In Verteidigung von Giuliano Bignasca

oder Nicht Giuliano Bignasca ist der Übeltäter, sondern Chiara Simoneschi-Cortesi

Giuliano Bignasca hatte Simoneschi-Cortesi als «Carampana» bezeichnet. Das Wort «Carampana» bedeutet so viel wie grämliche, hässliche oder schmutzige Alte. Der Begriff stammt aus Venedig, wo in einem Gebäude namens «Ca Rampani» einst Frauen dem ältesten Gewerbe nachgingen. Deshalb wird das Wort «Carampana» oft auch mit einer Prostituierten gleichgesetzt.

Bignasca bedachte Simoneschi-Cortesi im November im «Mattino della domenica» mit diesem Ausdruck, worauf die CVP-Nationalrätin Anzeige erstattete. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Beleidigung erhoben, wie Simoneschi-Cortesi am Montag auf Anfrage der SDA einen Bericht des «Mattino» vom Sonntag bestätigte.1

Jemanden zu beleidigen, ist ein Verbrechen?

Von Gesetzes her schon. Ethisch / naturrechtlich betrachtet hingegen nicht.

Wieso nicht? Nun, einerseits weil alle Rechte, die es gibt, Eigentumsrechte sind. D.h. es gibt kein Recht, nicht beleidigt zu werden. Jedes Individuum hat lediglich ein Recht darauf, dass kein Dritter sich unbefugt an seinem Eigentum zu machen macht. (= Nichtaggressionsprinzip, die Initiierung von Zwang und Gewalt ist verboten.)
Ein Beleidigungsverbot verletzt jedoch dieses Nichtaggressionsprinzip. In diesem Fall hier hindert Simoneschi-Cortesi Bignasca daran, sein Eigentum zu benutzen, wie es ihm beliebt und ungehindert seine Meinung zu äussern. Umgekehrt hat Bignasca niemanden geschädigt, als er Simoneschi-Cortesi eine Carampana genannt hat. Ihr Eigentum hat nicht den geringsten Kratzer davon getragen, ihre Freiheit wurde nicht ihm geringsten eingeschränkt.

Andererseits müssten wir alle von der Geburt bis zum Tod schweigen, wollten wir niemanden beleidigen. Denn jedes Wort, selbst jede Geste kann als Beleidigung aufgefasst werden. Karikaturen z.B. sind von ihrer Natur her beleidigend. Aber auch sachliche und unpersönliche Kritik wird oft als Beleidigung empfunden. Z.B. Kritik am Islam, an der Schöpfungslehre, am Sozialstaat. Es gibt schlicht kein objektives Kriterium, um beleidigende von nicht beleidigenden Aussagen zu trennen. Ein und dasselbe Wort kann für den einen eine schwere Beleidigung und für den andern eine harmlose und irrelevante Witzelei sein.
Wie soll da ein Richter entscheiden, ob nun eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Das gleiche gilt für Verleumdung und Rufschädigung. Wie kann der Richter entscheiden, ob jemandes Ruf geschädigt worden ist oder nicht? Soll er eine Volksbefragung durchführen? (Darf man den Ruf eines Übeltäters ebenfalls nicht schädigen oder gelten für diesen andere Regeln?)
Ein Beleidigungsverbot sorgt also auch für grosse Rechtsunsicherheit und macht jeden zu einem potentiellen Gesetzesbrecher.

Wer also wahre und gleichberechtigte (Reiche können sich viele Verleumdungsklagen leisten, Armen wiederum fällt es schwieriger, sich dagegen zu wehren) Meinungsäusserungsfreiheit will, der muss diese Beleidigungs- Verleumdungs- und Rufschädigungsverbote ersatzlos abschaffen wollen.

