1

So, für den Sozialisten Cédric Wermuth ist jeder, der Steuern hinterzieht, ein Krimineller und ein Verbrecher?
Auch diejenigen, die in Nazi-Deutschland ihre Steuern hinterzogen haben? Wie war es mit den Steuerbetrügern unter den blutroten Regimes in China, Russland und Ostdeutschland?
Soll der gemeine Kubaner lieber hungern, als Schwarzhandel zu treiben, um an ein paar Annehmlichkeiten zu kommen? Ist der Afghane ein Verbrecher, der den Taliban und dem korrupten Karzai keine Steuern zahlt? Sind die Sizilianer moralisch dazu verpflichtet, die Mafia bezüglich ihres Einkommens und Vermögens nicht anzulügen? Wie hat es sich, wenn man in einer Demokratie lebt, in der die Regierung beinahe jedes Jahr einen neuen Krieg beginnt und selbst im eigenen Land Unschuldige ermordet? Darf man sich da nicht weigern, all diese Morde zu unterstützen?

Ist es eine Sünde, Leute willkommen zu heissen, die ihr Geld vor (selbst ernannten oder demokratisch gewählten) Tyrannen in Sicherheit bringen wollen? Wird man zum Mitgehilfen in einem Verbrechen, wenn man diesen Menschen hilft, ihr hart erarbeitetes Vermögen zu verstecken?

10′000 Millionen Schweizer Franken werden alljährlich an Steuern hinterzogen und betrogen. Ein unglaublicher Betrag! Zum Vergleich: Damit hätte das geplante Fussballstadion im Zürcher Hardturm 100 Mal gebaut werden können!1

Panem et circenses!
Die Untertanen wollen ja schliesslich bei Laune gehalten werden.

Wir Normalsterblichen müssen diese 10 Milliarden ausgleichen. 95% der Schweizer Bevölkerung hat praktisch nur ein Lohneinkommen und keine grossen Einkommen aus Wertpapieren wie Aktien oder ähnliches. Wir kriegen alle einen Lohnausweis, Steuerbetrug wird damit unmöglich. Steuern hinterziehen können also nur kriminelle Superreiche – und alle anderen zahlen die Zeche!1

Es gibt tausend Wege der Steuerhinterziehung für den Mittelstand und die Armen. Ich überlasse es dem geneigten Leser, sich ein paar Wege auszudenken.
Cédric Wermuth vergisst jedoch (oder verschweigt bewusst) die Schwarzarbeit. Diese bietet in der Tat eine wunderbare Möglichkeit, Geld zu verdienen ohne dieses zu versteuern. Wie viele Milliarden entgehen dadurch dem Staat? Und muss nicht auch der ehrliche Reiche für diese “Untaten” die Zeche zahlen?
Wo bleibt da Wermuths Entrüstung? Wieso dieser einseitige Fokus auf die “Superreichen”? Warum kein Wort über die schwarz arbeitenden Armen?

Deshalb hat sich die JUSO Schweiz entschlossen, eine Steuerkriminalitätshotline einzurichten. Auf der Nummer 079 918 16 01 können Sie eine Meldung hinterlassen, wenn sie Steuerkriminalität beobachtet haben.1

Ah ja, ein jeder Bürger soll ein Spitzel sein. Der alte sozialistische Traum…

  1. Juso-Präsident Cédric Wermuth wirbt für die Steuerkriminalitäts-Hotline [] [] [] []

Welche Arten der Diskriminierung sollten erlaubt sein?

Wer ein wenig Sprachkenntnisse hat, der weiss, dass diskriminieren nicht benachteiligen bedeutet, sondern schlicht und einfach unterscheiden oder auch trennen.
Unterscheiden müssen wir Menschen jedoch nicht nur, wenn wir als Arbeitgeber Leute anstellen, sondern auch, wenn wir als Kunden auswählen, in welches Restaurant wir gehen, welche Schuhmarke wir kaufen oder auch, welchem Verein wir Geld spenden möchten.
Man könnte sogar sagen, wir diskriminieren jedes Mal, wenn wir eine Entscheidung treffen.

Nun gibt es viele Arten der Diskriminierung. Bekannt und offiziell verpönt sind die rassistische, klassistische und sexistische Diskriminierung. Etwas weniger verabscheut wird die religiöse Diskriminierung.

Gute Gründe sprechen dafür, Rassismus, Klassismus und Sexismus abzulehnen. So ist es betriebswirtschaftlich gesehen z.B. meist besser, die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Fähigkeiten und Erfahrung auszuwählen, als aufgrund der Pigmentierung derer Haut.
Allerdings kann man sich Situationen vorstellen, in denen es durchaus Sinn machen kann, Mitarbeiter aufgrund deren Herkunft auszuwählen. Beispielsweise ein chinesisches Restaurant, das ein “authentischeres” Erlebnis bieten will, indem es Chinesen als Kellner anstellt.1 Oder das koschere Restaurant, das einen jüdisch-orthodoxen Koch möchte.

