Der Abstimmende und seine Verantwortung

Trägt der Abstimmende (rechtliche) Verantwortung dafür, was er mit seinem Kreuzchen auf dem Abstimmungszettel bewirkt?

Können zum Beispiel Wirte und Barbesitzer von den Rauchgegner eine Entschädigung verlangen, wenn diese in einer Abstimmung für ein allgemeines Rauchverbot gestimmt haben? Oder sind die Politiker haftbar, die diesen in der Abstimmung geäusserten Wunsch in die Tat umgesetzt haben, indem sie Polizisten damit beauftragt haben, ungehorsame Wirte zu büssen und ins Gefängnis zu werfen? Oder sind bloss die Polizisten schuldig, die den Eigentümer des Restaurants mit Gewalt daran gehindert haben, sein Eigentum so zu verwenden, wie es ihm beliebt?

Sollten Anarchokapitalisten wählen gehen?

I don’t think I am committing aggression when I walk on a government-owned and government-subsidized street, drive on a government-owned and subsidized highway, or fly on a government regulated airline. It would be participating in aggression if I lobbied for these institutions to continue. I didn’t ask for these institutions, dammit, and so don’t consider myself responsible if I am forced to use them. In the same way, if the State, for reasons of its own, allows us a periodic choice between two or more masters, I don’t believe we are aggressors if we participate in order to vote ourselves more kindly masters, or to vote in people who will abolish or repeal the oppression. In fact, I think that we owe it to our own liberty to use such opportunities to advance the cause.1

  1. Murray Rothbard – Konkin on Libertarian Strategy []

Ihr Heuchler…

…ihr liebt euren Whisky, findet Cannabis aber etwas ganz Fürchterliches. Und was bitteschön soll das nun heissen, dass Kindesmissbrauch unverjährbar ist, Mord hingegen schon?1

  1. nzz – Eine Überraschung bei der eidgenössischen Abstimmung []

Der Schlafmohn blüht

Art. 105a (neu) Hanf
1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel
mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
4.  Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie
Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten. ((Hanfinitiative))

Obenstehende Verfassungssänderung, über die die Schweiz am 30. November abstimmen darf, kann man ruhig annehmen. Sie hat leichte Verbesserungen zur Folge. Befriedigend ist sie aber nicht.

Ebenso gut aber unbefriedigend ist die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), die am selben Tag vor den Souverän kommt.

Die Eigentumsrechte werden immer noch schwer missachtet. Das Recht, mit seinem Körper frei zu verfahren, bleibt stark eingeschränkt. Ebenso das Recht, mit Werbefläche, kleinen grünen Pflanzen und verschiedenen Pillen und Pulvern frei zu handeln. Vertragsfreiheit klingt zwar gut und darf nicht eingeschränkt werden, beliebt ist sie aber nicht. Auch wenn moralisch absolut nichts Falsches daran ist, wenn zwei Parteien einen Deal abschliessen, mit dem beide völlig einverstanden sind. Nicht vergessen sollte man, dass sowohl die italienische Mafia als auch die afghanischen Taliban (nebst zahlreichen weiteren kriminellen Organisationen) von unseren Drogenverboten profitieren. Wäre Handel und Konsum legal, fiele das Geschäft an seriöse Händler. Die Margen würden stark sinken und die Produkte würden qualitativ stark besser (Rechtsschutz für die Käufer und Transparenz des Marktes. Selbst Konsumentenorganisationen könnten sich einschalten.).

Die Gegner einer umfassenden oder auch nur teilweisen Drogenlegalisierung argumentieren gerne damit, dass durch dies unsere ganze Gesellschaft an die Drogen fiele. Doch ist der einzige Grund, wieso wir, unsere Familien und Freunde, nicht heroinsüchtig sind, die Anwesenheit von Verboten? Sind wir derart uneigenständig? Und möchten wir alle Kokain konsumieren, ist es dann nicht herzlos, uns von diesem innigen Wunsch abzuhalten? Verleugneten wir damit nicht ein existenzielles Bedürfnis der Menschheit? Wollen wir den Staat unseren Lebensstil bestimmen lassen?

Schlussendlich stellt sich aber lediglich eine einzige Frage: Wieso gibt es immer noch Verbrechen ohne Opfer?

Die Rachsucht hinter manchen Gesetzen

Drakonische Strafen werden auf linker wie auf rechter Seite begrüsst. Sei es die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kinder, die gefordert wird und über die wir Schweizer Ende November abstimmen dürfen, seien es Raser, deren Autos vor ihren Augen verschrottet werden sollen. Dahinter steckt nichts als Hass, Wut, Zorn, Rachsucht.

Gewiss, dies sind äusserst verständliche und urmenschliche Emotionen. Aber in der Gesetzgebung sollten rationale Überlegungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zählen. Sich von derart starken Emotionen wie Wut leiten zu lassen, ist fatal.

1. Die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern:
Wie gut ist die Beweislage, wenn zwischen Straftat und Prozess dreissig Jahre liegen? (Dabei gilt zu beachten, dass Indizien und Zeugenaussagen keinerlei Relevanz haben. Erstere beschreiben schlicht keine Realität, zweitere sind ausgesprochen unzuverlässig.) Wie gross die Enttäuschung, wenn der Verbrecher mangels Beweisen frei gesprochen wird? Wie massiv ist die Verächtung, die der unschuldige Angeklagte erleben muss? (Ja, teils werden völlig Unschuldige der Pädophilie verdächtigt. Ihr Leben wird dadurch höchst effektiv zerstört. – Hierbei sollte sich ein jeder überlegen, ob es besser ist, wenn Unschuldige angeklagt und verurteilt werden oder Schuldige nie auch nur verdächtigt werden.) Ist es verhältnismässig, dass selbst Tötungsdelikte nach dreissig Jahren verjähren, obenstehende Straftaten jedoch nie verjähren sollen?

2. Drakonische Strafen für Raser:
Wie viel lernt ein Raser daraus, wenn er mitansehen muss, wie sein Auto verschrottet wird? Was empfindet er dabei? Wäre den Opfer und seinen Angehörigen nicht mehr gedient, wenn man das Auto verkaufen würde und ihnen den Erlös zukommen lassen würde? So könnte man physischen und psychischen Schaden finanziell ersetzen, anstatt rachsüchtig Werte zu vernichten. Soll ein Kollektiv für die Taten Einzelner leiden, indem jeder Neulenker ein nur schwach motorisiertes Fahrzeug lenken darf?1 Ist es sinnvoll, einem Raser das Fahren für den Rest seines Lebens zu verbieten, während Mörder irgendwann wieder auf freien Fuss kommen? Sollte man nicht eher versuchen, Rasern anständiges Fahren beizubringen, als es ihnen ganz zu verbieten? Rast ein Raser ohne eigenes Auto und ohne Führerschein nicht mehr?

Gesetze, hinter denen Hass und Rachsucht steckt, haben einzig eine populistische Wirkung. Wenn ein Raserauto verschrottet wird, dann ist das sehr effektvoll und dann lassen sich damit viele Stimmen holen, aber Wut ist kein Argument für Repression. Es ist das Motiv.

Würden wir nicht besser Gladiatorenkämpfe legalisieren und uns daran ergötzen, statt mit Peitsche und Folterbank den Straftätern zu Leibe zu rücken? Zwar fühlen wir uns besser, wenn wir jemanden an den Pranger stellen und dann auspeitschen dürfen, aber die zu Grunde liegenden Probleme werden dadurch nur verschärft. Und Resozialisierung kann man ganz vergessen.

  1. ignoranz.ch – Killer-Raser kommen wohl mit bedingten Geldstrafen davon []