Eine allfällige Verurteilung wegen Beleidigung wäre für den Bauunternehmer und Verleger nichts Neues. Bignasca ist bereits mehrfach vorbestraft, und zwar wegen Drogendelikten, Verleumdung, Verletzung der Anti-Rassismus-Norm, Betrug und Urkundenfälschung.1

Davon sind jedoch bloss Betrug und Urkundenfälschung wirkliche Verbrechen, die anderen sind höchstens Laster: Wenn jemand Drogen konsumiert, dann schadet das bloss ihm selbst und niemand anderem. Wer einen andern beleidigt oder rassistische Sprüche klopft, der schadet auch keinem andern (d.h. das Eigentum aller andern (inkl. ihr Leib, Leben und ihre Freiheit) bleibt von diesen Tätigkeiten unberührt).

Ich will damit sagen (obwohl ich politisch mit Bignasca gar nicht viel gemein habe): Ein paar Leute schulden ihm nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung.

  1. Tages-Anzeiger – Bignascas Verbalattacke mit Folgen [] []

In Verteidigung von Geert Wilders und des Rechtes auf freie Meinungsäusserung

Dem bei weiten Teilen der niederländischen Bevölkerung populären Chef der Partei für die Freiheit (PVV) drohen bei einer Verurteilung in allen Punkten der Anklage Strafen von insgesamt 16 Monaten Gefängnis sowie Geldbussen von bis zu 10′000 Euro.

Staatsanwalt Paul Velleman erklärte, Wilders werde in fünf umfangreichen Fällen Beleidigung einer Bevölkerungsgruppe sowie Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islam und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht-westliche Ausländer vorgeworfen.1

Zu den Äusserungen Geert Wilders, wegen denen er nun vor Gericht steht, will ich hier nur so viel sagen: Ja, der Koran hat sehr brutale, blutrünstige Stellen. Aber die einzige generelle Aussage, die sich über Muslime treffen lässt, ist, dass sie muslimisch sind. Den Muslimen als Kollektiv aber zusätzliche Eigenschaften zuzuschreiben, ist unzulässig, denn dieses Kollektiv besteht aus Individuen mit teils sehr verschiedenen Wünschen, Ansichten und Lebensweisen.

Darum geht es mir hier aber nicht, sondern darum, dass Wilders nichts anderes getan hat, als seine Meinung zu äussern und deswegen angeklagt wurde.

Dies ist illegitim und eine drastische Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. Diese Freiheit (abgeleitet aus den Eigentumsrechten, die besagen, dass man mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was man will, so lange man nicht das Eigentum anderer Menschen schädigt) besagt nicht etwa, dass man ungehindert sprechen darf, solange man niemandem (gerade den Machthabenden nicht) auf die Zehen tritt. Sondern sie besagt, dass jede Meinung geäussert werden darf. Unabhängig davon, wie anstossend, ungewöhnlich, beleidigend oder extrem sie scheint. Dies bedeutet eben gerade auch, das man Aussagen machen darf, die vielen nicht gefallen oder behagen. Ohne dies wäre die Meinungsfreiheit bedeutungs- und sinnlos.

Das ist in den Niederlanden jedoch nicht der Fall. Dort muss man auf den Goodwill des Staates hoffen, will man eine kontroverse Botschaft loswerden. Mittels Gesetzen gegen die “Aufstachelung zum Hass” (besser bekannt als ‘hate speech laws’) und hohen Strafen übt der Staat Informationskontrolle und sperrt Dissidenten im Bedarfsfalle weg.

Unabhängig, was man von Wilders Aussagen hält, muss man doch für sein Recht eintreten, seine Meinung zu äussern. Denn nicht Wilders ist der Schuldige, sondern der Staat, der ihn verfolgt. Es ist der Staat, der Gewalt initiiert hat, nicht Wilders. Gewalt, die im schlimmsten Falle in Freiheitsberaubung, resp. Kidnapping enden wird. (Genau, bloss weil Wilders ausgesprochen hat, was er denkt, ist er nun gefährdet, von Staatsschergen entführt zu werden.)

