Tag Archives: Rassismus

Meinungsfreiheit und kognitive Dissonanz

Es ist oft zu erleben, wie bestritten wird, dass manche Wortäusserungen oder Überzeugungen keine Meinungsäusserungen oder Meinungen seien. Bekannt ist beispielsweise der Spruch, dass Faschismus keine Meinung sei. In Anlehnung daran wird oft behauptet, dass Rassismus oder Sexismus (und unzählige andere -ismen) keine Meinungen seien. Aus Sicht mancher Leute ist es beispielsweise auch keine Meinung, sich den Tod anderer Menschen zu wünschen. (Wobei ich allerdings stark vermute, dass dies nur für bestimmte Menschen gilt und nicht universell.) In eine ähnliche Richtung zielt die Position, dass die Meinungsfreiheit inhärent und konstitutiv nicht alle Meinungen, sondern vorwiegend die eigenen, umfasst.

Ich fand das höchst kurios. Für mich war offensichtlich, dass es sich bei den genannten Dingen um Meinungen handelte und die Wörterbücher bestätigten dies auch:

Bedeutungen

a. persönliche Ansicht, Überzeugung, Einstellung o. Ä., die jemand in Bezug auf jemanden, etwas hat (und die sein Urteil bestimmt)
b. im Bewusstsein der Allgemeinheit [vor]herrschende Auffassungen hinsichtlich bestimmter [politischer] Sachverhalte1

Bedeutungen:

[1] der selbst gebildete Standpunkt eines Menschen
[2] die persönliche Bewertung einer Sache oder Person, auch die Bewertung durch eine Gruppe
[3] selten: die Absicht mit einer Handlung2

Doch nun scheint mir, dass man das Verhalten dieser Leute gut mit kognitiver Dissonanz erklären könnte. D.h. es handelt sich um einen intellektuellen, resp. psychologischen Konflikt zweier sich teilweise widersprechender Dogmen. Denn einerseits hat die Meinungsfreiheit den Charakter des absolut Guten angenommen, weswegen Zensur als etwas betrachtet wird, das nur böse Diktatoren tun. Andererseits gelten Rassismus, Nationalsozialismus, Faschismus und ähnliches als absolut unakzeptabel und haben den Charakter des absolut Bösen.

Aus letzterem folgt, dass bestimmte Aussagen verboten werden müssen, während aus ersterem folgt, dass die Meinungsfreiheit auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Die dadurch entstehende kognitive Dissonanz kann gelindert werden, indem man die im Konflikt stehenden Begriffe so definiert, dass sie sich nicht mehr überlappen. Die Folge ist dann, dass Faschismus keine Meinung ist und Rassismus nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt wird.

Denn dies ist offenbar viel leichter und angenehmer, als offen zu sagen, dass man die Meinungsfreiheit einschränken und bestimmte Meinungen und Äusserungen zensieren möchte.


  1. duden – Mei­nung, die []
  2. wiktionary – Meinung []

Die JUSO und die Redefreiheit

Diese Newsmeldung ist zwar alt, aber deswegen nicht weniger aktuell:

Oberabzocker Daniel Vasella gewinnt in erster Instanz vor dem Badener Bezirksgericht gegen die JUSO. Dies nachdem er wegen dem Flyer “Abzocker zieht euch warm an” wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung klagte.
[...]
Das heute veröffentlichte Urteil ist eine absolute Sauerei. David Roth, Präsident JUSO Schweiz: “In der Schweiz darf man anscheinend aus reiner Habgier 2000 Leute entlassen, gleichzeitig Millionen abgarnieren und wenn wer das kritisiert, wird juristisch verfolgt.” Die Abzocker werden in diesem Land offensichtlich von der Justiz geschützt. Dies ist eine klare Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit.1

Wer jetzt glaubt, dass sich die Juso konsequent dafür einsetzt, dass man auch Meinungen äussern darf, die andere höchst beleidigend und verletzend finden, der irrt jedoch:

Die Thurgauer Zeitung druckte am 22.7.09 einen Leserbrief, in dem Homosexuelle als unerträgliche Last („Wie lange noch müssen wir euch Homosexuellen ertragen?“) und die Lebensweise von Lesben und Schwulen als „verdorben“ bezeichnet werden. Der Autor behauptet, dass eine Mehrheit der Homosexuellen „Opfer von pädophilen Übergriffen waren und sind“.
[...]
Laut gängigen Gesetzen ist ein solcher Leserbrief kein Rechtsverstoss. Das kann nicht sein! Darum reichte Nationalrat Daniel Jositsch im April auch eine Motion ein, welche die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter das Anti-Rassismusgesetz stellen wollte. Das Parlament lehnte dies aber ab.2

Nach der Minarett-Abstimmung war er auf allen Kanälen: Roger Köppel verteidigte im In- und Ausland in triumphierenden Ton das Ja zur Initiative. Jetzt hat er deswegen eine Klage am Hals.
[...]
Köppel habe in mehreren Artikeln und einer Fernsehsendung rassistische Aussagen gemacht, lautet der Vorwurf der Jungsozialisten (Juso) im Kanton Zürich.
[...]
Der Chefredaktor und Verleger der Weltwoche habe dabei Angehörige der islamischen Religion systematisch herabgesetzt und verleumdet, heisst es weiter. Damit habe Köppel die Grenze zum Rassismus überschritten.3

Ein Nebenaspekt war die Klage der Juso Bern, die sich verunglimpft fühlte. Sie seien von Pnos- Mitgliedern auf deren Homepage als Strassenschläger, die Gewalt unterstützten und tolerierten, bezeichnet worden. Der Anwalt der Juso fordert eine Genugtuung.4

