oder Nicht Giuliano Bignasca ist der Übeltäter, sondern Chiara Simoneschi-Cortesi
Giuliano Bignasca hatte Simoneschi-Cortesi als «Carampana» bezeichnet. Das Wort «Carampana» bedeutet so viel wie grämliche, hässliche oder schmutzige Alte. Der Begriff stammt aus Venedig, wo in einem Gebäude namens «Ca Rampani» einst Frauen dem ältesten Gewerbe nachgingen. Deshalb wird das Wort «Carampana» oft auch mit einer Prostituierten gleichgesetzt.
Bignasca bedachte Simoneschi-Cortesi im November im «Mattino della domenica» mit diesem Ausdruck, worauf die CVP-Nationalrätin Anzeige erstattete. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Beleidigung erhoben, wie Simoneschi-Cortesi am Montag auf Anfrage der SDA einen Bericht des «Mattino» vom Sonntag bestätigte.1
Jemanden zu beleidigen, ist ein Verbrechen?
Von Gesetzes her schon. Ethisch / naturrechtlich betrachtet hingegen nicht.
Wieso nicht? Nun, einerseits weil alle Rechte, die es gibt, Eigentumsrechte sind. D.h. es gibt kein Recht, nicht beleidigt zu werden. Jedes Individuum hat lediglich ein Recht darauf, dass kein Dritter sich unbefugt an seinem Eigentum zu machen macht. (= Nichtaggressionsprinzip, die Initiierung von Zwang und Gewalt ist verboten.)
Ein Beleidigungsverbot verletzt jedoch dieses Nichtaggressionsprinzip. In diesem Fall hier hindert Simoneschi-Cortesi Bignasca daran, sein Eigentum zu benutzen, wie es ihm beliebt und ungehindert seine Meinung zu äussern. Umgekehrt hat Bignasca niemanden geschädigt, als er Simoneschi-Cortesi eine Carampana genannt hat. Ihr Eigentum hat nicht den geringsten Kratzer davon getragen, ihre Freiheit wurde nicht ihm geringsten eingeschränkt.
Andererseits müssten wir alle von der Geburt bis zum Tod schweigen, wollten wir niemanden beleidigen. Denn jedes Wort, selbst jede Geste kann als Beleidigung aufgefasst werden. Karikaturen z.B. sind von ihrer Natur her beleidigend. Aber auch sachliche und unpersönliche Kritik wird oft als Beleidigung empfunden. Z.B. Kritik am Islam, an der Schöpfungslehre, am Sozialstaat. Es gibt schlicht kein objektives Kriterium, um beleidigende von nicht beleidigenden Aussagen zu trennen. Ein und dasselbe Wort kann für den einen eine schwere Beleidigung und für den andern eine harmlose und irrelevante Witzelei sein.
Wie soll da ein Richter entscheiden, ob nun eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Das gleiche gilt für Verleumdung und Rufschädigung. Wie kann der Richter entscheiden, ob jemandes Ruf geschädigt worden ist oder nicht? Soll er eine Volksbefragung durchführen? (Darf man den Ruf eines Übeltäters ebenfalls nicht schädigen oder gelten für diesen andere Regeln?)
Ein Beleidigungsverbot sorgt also auch für grosse Rechtsunsicherheit und macht jeden zu einem potentiellen Gesetzesbrecher.
Wer also wahre und gleichberechtigte (Reiche können sich viele Verleumdungsklagen leisten, Armen wiederum fällt es schwieriger, sich dagegen zu wehren) Meinungsäusserungsfreiheit will, der muss diese Beleidigungs- Verleumdungs- und Rufschädigungsverbote ersatzlos abschaffen wollen.
Eine allfällige Verurteilung wegen Beleidigung wäre für den Bauunternehmer und Verleger nichts Neues. Bignasca ist bereits mehrfach vorbestraft, und zwar wegen Drogendelikten, Verleumdung, Verletzung der Anti-Rassismus-Norm, Betrug und Urkundenfälschung.1
Davon sind jedoch bloss Betrug und Urkundenfälschung wirkliche Verbrechen, die anderen sind höchstens Laster: Wenn jemand Drogen konsumiert, dann schadet das bloss ihm selbst und niemand anderem. Wer einen andern beleidigt oder rassistische Sprüche klopft, der schadet auch keinem andern (d.h. das Eigentum aller andern (inkl. ihr Leib, Leben und ihre Freiheit) bleibt von diesen Tätigkeiten unberührt).