Wir müssen also nicht nach China blicken, um Zensur mitzuerleben, sondern können uns hier, in den Ländern, in denen wir leben, umsehen. Die Informationskontrolle ist zwar sanfter, zurückhaltender und trifft weniger Leute, aber sie ist doch existent. Und wenn wir die hiesigen Staaten nicht davon abhalten können, Personen zu verfolgen, die lediglich ihre Meinung geäussert haben, wie können wir dann erwarten, bei China, Russland oder Iran etwas zu erreichen?

  1. nzz – Islam-Gegner Wilders in den Niederlanden vor Gericht []

Nein, Hillary Clinton will keine Meinungsäusserungsfreiheit

Heute kann man in den Zeitungen von “Hillary Clintons Feldzug gegen die Internetzensur”1 lesen. Klingt nicht schlecht, insbesondere auch, weil H. Clinton ‘United States Secretary of State’ ist. Und wie häufig setzen sich Top-Politiker schon für die Meinungsfreiheit ein?

Doch Clinton setzt sich nur dann gegen Zensur und die Verfolgung von Dissidenten ein, wenn es um fremde, weit entfernte Länder wie China oder Iran geht. Wenn es hingegen um die USA geht, dann liebäugelt sie durchaus mit staatlicher Informationskontrolle.

1998, als Reaktion auf die medialen Attacken gegen ihren Ehemann Bill, liess sie beispielsweise dies verlauten:

“We are all going to have to rethink how we deal with this, because there are all these competing values … Without any kind of editing function or gatekeeping function, what does it mean to have the right to defend your reputation?”2

In 2005 wollte sie dann ein Gesetz einführen, das das Verbrennen von Flaggen zu einem Verbrechen gemacht hätte.3

Später drohte sie dann damit, Videospiele staatlich zu regulieren und nannte GTA: San Andreas eine ‘grosse Gefahr für die Moral’.4

Und selbst in jener Rede, in der sie sich laut Presse so sehr für die freie Meinungsäusserung einsetzt, plädierte sie für Informationskontrolle und die Ausweitung der Macht von polizeilichen Behörden:

Now, all societies recognize that free expression has its limits. We do not tolerate those who incite others to violence, such as the agents of al-Qaida who are, at this moment, using the internet to promote the mass murder of innocent people across the world. And hate speech that targets individuals on the basis of their race, religion, ethnicity, gender, or sexual orientation is reprehensible.
[...]
We need more tools to help law enforcement agencies cooperate across jurisdictions when criminal hackers and organized crime syndicates attack networks for financial gain.5

  1. nzz – Eine globale Zivilgesellschaft 2.0 schaffen []
  2. Drudge Report – FLASHBACK: HILLARY CLINTON SAYS INTERNET NEWS NEEDS ‘RETHINK’ []
  3. wikipedia – Flag Protection Act of 2005 []
  4. wikipedia – Video game regulation []
  5. U.S. Department of State – Remarks on Internet Freedom []

Wer aneckt oder beleidigt, wird mundtot gemacht? Über die entlarvende Wirkung eines simplen Plakates

So sehr ich gegen ein Minarettverbot bin (Jeder soll bauen dürfen, was er will. Sein Eigentum, seinen Grund und Boden also nach seinem Gefallen gestalten dürfen.), so entlarvend ist die derzeitige Debatte über das Anti-Minarett-Plakat:

In Basel wohnen viele Menschen mit islamischem Glauben. Fast alle sind bestens integriert, die meisten fühlen sich als Baslerinnen und Basler, viele besitzen das Schweizer Bürgerrecht. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass dieser Teil unserer Bevölkerung nicht durch einen Plakataushang auf öffentlichem Grund diffamiert werden darf.1

[Ich habe] alles Verständnis für ein Verbot des Plakates.2

Das Plakat ist ganz eindeutig diskriminierend und rassistisch. Es wurde zu Recht verboten.3