Aber es gibt viele andere Eigenschaften, anhand derer man diskriminieren kann: Schönheit, Attraktivität, Fähigkeiten, Intelligenz, Körpermuskulatur, Ausbildung, Sprachkenntnisse, musikalisches Talent…

Kann man wirklich objektiv sagen, welche Arten der Diskriminierung besser, rationaler oder ethischer sind als die anderen? Und aufgrund welcher objektiven Kriterien kann man beurteilen, in welcher Situation welche Diskriminierungsform zulässig ist und welche nicht?
Hat es nicht mehr mit persönlichen Präferenzen und subjektiver Moral zu tun, welche Arten der Diskriminierung man für richtig hält und welche man ablehnt oder nicht praktizieren möchte?2

Schlussendlich stellt sich auch die Frage, ob man anderen Menschen vorschreiben möchte, was diese mit ihrem Eigentum tun und wie sie ihr hart erarbeitetes Geld ausgeben dürfen?

So wie es den Leuten frei gestellt ist, wem sie aus welchen Gründen ihr Geld geben, wenn sie ins Restaurant gehen, sollte es ihnen nicht konsequenterweise auch frei gestellt sein, wem sie aus welchem Gründen ihr Geld geben, wenn sie mit jemandem einen Arbeitsvertrag schliessen (z.B. jemanden in einem grossen Unternehmen anstellen.) oder wen sie in ihrer Wohnung leben lassen wollen?

Wie ein grosser Liberaler einst sagte:

Antidiskriminierungsgesetze stellen eine Art Brecheisen dar – sie verletzen die Rechte mancher Individuen, um damit eine vermeintliche Verbesserung zu erzwingen, und schaffen so doch nur neue Probleme3

  1. Ein italienisches Restaurant bekam kürzlich jedoch Probleme, weil es gezielt nach Italienern sucht: “Entlassene Angestellte der Restaurantkette Molino protestieren gegen die Personalpolitik ihres ehemaligen Arbeitgebers. Sie werfen der Molino AG vor, Nicht-Europäer zu diskriminieren und Italiener zu bevorzugen.” []
  2. Man verstehe mich nicht falsch, ich bin so sehr gegen Rassismus wie gegen alle anderen Spielarten des Kollektivismus. Aber gegen Rassismus helfen einzig freie Märkte und Aufklärung. Zensur und staatliche Bevormundung dagegen sind kontraproduktiv und schüren Unmut. []
  3. Christian Hoffmann – Linke und rechte Irrtümer []

Wieder einmal: “Killerspiele”-Verbot / Unbeabsichtigte Konsequenzen dieses Verbotes

Kinder und Jugendliche sollen vor Gewaltdarstellungen in den Medien besser geschützt werden. Die Rechtskommission des Ständerats will deshalb sogenannte Killerspiele verbieten.

Die Kommission hat zwei entsprechenden Motionen zugestimmt, die der Nationalrat in der vergangenen Sommersession verabschiedet hatte.

Die Motion für ein Verbot des Verkaufs von Killerspielen an Kinder und Jugendliche wurde einstimmig gutgeheissen. Und mit drei Gegenstimmen jene Motion, die ein generelles Verbot verlangt.

Die genaue Ausgestaltung der Regelung müsse noch geprüft werden, teilten die Parlamentsdienste mit.1

Ein paar Punkte dazu:

1. Meinungs-, Kunst- und Kulturfreiheit gebietet es, “Killerspiele” genauso wenig zu verbieten wie Kriminalromane oder Horrorfilme.

2. Ein “Killerspiele”-Verbot wäre ganz eindeutig Zensur und Bevormundung der Bürger.

3. Dass mediale / virtuelle Gewalt für die Konsumenten schädlich sei, resp. zu mehr Gewalt führe (z.B. School Shootings oder andere Amokläufe), ist nicht wissenschaftlich belegt oder bewiesen, sondern eine Behauptung, die von Politikern aufgestellt wurde, von denen wohl die meisten nie einen Ego-Shooter oder irgendein anderes Videospiel gespielt haben.

4. Ein Verbot von “Killerspielen” führt nicht zu deren Verschwinden, sondern zu einem Schwarzmarkt. Verbotene Videogames würden dann immer noch ver- und gekauft. Under the counter z.B. oder bei einer Ferienreise ins Ausland oder übers Netz beschafft. Dazu sind schon derart viele “Killerspiele” im Umlauf und in Wohnzimmern, dass es ein Land voller Spitzel bräuchte, um diese loszuwerden.

5. Wenn das Spielen von “Killergames” eine Ersatzhandlung zu realer Gewalt darstellt, dann hätte das Verschwinden derartiger Spiele blutige Konsequenzen.

6. Gehörten dann Antikriegsfilme nicht auch verboten?

7. Eine Tageszeitung, will sie denn mehr als nur zwei Sätze über Kriege und andere Verbrechen drucken, kann schwerlich auf Gewaltdarstellungen verzichten. Ob in Wort oder Bild. Dazu zeigt jeder Fernsehsender in den Nachrichten gerne Videos aus Kriegsregionen und anderen Kampfzonen.