Ich will damit sagen (obwohl ich politisch mit Bignasca gar nicht viel gemein habe): Ein paar Leute schulden ihm nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung.
- Tages-Anzeiger – Bignascas Verbalattacke mit Folgen [↩] [↩]

Das ist keine hinreichendes Argument, den diese Konstellation gilt immer. Mal abgesehen von teilsozialistischen Wohlfahrtsstaaten, die die Kosten der Armen kollektivieren.
Rufmord kann monetäre Kosten verursachen, nähmlich dann, wenn die wirtschaftliche Existenz durch eine Falschaussage bedroht ist. Besonders dann, wenn es schwer oder geradezu unmöglich ist seinen Ruf wieder herzustellen.
Bspw. man würde mit seiner Tocher im Arm gesehen und sodann als Kinderschänder denunziert
werden. Ab einem gewissen Grad der Verbreitung wäre dies existenzgefährdend.
Natürlich ist das kein hinreichendes Argument, es war auch nur als Nebenkommentar gedacht.
Was Rufmord anbelangt: Ich kenne mich da schlecht aus. Ist dies überhaupt eine reelle Gefahr? Gibt es Fälle, in denen ein Individuum in eine Situation geraten ist, wie du sie beschreibst?
(Und nein, ich möchte keine Beispiele, in denen staatliche Ämter die Übeltäter sind, à la Fichenaffäre oder Strafregister.)
Die Hexenjagd gegen Eva Hermann bspw. Sie hatte Glück den Prozess gegen ihren Ex-Arbeitgeber zu gewinnen. Den höheren Stellenwert der Familie im 3. Reich betonend, wurde sie sodann als Nazisympathiesantin auf den öffentlichen Scheiterhaufen verbrannt. Alles nur, weil man sie falsch zitierte.
Entscheidend ist, dass es nicht unmöglich ist, sondern nur nicht alltäglich vorkommt, dass ein Ruf irreparabel geschädigt wird.
Man denke nur an die Hexen- und Zaubererverbrennung
im Mittelalter, mit ihrer blutrünstigen Folter. Rufmord leicht gemacht. Der nerfige Nachbar war dann eben der Zauberer.
Ich würde nicht sagen, dass die wirtschaftliche Existenz Eva Hermans durch die Hexenjagd bedroht wurde. Denn es gab / gibt etliche mögliche Arbeitgeber, denen Hermans Aussagen nicht nur nicht missfielen, sondern gar gefielen.
Was die Hexenverbrennungen anbelangt: Da war das Problem nicht die Beschuldigung, ein Hexe zu sein, sondern das anschliessende Verbrennen. Den “Hexen” wurde also nicht die Möglichkeit genommen, einen Beruf auszuüben, sondern das Leben.
Nein, ich bin immer noch nicht davon überzeugt, dass es Rufmordverbote braucht. Aber mir scheint, ich sollte noch ein wenig über das Thema nachdenken.
Wäre auch das Gegenteil denkbar gewesen?
Bei der Denunziation als Kinderschänder ist es unerheblich, ob der Vorwurf haltlos war und derjenige unschuldig im Gefängnis saß. Man sagt so schön “irgendwas ist immer d’ran.”
Denunziantum ist auch eine Form von Rufmord. Selbst wenn der Vorwurf im Nachhinein haltlos ist, so sind die Folgen nicht abschätzbar. Das Problem ist die Heuchelei derer, die für Denunziationen empfänglich sind. Niemand wir zugeben einem “angeblichen” Kinderschänder
deshalb gekündigt zu haben. Hier kann es demnach keine Grundsatzentscheidung geben.
Der Ruf eine Hexe zu sein, führte zum Tod und damit zum Ende der wirtschaftlichen Existenz.
Wenn der Tod kein hinreichender Grund für ein Verbot von Rufmorden ist, was dann? Alles Andere wäre zynisch.