Das Plakat als Gesamtbild diffamiert die Muslime auf übelste Art und Weise und es lebt von einer sehr aggressiven Bildsprache. [...] Das Plakat ruft zum Hass gegen die Muslime auf und stört so den inneren Frieden der Schweiz. Mit der Einstufung als diffamierend und hetzerisch wollen wir die Schweiz und nicht den Islam schützen. Denn momentan ist nicht der Islam, sondern die SVP mit ihrer Kampagne eine Gefahr für die Schweiz. [...]
Ich wünsche mir [...], dass viele Gemeinden Basel und Lausanne folgen und das Plakat verbieten. Dies könnte eine positive Dynamik in Gang setzen.4

Sollte das Plakat verboten werden?
Ich finde, das Plakat schadet der Schweiz. Es wird weltweit Karriere machen – genau so wie ein ähnliches Plakat gegen Minarette, das die rechtskonservative FPÖ in Vorarlberg aufhängte. Das kam sehr schlecht an.

Wer genau wird denn negativ reagieren?
Einerseits die islamischen Staaten. Andererseits werden die demokratischen Länder in der Tradition der Aufklärung irritiert sein. Es zeichnet sich ein gravierender Imageschaden ab. Dabei befindet sich die Schweiz aussenpolitisch bereits in einer schwierigen Situation. Wenn sie nun noch als latent rassistisch erscheint, dient dies nicht der Verteidigung ihrer Interessen.5

Verständnis für Zensur? Die staatliche Kontrolle von Medien und Inhalten setze eine “positive Dynamik” in Gang? Plakatverbote als Mittel, um bei anderen Leuten/Ländern einen guten Eindruck zu machen? Freie Meinungsäusserung als Irritation einer “Tradition der Aufklärung”?

In diesem Tumult geht leicht vergessen, dass Zensur nichts anderes ist als die gewaltsame Unterdrückung von unliebsamen Äusserungen. Es gibt kein Recht, nicht beleidigt, nicht verleumdet zu werden. Denn dies würde bedeuten, dass niemand das Recht hat, seine Stimmbänder so zu benutzen, wie es ihm beliebt. Das blosse Äussern von Lauten kann kein Verbrechen darstellen, denn bei einem Verbrechen wird physische Gewalt initiiert. Meinungen, auch ausgesprochene, sind aber bloss Schall und Rauch, die niemandes Eigentum schädigen.
Und wer fordert, dass niemand beleidigt werden dürfe, der fordert nichts anderes als die komplette Aufgabe jeglicher Kommunikation. Was beleidigend ist, ist subjektiv und liegt stets im Auge des Betrachters. Jede Geste, jedes unverfängliche Wort kann für jemanden einen Affront darstellen. Um alle Beleidigungen, alle Verleumdungen zu verhindern, müsste die Menschheit also komplett verstummen.
Andere verlangen hingegen, dass blosse bestimmte Gruppen (Ausländer, Muslime, Schwarze) nicht beleidigt werden dürfen, andere (Kapitalisten, Manager, SVPler) hingegen schon. Doch dies ist blosse (scheinheilige!) Interessenspolitik, bei der es nicht um allgemeingültige (rechtliche, ethische) Prinzipien geht, sondern um die gewaltsame Durchsetzung seiner eigenen Vorstellungen.

Bezeichnen wir die Befürworter von Zensur also als genau das, was sie sind, machen jegliche Verletzungen des Rechtes auf freie Meinungsäusserung rückgängig und lassen die Muslime Minarette bauen.

  1. Hans-Peter Wessels, Basler Regierungsrat []
  2. Moritz Leuenberger – Das Minarett-Plakat []
  3. Hisham Maizar, Präsidente der Föderation der Islamischen Dachorganisationen in der Schweiz []
  4. Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus []
  5. Kurt Imhof, Professor für Soziologie und Kommunikationswissenschaft an der Universität Zürich []

Zensur im Neuen Irak

Der Irakkrieg sollte der irakischen Bevölkerung Frieden und Freiheit bringen, so die Meinung und die Absicht etlicher Kriegsbefürworter. Doch kaum ist die alte Zensur vorbei, wird vom neuen Regime wieder zensiert:

[T]he Iraqi government moves to ban sites deemed harmful to the public, to require Internet cafes to register with the authorities and to press publishers to censor books.