8. Zensur stellt selber eine Gewaltmanifestation dar.

  1. sf – Killerspiele sollen verschwinden / via Christian Hoffmann – Die Illusion der Verbote []

In Verteidigung von Giuliano Bignasca

oder Nicht Giuliano Bignasca ist der Übeltäter, sondern Chiara Simoneschi-Cortesi

Giuliano Bignasca hatte Simoneschi-Cortesi als «Carampana» bezeichnet. Das Wort «Carampana» bedeutet so viel wie grämliche, hässliche oder schmutzige Alte. Der Begriff stammt aus Venedig, wo in einem Gebäude namens «Ca Rampani» einst Frauen dem ältesten Gewerbe nachgingen. Deshalb wird das Wort «Carampana» oft auch mit einer Prostituierten gleichgesetzt.

Bignasca bedachte Simoneschi-Cortesi im November im «Mattino della domenica» mit diesem Ausdruck, worauf die CVP-Nationalrätin Anzeige erstattete. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Beleidigung erhoben, wie Simoneschi-Cortesi am Montag auf Anfrage der SDA einen Bericht des «Mattino» vom Sonntag bestätigte.1

Jemanden zu beleidigen, ist ein Verbrechen?

Von Gesetzes her schon. Ethisch / naturrechtlich betrachtet hingegen nicht.

Wieso nicht? Nun, einerseits weil alle Rechte, die es gibt, Eigentumsrechte sind. D.h. es gibt kein Recht, nicht beleidigt zu werden. Jedes Individuum hat lediglich ein Recht darauf, dass kein Dritter sich unbefugt an seinem Eigentum zu machen macht. (= Nichtaggressionsprinzip, die Initiierung von Zwang und Gewalt ist verboten.)
Ein Beleidigungsverbot verletzt jedoch dieses Nichtaggressionsprinzip. In diesem Fall hier hindert Simoneschi-Cortesi Bignasca daran, sein Eigentum zu benutzen, wie es ihm beliebt und ungehindert seine Meinung zu äussern. Umgekehrt hat Bignasca niemanden geschädigt, als er Simoneschi-Cortesi eine Carampana genannt hat. Ihr Eigentum hat nicht den geringsten Kratzer davon getragen, ihre Freiheit wurde nicht ihm geringsten eingeschränkt.

Andererseits müssten wir alle von der Geburt bis zum Tod schweigen, wollten wir niemanden beleidigen. Denn jedes Wort, selbst jede Geste kann als Beleidigung aufgefasst werden. Karikaturen z.B. sind von ihrer Natur her beleidigend. Aber auch sachliche und unpersönliche Kritik wird oft als Beleidigung empfunden. Z.B. Kritik am Islam, an der Schöpfungslehre, am Sozialstaat. Es gibt schlicht kein objektives Kriterium, um beleidigende von nicht beleidigenden Aussagen zu trennen. Ein und dasselbe Wort kann für den einen eine schwere Beleidigung und für den andern eine harmlose und irrelevante Witzelei sein.
Wie soll da ein Richter entscheiden, ob nun eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Das gleiche gilt für Verleumdung und Rufschädigung. Wie kann der Richter entscheiden, ob jemandes Ruf geschädigt worden ist oder nicht? Soll er eine Volksbefragung durchführen? (Darf man den Ruf eines Übeltäters ebenfalls nicht schädigen oder gelten für diesen andere Regeln?)
Ein Beleidigungsverbot sorgt also auch für grosse Rechtsunsicherheit und macht jeden zu einem potentiellen Gesetzesbrecher.

Wer also wahre und gleichberechtigte (Reiche können sich viele Verleumdungsklagen leisten, Armen wiederum fällt es schwieriger, sich dagegen zu wehren) Meinungsäusserungsfreiheit will, der muss diese Beleidigungs- Verleumdungs- und Rufschädigungsverbote ersatzlos abschaffen wollen.

Eine allfällige Verurteilung wegen Beleidigung wäre für den Bauunternehmer und Verleger nichts Neues. Bignasca ist bereits mehrfach vorbestraft, und zwar wegen Drogendelikten, Verleumdung, Verletzung der Anti-Rassismus-Norm, Betrug und Urkundenfälschung.1

Davon sind jedoch bloss Betrug und Urkundenfälschung wirkliche Verbrechen, die anderen sind höchstens Laster: Wenn jemand Drogen konsumiert, dann schadet das bloss ihm selbst und niemand anderem. Wer einen andern beleidigt oder rassistische Sprüche klopft, der schadet auch keinem andern (d.h. das Eigentum aller andern (inkl. ihr Leib, Leben und ihre Freiheit) bleibt von diesen Tätigkeiten unberührt).

Ich will damit sagen (obwohl ich politisch mit Bignasca gar nicht viel gemein habe): Ein paar Leute schulden ihm nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung.

