Du hast einen hundsgewöhnlichen Job zu vergeben und bist kein Stripclubbesitzer. Wie wählst du die richtige Person aus?
a) Du schaust, wer am besten dafür qualifiziert ist.
b) Du lehnst Bewerbungen von Frauen im Vornherein ab und gehst danach so vor wie bei a) beschrieben.
Würde man eine derartige Umfrage machen, so hoffe ich, dass die meisten Personen Antwort a) wählen würden. Ansonsten müsste man sie des Kollektivismus bezichtigen. Katholische Bischöfe sind gar dazu verpflichtet, Antwort b) zu wählen. Zumindest wenn der zu vergebende Job das Pfarramt darstellt.
Spräche man die Leitung der katholische Kirche darauf ein, würde sie vermutlich mit Bibelzitaten und irgendwelchen alten innerkirchlichen Bestimmungen antworten. Akzeptierte man jedoch diese Antwort, so müsste man jedem eine Ausnahme von den Antidiskriminierungsgesetzen gewähren, der seinen Antrag mit einem genügend alten Buch oder mehrere Jahrhunderte alten Gesetzestexten (im weitesten Sinne des Wortes) begründen kann. Würde lediglich eine theologische Begründung genügen (was vermutlich der Fall ist), so könnte rein theoretisch jeder seiner Unternehmung einen religiösen Untergrund verpassen, um so die Antidiskriminierungsgesetze zu umschiffen.
Die katholische Kirche (und mit ihr viele andere Kirchen und Sekten) untergräbt diese Gesetze nicht nur, sie führt das ganze Konzept ad absurdum. Denn diese Gesetze sind darauf angewiesen, dass Ausnahmen nur zugelassen werden, wenn eine objektive Notwendigkeit besteht, Vertreter eines bestimmten Geschlechtes anzustellen. Was zum Beispiel in Stripclubs der Fall ist.
Doch die Kirche kann ihre Behauptung, dass Frauen nicht Pfarrer werden können, so wenig mit Fakten untermauern wie die Kirche des FSM ihre Auffassung, dass für das Sekretariat nur Frauen mit Körbchengrösse D in Frage kommen. Das heisst, die Aussage, dass Frauen fürs Pfarramt ungeeignet seien, weil dies vor etlichen Jahrhunderten ein paar Leute bestimmt hätten, die von Geistern besessen wären vom Heiligen Geist inspiriert worden seien, gleichwertig mit der Begründung, man wolle keine Frauen einstellen, weil man sich in deren Nähe “unwohl” fühle.
Entweder muss man also die römisch-katholische Kirche dazu zwingen, Frauen ins Pfarramt zu heben, oder man streicht die Antidiskriminierungsgesetze und gibt dem Arbeitgeber die volle Kontrolle über seine Eigentum zurück, was bedeutete, dass er nach völlig willkürlichen und beliebigen Massstäben Leute einstellen kann. (Womit er allerdings eine Vielzahl gut qualifizierter Arbeitskräfte ignorieren und somit einen Nachteil im Vergleich zur nicht diskriminierenden Konkurrenz in Kauf nehmen würde. Was diesen Arbeitgeber langfristig marginalisieren würde.) Allerdings müsste die Kirche dazu vollkommen privatisiert werden. D.h. Abschaffen der Kirchensteuer für juristische Personen und Abschaffen der Erhebung und des Eintreibens dieser Steuer durch den Staat, kein konfessioneller Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, keine Steuererleichterungen, Verbot von finanziellen Leistungen aus der öffentlichen Hand an die Kirche, keine Seelsorge an staatlichen Einrichtungen, keine konfessionellen Fakultäten an öffentlichen Universitäten.
Voraussichtlich wird aber weder der erste, noch der zweite Fall eintreten, so dass die Antidiskriminierungsgesetze nicht konsequent angewendet werden können und die Eidgenossenschaft eine offen sexistische Vereinigung finanziell und administrativ unterstützt.