The government, which has been proceeding quietly on the new censorship laws, said prohibitions were necessary because material currently available in the country had had the effect of encouraging sectarian violence in the fragile democracy and of warping the minds of the young.

“Our Constitution respects freedom of thought and freedom of expression, but that should come with respect for society as a whole, and for moral behavior,” said Taher Naser al-Hmood, Iraq’s deputy cultural minister. “It is not easy to balance security and democracy. It is like being a tightrope walker.”

But opponents of the proposals question why Iraq would seek to impose the same sorts of censorship that had been among the most loathed aspects of daily life under Saddam Hussein and suggest that they are another example of Prime Minister Nuri Kamal al-Maliki’s working to consolidate his power. The new policies will put Iraq more in line with neighboring Islamic states.1

  1. New York Times – Iraq Censorship Laws Move Ahead / via reason – Censorship in the New Iraq []

Globovision and Venezuela’s assault on Freedom of the Press

Video presented at the Cato Institute’s forum “Venezuela’s Assault on Freedom of the Press and Other Liberties” on July 30th, 2009.

Chávez schlägt wieder zu

1. Ein neues Mediengesetz, das Staats-/Regimekritik de facto verbietet und mit dem sich alle unbequemen Stimmen für zwei bis vier Jahre ins Gefängnis bringen lässt1.

2. 30 regierungskritische Radio- und 2 TV-Sender wurden dieses Wochenende in Venezuela abgeschaltet2.

  1. Zettels Raum – Zitat des Tages: “Die Medien dürfen kein Klima der Unsicherheit schaffen”. Wie Hugo Chávez die Meinungsfreiheit endgültig beseitigen will []
  2. Marco Kanne – Wieder mal Hugo Chávez. Wieder mal ein Angriff auf die Pressefreiheit []

Über öffentliches Eigentum und Nazis

Per John Lennon’s request, I’m imagining no possessions, and I don’t like the result: Nazis staging a rally and march on property paid for with tax dollars. They were also protected by cops who were paid with tax dollars. That’s what I call a tragedy of the commons: when you have commonly-owned resources for things you like, you also have commonly-owned resources for things you don’t like, and your money gets used to underwrite someone else’s promulgation of opinions that you find immoral and offensive.
[...]
Private property eliminates the conflict at its roots. Anyone wishing to stage a Nazi or KKK rally would be free to do so, but it would be more than a matter of getting a permit from the right government authorities. He or she would have to find a private property owner willing to let the group use his or her space. I would like to think that free market retribution would be swift. Property owners and businesspeople who developed reputations as Nazi/KKK sympathizers would likely find themselves subject to boycotts.

Common property is the root of the problem, and private property is the solution. If you want to express racist opinions that I find immoral, that’s your business. Don’t expect me to subsidize it.1

  1. Art Carden – The Unintended Consequences of Common Property: Nazi Rallies []

Wenn schmutzige Geschäfte auffliegen, dann wird’s noch schmutziger: Über EU-Abgeordnete

Im EU-Parlament sind einige höchst zweifelhafte Praktiken scheinbar gäng und gäbe: Abgeordnete, die am Freitagmorgen kurz im Parlamentsgebäude erscheinen, sich in eine Liste eintragen, um ihr Taggeld zu kassieren und danach mit gepackten Koffern ins Wochenende zu entschwinden. Dies ist natürlich nichts anderes als Betrug. (Auch wenn es vermutlich nicht illegal ist, haben Staatsbeamte doch meist sehr grosse Freiheiten, wenn es um die Auslegung von Gesetzen geht.) RTL hat darüber schon mehrmals Reportagen gezeigt.