  1. Tages-Anzeiger – Bignascas Verbalattacke mit Folgen [] []

In Verteidigung von Geert Wilders und des Rechtes auf freie Meinungsäusserung

Dem bei weiten Teilen der niederländischen Bevölkerung populären Chef der Partei für die Freiheit (PVV) drohen bei einer Verurteilung in allen Punkten der Anklage Strafen von insgesamt 16 Monaten Gefängnis sowie Geldbussen von bis zu 10′000 Euro.

Staatsanwalt Paul Velleman erklärte, Wilders werde in fünf umfangreichen Fällen Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe sowie Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islam und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht-westliche Ausländer vorgeworfen.1

Zu den Äusserungen Geert Wilders, wegen denen er nun vor Gericht steht, will ich hier nur so viel sagen: Ja, der Koran hat sehr brutale, blutrünstige Stellen. Aber die einzige generelle Aussage, die sich über Muslime treffen lässt, ist, dass sie muslimisch sind. Den Muslimen als Kollektiv aber zusätzliche Eigenschaften zuzuschreiben, ist unzulässig, denn dieses Kollektiv besteht aus Individuen mit teils sehr verschiedenen Wünschen, Ansichten und Lebensweisen.

Darum geht es mir hier aber nicht, sondern darum, dass Wilders nichts anderes getan hat, als seine Meinung zu äussern und deswegen angeklagt wurde.

Dies ist illegitim und eine drastische Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Diese Freiheit (abgeleitet aus den Eigentumsrechten, die besagen, dass man mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was man will, so lange man nicht das Eigentum anderer Menschen schädigt) besagt nicht etwa, dass man ungehindert sprechen darf, solange man niemandem (gerade den Machthabenden nicht) auf die Zehen tritt. Sondern sie besagt, dass jede Meinung geäussert werden darf. Unabhängig davon, wie anstossend, ungewöhnlich, beleidigend oder extrem sie scheint. Dies bedeutet eben gerade auch, das man Aussagen machen darf, die vielen nicht gefallen oder behagen. Ohne dies wäre die Meinungsfreiheit bedeutungs- und sinnlos.

Das ist in den Niederlanden jedoch nicht der Fall. Dort muss man auf den Goodwill des Staates hoffen, will man eine kontroverse Botschaft loswerden. Mittels Gesetzen gegen die “Aufstachelung zum Hass” (besser bekannt als ‘hate speech laws’) und hohen Strafen übt der Staat Informationskontrolle und sperrt Dissidenten im Bedarfsfalle weg.

Unabhängig, was man von Wilders Aussagen hält, muss man doch für sein Recht eintreten, seine Meinung zu äussern. Denn nicht Wilders ist der Schuldige, sondern der Staat, der ihn verfolgt. Es ist der Staat, der Gewalt initiiert hat, nicht Wilders. Gewalt, die im schlimmsten Falle in Freiheitsberaubung, resp. Kidnapping enden wird. (Genau, bloss weil Wilders ausgesprochen hat, was er denkt, ist er nun gefährdet, von Staatsschergen entführt zu werden.)

Wir müssen also nicht nach China blicken, um Zensur mitzuerleben, sondern können uns hier, in den Ländern, in denen wir leben, umsehen. Die Informationskontrolle ist zwar sanfter, zurückhaltender und trifft weniger Leute, aber sie ist doch existent. Und wenn wir die hiesigen Staaten nicht davon abhalten können, Personen zu verfolgen, die lediglich ihre Meinung geäussert haben, wie können wir dann erwarten, bei China, Russland oder Iran etwas zu erreichen?

  1. nzz – Islam-Gegner Wilders in den Niederlanden vor Gericht []

Gegen Mobiltelefon- und MP3-Player-Verbote in Schulen

Die neue Hausordnung verbietet in den Stadtzürcher Schulen ab Sommer alle elektronischen Geräte. Grund für diese Ergänzung ist, dass sich die Geräte optisch immer ähnlicher werden, ein MP3-Player heute also wie ein Mobiltelefon aussieht.
[...]
Man wolle den Pausenplatz als sozialen Ort erhalten. «Die Kinder sollen miteinander reden, sich entspannen», sagte Caprez weiter. Elektronische Geräte seien dabei nicht förderlich. «Es besteht zudem die Gefahr des Mobbings, vor allem, wenn die Geräte eine Kamera integriert haben.»1

Dem Problem des Mobbings kann man wohl kaum begegnen, indem man elektronische Geräte verbannt. Nicht einmal die Symptome wird man damit behandeln können. Geschweige denn die Wurzel des Übels (über die ich hier nur zu spekulieren vermag: Kinder willkürlich in Gruppen zusammen zu bringen, ist ungünstig, denn viele Leute kommen einfach nicht miteinander klar (Sei es wegen dem Temperament, den Wertevorstellungen, der Kultur, den Hobbies…). Sie dann noch zusammen spielen und Projekte erarbeiten müssen, ist auch nicht gerade hilfreich. Des weiteren ist es überhaupt zweifelhaft, Kinder schon in den jüngsten Jahren zu zwingen, Stunden auf harten Schulbänken zu verbringen. Sich mit Themen zu beschäftigen, die sie entweder nicht interessieren oder die auf völlig uninteressante und starre Art präsentiert werden. Und alle fünfundvierzig Minuten die momentane Aktivität zu unterbrechen und zu einem völlig anderen Thema überzugehen.).

