In Verteidigung von Geert Wilders und des Rechtes auf freie Meinungsäusserung

Dem bei weiten Teilen der niederländischen Bevölkerung populären Chef der Partei für die Freiheit (PVV) drohen bei einer Verurteilung in allen Punkten der Anklage Strafen von insgesamt 16 Monaten Gefängnis sowie Geldbussen von bis zu 10’000 Euro.

Staatsanwalt Paul Velleman erklärte, Wilders werde in fünf umfangreichen Fällen Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe sowie Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islam und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht-westliche Ausländer vorgeworfen.1

Zu den Äusserungen Geert Wilders, wegen denen er nun vor Gericht steht, will ich hier nur so viel sagen: Ja, der Koran hat sehr brutale, blutrünstige Stellen. Aber die einzige generelle Aussage, die sich über Muslime treffen lässt, ist, dass sie muslimisch sind. Den Muslimen als Kollektiv aber zusätzliche Eigenschaften zuzuschreiben, ist unzulässig, denn dieses Kollektiv besteht aus Individuen mit teils sehr verschiedenen Wünschen, Ansichten und Lebensweisen.

Darum geht es mir hier aber nicht, sondern darum, dass Wilders nichts anderes getan hat, als seine Meinung zu äussern und deswegen angeklagt wurde.

Dies ist illegitim und eine drastische Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Diese Freiheit (abgeleitet aus den Eigentumsrechten, die besagen, dass man mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was man will, so lange man nicht das Eigentum anderer Menschen schädigt) besagt nicht etwa, dass man ungehindert sprechen darf, solange man niemandem (gerade den Machthabenden nicht) auf die Zehen tritt. Sondern sie besagt, dass jede Meinung geäussert werden darf. Unabhängig davon, wie anstossend, ungewöhnlich, beleidigend oder extrem sie scheint. Dies bedeutet eben gerade auch, das man Aussagen machen darf, die vielen nicht gefallen oder behagen. Ohne dies wäre die Meinungsfreiheit bedeutungs- und sinnlos.

Das ist in den Niederlanden jedoch nicht der Fall. Dort muss man auf den Goodwill des Staates hoffen, will man eine kontroverse Botschaft loswerden. Mittels Gesetzen gegen die “Aufstachelung zum Hass” (besser bekannt als ‘hate speech laws’) und hohen Strafen übt der Staat Informationskontrolle und sperrt Dissidenten im Bedarfsfalle weg.

Unabhängig, was man von Wilders Aussagen hält, muss man doch für sein Recht eintreten, seine Meinung zu äussern. Denn nicht Wilders ist der Schuldige, sondern der Staat, der ihn verfolgt. Es ist der Staat, der Gewalt initiiert hat, nicht Wilders. Gewalt, die im schlimmsten Falle in Freiheitsberaubung, resp. Kidnapping enden wird. (Genau, bloss weil Wilders ausgesprochen hat, was er denkt, ist er nun gefährdet, von Staatsschergen entführt zu werden.)

Wir müssen also nicht nach China blicken, um Zensur mitzuerleben, sondern können uns hier, in den Ländern, in denen wir leben, umsehen. Die Informationskontrolle ist zwar sanfter, zurückhaltender und trifft weniger Leute, aber sie ist doch existent. Und wenn wir die hiesigen Staaten nicht davon abhalten können, Personen zu verfolgen, die lediglich ihre Meinung geäussert haben, wie können wir dann erwarten, bei China, Russland oder Iran etwas zu erreichen?


  1. nzz – Islam-Gegner Wilders in den Niederlanden vor Gericht []
Author: Benjamin B. | Date: Saturday, January 30th, 2010 | Category: Reaktionen | Tags: , , , , , | |

One Response to In Verteidigung von Geert Wilders und des Rechtes auf freie Meinungsäusserung

  1. docwho says:

    Ich frage mich, wieviel muslimische Hassprediger die niederländischen Richter wohl einsperren müssten, wenn sie denn arabisch verstünden. Es gibt sicher trotzdem noch mehr friedliche Muslime als solche Mullahs, aber noch ist Wilders nicht verurteilt und – Ischah Allah – vielleicht wird er ja freigesprochen.

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