Es wird aber noch dreister: Hiltrud Breyer, die Abgeordnete der Grünen, liess daraufhin einige dieser Videoausschnitte der RTL-Sendungen, die bei Youtube zu sehen waren, löschen. Marco Kanne hat darüber berichtet.1

Und noch sehr viel dreister: Marco hat als Reaktion auf diesen Bericht ein Erpresserschreiben irgendeiner Anwaltskanzlei erhalten, indem ihm mit “Vertragsstrafe” gedroht wird und in dem auch steht, dass er die Öffentlichkeit nicht umfassend über ebendieses Schreiben informieren darf.2

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie dreist manche Beamte/Politiker sein können, wie unverfroren sie Gesetze biegen und brechen und wie unverhohlen sie mafiöse Praktiken anwenden und umsetzen.

  1. Marco Kanne – EUdSSR: Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer lässt kritische YouTube-Videos sperren/löschen []
  2. Marco Kanne – Breyer ./. Kanne: Politische Repression, die Nächste []

Was ein Rassismusverbot wirklich bedeutet

Viele gute Leute können sich nicht vorstellen, wie jemand, der 1. gegen Rassismus ist und 2. ein auch sonst gutherziger Mensch ist, gegen Rassismusverbote und für uneingeschränkte (resp. bloss durch die Eigentumsrechte einschränkbare) Meinungs-, Gedanken- und Versammlungsfreiheit sein kann.

Ich für meinen Teil bin ein absoluter Individualist und habe eine ausgesprochene Abneigung gegen Kollektivismus und Gruppendenken jeglicher Couleur. D.h. ich finde nicht nur klassischen Rassismus abscheulich, sondern genauso Sexismus (in der feministischen und chauvinistischen Variante), ethnisches Denken (u. dazugehöriger (Kultur-)Relativismus u. “Erbsünde” (à la die Weissen sind schuld) = neumodischer (linker) Rassismus), Nationalismus, Patriotismus, Antisemitismus (u. Verschwörungstheorien (à la internationales Finanzjudentum u. Weltherrschaft)), Antiamerikanismus, Klassenhass (à la “die” Bankiers/Kapitalisten/Unternehmer etc.), etc.

Es ist also festzuhalten, dass ein Rassismusverbot gänzlich zu wenig weit geht. Wenn schon, dann müsste jegliche kollektivistische geäusserte Meinung verboten werden. Alles andere ist blatante Rosinenpickerei (= hypocrisy).
Andere Antirassisten meinen, niemand dürfe ungestraft Lügen/Unwahrheiten verbreiten. Aber dann müsste man jegliche Spekulation und Raterei verbieten. Dazu: Wer definiert, was wahr ist? Ist Wahrheitsfindung nicht ein Prozess, bei dem nicht zuletzt Spekulation und wilde Diskussionen wichtig sind?
Eine andere Gruppe meint sogar, niemand habe das Recht, einen anderen zu beleidigen. Aber dies würde zum allgemeinen Verstummen und dann sogar zum allgemeinen Suizid (Manche Haarschnitte sind zum Beispiel eine Beleidigung für mein Auge und meinen Geschmack.) führen. Eine Grenze zwischen “guten” und “schlechten” Beleidigungen zu ziehen, ist nur mit rein artifiziellen Massstäben möglich. D.h. schon nur der Versuch, eine Grenze zu ziehen, ist abzulehnen.