Wenn man Kinder also schon an einen Platz zwingt, den sie nicht mögen und sie Dinge tun lässt, die sie alles andere als geniessen, wieso ihnen dann noch ihre Spielzeuge wegnehmen? Denn dies ist eine wichtige Funktion der elektronischen Geräte, die ihren Weg in Kinderhände finden: Unterhaltung. Spass. Eskapismus.
Den Kindern wird es also so schwerer gemacht, sich zu abzulenken und zu beschäftigen. Gerade für die Mobbingopfer keine sonderlich erbauliche Aussicht.
Nicht nur das, den Schülern wird auch eine wichtige Kommunikationsmöglichkeit genommen. Sie werden also während der Zeit, die sie in der Schule verbringen, vollständig von ihrer Familie und evtl. auch von ihren Freunden und anderen Bekannten abgeschnitten.

Der Medienkompetenz scheint ein generelles Verbot von elektronischen Geräten ebensowenig zuträglich zu sein. Statt den zwanglosen und vernünftigen Umgang mit digitaler Technik zu fördern, behindern sie ihn.
Die Abwesenheit von PCs, Laptops und Notebooks in den Schulen scheint mir sowieso fragwürdig zu sein. Denn das Internet bietet Zugang zu derart vielen Informationen und wundervolle Möglichkeiten, sich selber zu bilden. Dazu sind Stift und Papier (wenngleich höchst praktische Utensilien) modernen Computerprogrammen hoffnungslos unterlegen. Wieso einen Aufsatz in ein Heft kritzeln, wenn man ihn digital festhalten kann?

Ach, lasst die Kinder doch einfach selber wählen, wie und wo sie sich bilden möchten. Der Staat hat kein Recht, darüber zu bestimmen und er soll den Kindern auch nicht vorschreiben, ob sie dies mit oder ohne MP3-Player tun. Schliesslich gibt es Menschen, die am besten arbeiten, wenn sie dabei Musik hören können!

  1. nzz – Keine MP3-Player mehr auf dem Pausenplatz: Stadt Zürich verbietet in den Schulen alle elektronischen Geräte []

Keine Steuergelder für den Sport!

Der Staat tut gut daran, sich vermehrt mit dem Spitzensport zu beschäftigen. Die Stellung und die Bedeutung des Spitzensportes fordern dies.1

Nein, nicht die Bedeutung des Spitzensports fordert dies, sondern Müller höchstpersönlich. Und da dieser seinen Lohn aus Steuergeldern bezieht und zudem über einen Sportverein präsidiert, ist man geneigt zu glauben, dass auch persönliche Interessen bei seiner Forderung nach mehr Staatsgeld für den Sport mitspielen. Doch dies ist für die Diskussion seines Rufes nach mehr Staat nicht sonderlich wichtig, deshalb lege ich diesen Punkt wieder nieder.

Müller vergisst bereits in diesen ersten beiden Sätzen, dass eine bestimmte Sache für jeden Mensch eine andere Bedeutung hat. Für manche Menschen ist der Spitzensport in der Tat wichtig und bedeutungsvoll, andere Leute hingegen kümmern sich nicht darum.

Vielleicht will Müller aber auch nur aussagen, dass der Spitzensport für viele Leute eine hohe Bedeutung hat. Vielleicht. Diese Behauptung müsste er jedoch zuerst beweisen. Aber angenommen dies sei tatsächlich so, würde dies eine Staatsintervention rechtfertigen?

Nein, so wenig wie die Beliebtheit von Videogames, Nike Sneakers und Hamburger bedeutet, dass der Staat diese Bereiche mit Steuergeldern unterstützen sollte.

Im Sport soll sich der Staat primär um gute Rahmenbedingungen kümmern, die Bewegungskultur als Teil der Gesundheitsprävention fördern und sich am Prinzip der Subsidiarität orientieren. Während langer Zeit basierte die staatliche Sportpolitik in der Schweiz auf der Förderung von „Jugend und Sport“. In der modernen Gesellschaft ist jedoch der Spitzensport mit seiner Attraktivität und Vielfalt nebst einem neuen Gesundheitsbewusstsein zum zentralen Treiber im Sportsystem geworden – sowohl als aktive wie auch als passive Freizeitbeschäftigung. Daraus lassen sich neue Aufgaben ableiten, die der Staat bezüglich des Spitzensports wahrzunehmen hat, um Chancen zu ermöglichen aber auch zu nutzen.1

Wie die Förderung von Spitzensport (d.h. jener (Berufs-)Athleten, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen) der allgemeinen Bewegungskultur förderlich ist, ist mir schleierhaft und Müller liefert auch keine Begründung hierzu. Ebenso bleibt die Behauptung, der Spitzensport sei “zum zentralen Treiber im Sportsystem geworden”, unbewiesen.
Was die Gesundheitsprävention anbelangt: Spitzensport ist, soweit ich weiss, nicht besonders gesund. Berufsbedingte Verletzungen sind bei Profisportlern häufig. Ebenso gefährlich sind bestimmte Breitensportarten wie Skifahren, Fussball oder Tennis. Selbst Joggen kann zu unangenehmen Abnützungserscheinungen oder Zerrungen führen.

Somit ist die staatliche Spitzen- und auch die Breitensportförderung nichts weiter als reine Interessenspolitik. Statt dass die Profi- und Hobby-Sportler ihre Aktivitäten selber finanzieren, sei es aus dem eigenen Portemonnaie oder durch Sponsoren, möchten sie die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen. Ebenso haarsträubend ist es, wenn die Bürger Sportstadien und internationale Sportevents bezahlen müssen. Denn es darf schlicht und einfach nicht sein, dass die Steuerzahler die Freizeitvergnügungen von ein paar Sportfans subventionieren müssen.

Denn wenn der Fussballfan vom Staat eine EM “geschenkt” bekommt, dann hätte der Ägypten-Liebhaber auch eine Reise zu der Cheops-Pyramide zu Gute, der Gamer eine Spielkonsole, der Pianist ein Klavier usw. usf. Alles auf Staatskosten selbstverständlich.

Doch dies wäre Wahnwitz. Wer ein Hobby pflegt, der muss die anfallenden Kosten selber bezahlen. Er hat kein Recht, andere (mit Gewalt) dazu zu zwingen, ihn zu subventionieren.

  1. Hansruedi Müller – Ein stärkeres staatliches Engagement im Spitzensport ist notwendig / H. M. ist Professor an der Universität Bern, leitet das Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus (FIF) und ist der Präsident von Swiss Athletics. [] []

Die SRG muss sich entweder privat finanzieren oder abgeschafft werden

Der Bundesrat hat daher Recht, wenn er die an das Empfangsgerät gebundenen Gebühren endlich ersetzen will. Schliesslich profitieren nicht nur die Radio- und Fernsehbesitzer vom sogenannten Service public der SRG, sondern alle – etwa vom Beitrag zur Meinungsbildung, von der Kulturförderung und vor allem vom Zusammenhalt des Landes dank der Unterstützung der sprachlichen Minderheiten.1

Alle? Das ist eine sehr gewagte (wohl unhaltbare) Behauptung.

Doch die Aussage, die hinter dieser Verteidigung der SRG steckt, ist noch viel furchterregender: Wessen Tätigkeiten positive Effekte verursachen, der hat das Recht, von denjenigen, die in den Genuss dieser Effekte kommen, Geld zu verlangen.
Da auch die NZZ zur Meinungsbildung und Kulturförderung beiträgt, könnte also auch sie von jedem Staatsbürger ein Zwangsentgelt fordern.
Nur schon wer sich schön kleidet, der produziert etwas, von dem andere profitieren, ohne zu bezahlen. Auch wer ganz einfach gut aussieht (z.B. mit einem attraktiven Antlitz zur Welt gekommen ist), der produziert positive Effekte und könnte somit von allen, die ihn ansehen, Zwangsgebühren verlangen.

Wir sehen also, dass positive externe Effekte kein Grund sein können, um Zwangsgebühren zu erheben. Die SRG ist (auch weil private Anbieter alle Aufgaben der SRG sehr viel effizienter und für die Konsumenten befriedigender erledigen können) schlicht und einfach überflüssig, unnötig und mit ihrer staatstreuen Linie und der Zwangsfinanzierung dazu noch überaus störend.

Und vor allem muss sichergestellt sein, dass die publizistische Unabhängigkeit der SRG gewahrt bleibt. Denn idealerweise kontrolliert nicht der Staat die Medien, sondern umgekehrt.1

Doch dies ist schwerlich möglich mit einer SRG, die Teil des Staates ist, die ihr Geld nicht redlich verdient, sondern mit Zwang den Bürgern aus dem Portemonnaie zieht und deren Entscheidungsorgane teils mit Politikern und Bürokraten besetzt sind.
Ein ebenso grosses Hindernis bei der Unabhängigkeit der Medien vom Staat ist zentrale Kontrolle der Radiofrequenzen und deren konditionelle Übergabe an private Radiobetreiber. (Nicht zu vergessen, dass der Staat den Grossteil des Spektrums für sich selber reserviert hat.) Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein staatskritischer Radiosender eine Betriebslizenz erhält, wenn die Entscheidung darüber bei Politikern und anderen Staatsbeamten liegt.
Somit besitzt der Staat mit der SRG nicht nur und deren Medienerzeugnisse nicht nur selber ein paar Dutzend Radio- und TV-Sender, sondern kontrolliert auch die privaten Radiosender.

Wer sich also eine freie Presse wünscht, der sollte nicht nur die Abschaffung der SRG anstreben, sondern auch die staatliche Kontrolle über die Radiofrequenzen.