Stellen wir die Äusserung seiner Meinung (sei sie nun kollektivistisch, beleidigend oder gar hetzerisch) der zentralen staatlichen Gegenmassnahme gegenüber, dem Verbot:
Die Meinungsäusserung (in diesem Kontext wird angenommen, dass sie auf eigenem Boden oder Papier stattfindet (oder auf Boden einer Person, die dazu eingewilligt hat), ferner dass niemand zum Konsum dieser Meinung gezwungen wird.) ist nichts anderes als eine das Eigentum der betreffenden Personen verändernde Handlung dar: Ein Saal wird gemietet, Papier wird bedruckt etc.
Jeder, der den Begriff Eigentum versteht und ernst nimmt, der weiss, dass dazu zwingend das Recht gehört, dieses Eigentum nach eigenem Gutdünken zu verformen und vor Fremdeinfluss zu schützen. Andernfalls würde man höchstens von Besitz sprechen. Eigentum bedeutet also auch, dass jeglicher Eingriff in das Eigentum anderer, der nicht vom Eigentümer gutgeheissen wurde, illegitim ist.
Heute ist es leider der Fall, dass Eigentumsrechte von Politikern und Bürgern schmächlich ignoriert werden. Kaum jemand, der nicht meint, über das Eigentum von Drittpersonen mitbestimmen zu dürfen, gar zu müssen.
Äussert nun ein Herr H. auf seinem Hof seine sehr kontroverse Meinung und hat dazu eine Gästeschar geladen, so übt dieser einzig seine Eigentumsrechte aus. Herr H.s Handlungen diesbezüglich sind also absolut legitim. (Wenngleich seine Ansichten mir äusserst unsympathisch sind.) Kommt nun der Staat und verbietet Herr H. eine Rede zu halten und diese danach in gedruckter Form an willige Käufer zu bringen, dann stellt dies ein illegitimer Eingriff in das Eigentum des Herrn H. dar. Diese Initiierung meist sehr direkter Gewalt (sofortige Auflösung der Veranstaltung, Verhaftung, Busse, Gefängnis) bedeutet auch, dass allfällige Gegenmassnahmen seitens H., also auch direkte Gewalt wie z.B. ein Rausschmiss der Polizisten, vollständig legitim sind.

Zusammenfassend lässt sich deshalb sagen, dass ein Rassismusverbot nichts anderes als die Androhung und Anwendung von physischer Gewalt gegen diesbezüglich friedfertiger Menschen bedeutet. Mehr noch: Jeder Fried- und Freiheitsliebender sollte mit all seinen gewaltlosen Mitteln gegen diese abscheulichen Gesetze und Taten ankämpfen.

(Inspiration durch Mathias.)

Meinungsfreiheit ist absolut*

*sofern sie die Eigentumsrechte von irgendjemandem verletzt. Die Meinungsfreiheit auf dem eigenen Grundstück zu beschränken, ist also kein Verbrechen, sondern ein Grundrecht. (Der deine Frau beleidigt, kannst du also weiterhin rauswerfen, wenn er dies in deinem Haus tut. Beschimpft er sie aber auf seinem Grund und Boden (oder auf dem anderer einwilligender Leute oder in Zeitungen, die er dann an willige Käufer verteilt), so kannst du absolut nichts dagegen tun. In diesem Sinne ist Meinungsfreiheit absolut. (Und Rassismusgesetze, Zensur, UNO-Resultionen (die Islamkritik verbieten wollen), Rufschädigungsgesetze etc. nicht gut, sondern echte und unverzeihliche Aggressionen.)

Doch hier jetzt Pat Condell und seine Anklage:

Magersucht, Eigentumsrechte, Verantwortungslosigkeit & Sündenböcke

Mir scheint, irgendjemand hat irgendwann mal die Meinungsfreiheit für zwei Cents verhökert. Die Freiheit, seine Meinung zu äussern, ist heutzutage nicht unverhandelbar, sondern abhängig von der Willkür eines gut geschmierten Staatsapparates. Die Meinungsfreiheit wird nur jenen gewährt, die die gleiche Meinung vertreten wie die Herrschenden. Wer zu stark von der Staatspropaganda abweicht, wird aus dem öffentlichen Diskurs ausgesperrt. Dies bedeutet wiederum nichts anderes als dass ein Individuum, das keinerlei Gewalt gegen irgendjemanden initiiert hat, mit nackter Waffengewalt davon abgehalten wird, sein Eigentum nach eigenem Gutdünken zu benützen. Was impliziert, dass die Inhaber des Machtmonopols meinen, besser zu wissen, wie du mit deinem Eigentum umzugehen hast. Eine bedenklich arrogante Ansicht.