  1. Iwan Städler – Bye-bye Beromünster [] []

Nein, Hillary Clinton will keine Meinungsäusserungsfreiheit

Heute kann man in den Zeitungen von “Hillary Clintons Feldzug gegen die Internetzensur”1 lesen. Klingt nicht schlecht, insbesondere auch, weil H. Clinton ‘United States Secretary of State’ ist. Und wie häufig setzen sich Top-Politiker schon für die Meinungsfreiheit ein?

Doch Clinton setzt sich nur dann gegen Zensur und die Verfolgung von Dissidenten ein, wenn es um fremde, weit entfernte Länder wie China oder Iran geht. Wenn es hingegen um die USA geht, dann liebäugelt sie durchaus mit staatlicher Informationskontrolle.

1998, als Reaktion auf die medialen Attacken gegen ihren Ehemann Bill, liess sie beispielsweise dies verlauten:

“We are all going to have to rethink how we deal with this, because there are all these competing values … Without any kind of editing function or gatekeeping function, what does it mean to have the right to defend your reputation?”2

In 2005 wollte sie dann ein Gesetz einführen, das das Verbrennen von Flaggen zu einem Verbrechen gemacht hätte.3

Später drohte sie dann damit, Videospiele staatlich zu regulieren und nannte GTA: San Andreas eine ‘grosse Gefahr für die Moral’.4

Und selbst in jener Rede, in der sie sich laut Presse so sehr für die freie Meinungsäusserung einsetzt, plädierte sie für Informationskontrolle und die Ausweitung der Macht von polizeilichen Behörden:

Now, all societies recognize that free expression has its limits. We do not tolerate those who incite others to violence, such as the agents of al-Qaida who are, at this moment, using the internet to promote the mass murder of innocent people across the world. And hate speech that targets individuals on the basis of their race, religion, ethnicity, gender, or sexual orientation is reprehensible.
[...]
We need more tools to help law enforcement agencies cooperate across jurisdictions when criminal hackers and organized crime syndicates attack networks for financial gain.5

  1. nzz – Eine globale Zivilgesellschaft 2.0 schaffen []
  2. Drudge Report – FLASHBACK: HILLARY CLINTON SAYS INTERNET NEWS NEEDS ‘RETHINK’ []
  3. wikipedia – Flag Protection Act of 2005 []
  4. wikipedia – Video game regulation []
  5. U.S. Department of State – Remarks on Internet Freedom []

Bez. Minarettverbot (+ Bigotterie)

Ich verstehe nicht, wieso die Gegner des Minarettverbots derart überrascht sein können. Es ist ja nicht so, als ob die Schweiz ein überaus freiheitlicher Staat wäre, in dem es keine Zensur gibt, in dem nicht Anders- und Ungläubige die katholische und reformierte Kirche zwangsmitfinanzieren müssen, in dem atheistische Plakate nicht verboten werden, in dem an den Staatschulen keine religiöse Propaganda verbreitet wird…

Nein, die Schweiz ist bezüglich Religions-, Glaubens- und Meinungsäusserungsfreiheit genauso unfrei wie alle anderen westlichen Staaten. Und just die Sozialdemokraten (damit sind nicht nur SPler gemeint), die derzeit am heftigsten protestieren und furchtbar entrüstet sind (oder tun), sind berüchtigt dafür, für Zensur zu werben.1

Doch wer im einen Fall Zensur befürwortet (beispielsweise bei anzüglichen Plakaten oder rassistischen öffentl. Aussagen), sich im anderen Falle aber über Minarettbauverbote beklagt, der ist ebenso bigott wie der Christ, der sich über Kirchtürme freut, aber Andersgläubigen das Türmchenbauen verbieten will.

(siehe auch: Christian Hoffmann – Hoppla
und auch: Dominik Hennig – Eine ausgeglichene Bilanz?
und auch: Marco Kanne – Nicht der Muslim, der Staat ist das Problem!)

P.S. Nicht bigott und wahrhaft liberal ist einzig derjenige, der nur in jenen Fällen ein Bauverbot gutheisst, in denen das Gebäude das Eigentum Dritter beschädigen würde. Doch wie viele Schweizer sind schon dafür, dass jeder mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was er möchte (so lange er die Eigentumsrechte anderer nicht verletzt)?

Genau, kaum einer.

  1. Nein, nicht alle Sozialdemokraten befürworten Zensur, aber doch erschreckend viele. []

Wenn der Staat einem Verein vorschreibt, welche Kleidungsvorschriften dieser erlassen darf…

Die junge Luzerner Sportlerin Sura al-Shawk, die vom Basketballverband mit einem Kopftuchverbot belegt wurde, lässt ihren Fall gerichtlich prüfen. Ihr Anwalt erwartet ein Präzedenzurteil.
[...]
Die aus dem Irak stammende, eingebürgerte Schweizerin hat vor Jahren beschlossen, mit Kopftuch Basketball zu spielen. Als sie von Buchrain zur Nationalliga-B-Mannschaft des STV Luzern wechselte, wurde die Kopftuchfrage aufgeworfen.