Worum geht’s? Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat einen Blog (“Ana Hanna”), in dem über Magersucht (Anorexia nervosa) indiziert. Die “Speerspitze” der deutschsprachigen Blogosphäre (gemeint sind die “A-Blogger”) hat der BPjM dazu applaudiert.

Wissenschaftlich gesehen ist Magersucht noch weitgehend ein Mysteriosum. Die Folgen von Anorexia nervosa sind zwar gut bekannt, die Ursachen aber grösstenteils unbekannt. Es wird aber von einem dicken Bündel an verschiedenen genetischen und Umwelteinflüssen ausgegangen, die Magersucht auslösen. Dass ein einziger Faktor ausreicht, um diese psychische Krankheit auszulösen, scheint extrem unwahrscheinlich zu sein. Ob ein Pro-Magersucht-Blog also irgendeinen Schaden anrichten kann, ist eine offene Frage. Die BPjM scheint die Maxime “in dubio pro reo” jedoch nicht zu kennen, sondern handelt nach der gegenteiligen Maxime, die besagt, dass ein Verbot gerechtfertigt ist, wenn nicht die Unschädlichkeit eines gewissen Medienprodukts erwiesen ist. Doch wollte man stets nach dieser Maxime handeln, so müsste man selbst eine romantische Hollywood-Komödie indizieren, da keineswegs erwiesen ist, dass sie bei niemandem irgendwelchen Schaden anrichtet.

Harte Fakten sind also gefragt. Fakten, die jedoch keiner liefern kann.

Selbst wenn von “Ana Hanna” eine gewisse Gefahr ausginge, eine Indizierung dieses Blogs zu fordern bedeutet nichts anderes, als zu wollen, dass der Staat von seinem Gewaltmonopol Gebrauch macht. Doch es ist recht zweifelhaft, dass die Initiierung von Gewalt auch nur das geringste aller Probleme lösen kann. Zumal die Anwendung von Gewalt im Namen des Guten selbst ein beachtliches Problem darstellt.

Nein, wenn man Magersüchtigen helfen will und Mitmenschen davon abhalten will, ihr Leben zu zertrümmern (und dies sollten wir alle!), so ist es kontraproduktiv, nach dem Staat zu rufen. Wir sollten rausgehen und den Leuten helfen (zivilisiert und empathisch), sie unterstützen und nicht Gewalt gutheissen.

weiterführende Links:
opponent – Zensur: BPjM indiziert Magersuchtblog (aktualisiert)
opponent – Worum es bei der Zensur eines Magersuchtblogs durch die BPjM wirklich geht
eigentümlich frei – Magersucht: Futter für die Zensoren (Blog-Verbote nach chinesischem Vorbild)

Addendum: Wer meint, von der staatlichen Zensur seien lediglich Magersucht-Fetischisten und Nationalsozialisten und Al-Qaida betroffen, der irrt gründlich. Und der Ruf nach Zensur der abgründigen Websites, Bücher und CDs ist ohne Zensur harmloser Medienprodukte nicht zu haben, ja fördert das Verbieten beliebiger Bücher und Comics gar.

Die UNO verbietet Religionskritik

A “Defamation of Religion” resolution sponsored chiefly by Islamic nations passed yesterday in the United Nations General Assembly by a vote of of 86 in favor, 53 against and 42 abstentions. It declares that governments should:

“adequate protection against acts of hatred, discrimination, intimidation and coercion resulting from defamation of religions and incitement to religious hatred in general.”1

  1. reason – U.N. Attempts to Outlaw Free Speech When It Comes to Religion []