Der Basketballverband Probasket bestätigte daraufhin das Kopftuch- Verbot. Er stützte sich dabei auf das Reglement des internationalen Basketballverbandes Fiba. Dieses verbietet das Tragen religiöser Symbole.1

Ein privater Verein sollte doch gewiss frei sein, diejenigen Vorschriften und Regeln erlassen dürfen, die er (d.h. die Entscheidungsträger) für gut und richtig hält. Wenn die bestimmenden Personen der Meinung sind, auf dem Spielfeld sollten keine Kopftücher (resp. in diesem Fall alle religiösen Symbole) getragen werden, so ist dies einzig und allein die Angelegenheit ebenjener Entscheidungsträger. Drittpersonen dürfen dem Verein nicht vorschreiben, welche Regeln in ihrem Club gelten, welche Mitglieder sie aufnehmen sollen etc. (Genauso wenig wie Dritte einem Wirt vorschreiben dürfen, wie dieser seine Beiz zu führen hat.)

Aber manchen Personen scheint eben jedes Mittel recht zu sein, um anderen ihre Vorstellungen (hier: welche Regeln in einem Verein gelten sollen) aufzuzwingen.

  1. Tages-Anzeiger – Basketballerin wagt die Kraftprobe []

Diskrimination: Novartis entlässt einen Mitarbeiter, bloss weil dieser eine andere politische Gesinnung hat

So oder so ähnlich hätte die Schlagzeile wohl gelautet, wenn dieser Mitarbeiter ein Gewerkschaftler oder ein Sozialist gewesen wäre. (Oder noch schlimmer: Hätte seine Haut eine andere Pigmentierung gehabt als die Haut des Durchschnittsschweizer. Oder wäre kürzlich aus Glaubensgründen nach Mekka gepilgert.) Doch dieser Fall ist anders:

Der Präsident der Pnos-Sektion Baselland und Basel-Stadt, Philippe Eglin (21), verliert seine Stelle als Logistiker bei Novartis. Eglin bezweifelt im Internet den Holocaust und steht der deutschen NPD nahe.
[...]
All dies ist der Novartis nun Grund genug, Eglin zu entlassen. «Wegen Unvereinbarkeit der Novartis-Ethik und den öffentlich vorgebrachten politischen Ansichten von Philippe Eglin plant Novartis, das Arbeitsverhältnis mit ihm aufzulösen», bestätigt Mediensprecher Satoshi Sugimoto auf Anfrage der BaZ. Als global tätiges Unternehmen in über 140 Ländern sei für Novartis Weltoffenheit und Respekt für den Menschen wichtig. «Dies bedeutet, dass wir Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit nicht tolerieren.» Die Novartis hat einen Verhaltenskodex, der alle Mitarbeiter zu einem hohen ethischen Standard verpflichtet. Dieser Kodex ist laut Sugimoto Teil des Arbeitsvertrags.1

Wenn jemand keine Rassisten in seinem Unternehmen will, dann kann ich einerseits den Unternehmer gut verstehen, andererseits muss es jedem Unternehmer frei stehen, die Personen anzustellen, die nach seinem Gusto sind. Welche Kriterien er zur Selektion der Mitarbeiter anwendet, ist allein seine Angelegenheit. (Einem Unternehmer vorzuschreiben, mit welchen Leuten er Arbeitsverträge abschliesst, ist demzufolge illegitim.)

Worauf ich meinen Finger legen will, das ist die Doppelmoral vieler Journalisten und Politiker. Während sie es zu anderen Zeiten für eine Schande halten, wenn ein Arbeitnehmer wegen seiner weltanschaulichen Gesinnung entlassen wird, dürften diese Personen bei diesem Fall stumm bleiben oder die Entlassung gar begrüssen. Doch müssten nicht für Kommunisten wie Nazis, für Sozialdemokraten wie Nationalisten dieselben Rechte gelten?
Es wird den Anti-Rassisten wohl schwer fallen, zuzugeben, dass die von ihnen so heiss geliebten Arbeitsgesetze zweischneidig sind und den sogenannten Kampf gegen den Rassismus nicht nur fördern, sondern auch behindern können.

Ich will es mir aber auch nicht nehmen lassen, darauf aufmerksam zu machen, dass der freie Markt das beste (und einzig friedliche) Mittel gegen Rassismus (und Sexismus und …) darstellt: Das Unternehmen, das erfolgreich sein will, kann es sich schlicht nicht leisten, gute Mitarbeiter bloss wegen deren Pigmentierung nicht einzustellen. Denn im freien Wettbewerb hat jene Firma einen Vorteil, die die besten Mitarbeiter hat. (Z.B. überdurchschnittlich produktive, kreative Mitarbeiter.) Ebenso kann es sich ein weit bekanntes Unternehmen in einer anti- oder unrassistischen Gesellschaft erlauben, berühmte und berüchtigte Rassisten zu beschäftigen. Denn dies könnte dem Ruf der Firma schaden.

Doch auf einen freien Arbeitsmarkt müssen wir noch lange warten. Zu gerne wird der Staat benutzt, um bestimmte Ideologien oder Wertvorstellung anderen Menschen aufzuzwingen.

  1. Tages-Anzeiger – Novartis kündigt bekanntem Neonazi []