Mit Erstaunen lesen wir den Kurier der SVP Kanton Luzern (Ausgabe März, Seite 12) mit dem Artikel von Emil Grabherr, Präsident SVP Luzern Land: “Bei der Gruppe der Schwulen gibt es drei verschiedene Arten. Dazu gehören nebst den in ordentlicher Partnerschaft lebenden auch die männlichen Huren und die unter keinem Titel akzeptierbaren Bubenschänder.”
[...]
Wir fordern die SVP Luzern und Emil Grabherr dazu auf, sich für diesen Text zu entschuldigen. Wir würden gerne juristische Schritte einleiten, doch leider ist die Rechtslage in der Schweiz so miserabel, dass solche Personen weiterhin übelste Beschimpfungen austeilen können, ohne dass sie unser demokratischer Staat zur Rechenschaft zieht.5

Die JUSO Schweiz hofft, dass die progressiven und demokratischen Kräfte sich von diesem traurigen Schauspiel nicht ermüden lassen. Die Integration muss endlich wieder zu einem Hauptthema für die Parteien werden. Man muss auf kantonaler Ebene versuchen, die erleichterte Einbürgerung voranzutreiben. Um Hasskampagnen in Zukunft zu verhindern, muss das Antirassismusgesetz strenger angewendet und für weitere Vergehen geöffnet werden.6

Es darf keine Toleranz gegenüber Rechtsextremismus geben, denn Faschismus ist keine Meinung wie jede andere, sondern ein Verbrechen . Nicht nur die Häftlinge der Konzentrationslager, die in Auschwitz, Soribor, Treblinka, Buchenwald, Dachau u.s.w. umgebracht wurden, sondern auch alle anderen Toten des 2.Weltkriegs sind eine Konsequenz des Faschismus. Deshalb müssen Behörden und Zivilgesellschaft sofort und hart gegen die Verantwortlichen vorgehen, wenn Neonazis heute ihre Hetzparolen gegen Ausländer, Juden und Linke schriftlich oder mündlich verbreiten, oder wenn sie die Verbrechen von Hitlerdeutschland und seinen Verbündeten verharmlosen oder gar glorifizieren.7


  1. David Roth – Vasella will JUSO mundtot machen []
  2. JUSO Medienmitteilungen – Homophobie ist keine Meinung! []
  3. blick – Jungsozialisten: Rassismus-Klage gegen «Weltwoche»-Boss Köppel []
  4. Franziska Laur – Bezirksgericht gibt Urteil gegen Pnos-Mitglieder heute bekannt []
  5. Florian Vock – schwul = pädosexuell? []
  6. Pressemitteilung der JUSO Schweiz – Stop den Faschismus! Demo jetzt! []
  7. Pressemitteilung der JUSO Aargau – Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! []

Ideologische Kontrolle an den Olympischen Spielen

Genauer gesagt geht es um politische Diskriminierung:

Wegen eines rassistischen Twitter-Kommentars wurde die griechische Dreispringerin Voula Papachristou von den Olympischen Spielen in London ausgeschlossen. «Kommentare dieser Art werden nicht akzeptiert», sagte Isidoros Kouvelos, der Chef von Griechenlands Olympia-Equipe. Die Athleten, allen voran jene aus Griechenland, dem Geburtsort der modernen Spiele, dürften solche Kommentare nicht abgeben. Papachristou hatte am Mittwoch den Satz «Mit so vielen Afrikanern in Griechenland werden die Mücken aus dem West-Nil zumindest Essen von zu Hause bekommen» getwittert. In den vergangenen Monaten waren in Griechenland mehrere Menschen nach Mückenstichen an West-Nil-Fieber erkrankt.1

Da es sich bei den Olympischen Spielen um einen parastaatlichen oder quasistaatlichen Anlass handelt, ist dieser Ausschluss aus Gesichtspunkten der Zensur ziemlich heikel.

Davon abgesehen bin ich sowieso für eine Trennung von Sport und Staat, resp. Sport und Politik.


  1. 20min – Rassismus-Tweet wird Athletin zum Verhängnis []

Gewerkschaft Unia: Sachbeschädigung ist Zivilcourage und gehört belohnt

Die Gewerkschaft Unia zeichnet drei Personen aus, die im Wahlkampf 2011 Plakate der SVP überklebten. Diese hätten aus anti-rassistischer Überzeugung gehandelt.1

Unabhängig von deren Gesinnung stellen deren Taten immer noch Sachbeschädigung, Zensur und Selbstjustiz dar. Wenigstens die letzten zwei Dinge lehnen Linke angeblich ab. Dieser Preis zeigt jedoch eindrücklich, dass sie es nur dann ablehnen, wenn es sie selber trifft.

Zwei Schaffhauser und ein Zürcher Lehrer erhalten für die «mutige Tat» einen Preis für Zivilcourage ausgesprochen. Es brauche diese couragierten Menschen in der Schweiz, die sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Wehr setzten. [...] Die Migrationskonferenz zeichnete bewusst Leute aus, die eine Straftat begangen hatten. «Wir finden, dass es Situationen gibt, die zu weit gehen», sagte Rita Schiavi, Geschäftsleitungsmitglied der Unia, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Plakate seien rassistisch gewesen und hätten gar nie aufgehängt werden dürfen.1

Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wehrt man sich nicht, indem man sich dagegen ausspricht und die Leute aufklärt, sondern indem man rassistische Meinungen zensiert? Und wenn es der Staat nicht tut, müssen es die anti-rassistischen Bürger halt selber tun? Ist es das, was die Progressivisten von der Aufklärung gelernt haben? Sind das die humanistischen Werte, die sie zu vertreten vorgeben?

Im Wahlkampf im vergangenen Herbst besonders umstritten gewesen waren die Plakate «Masseneinwanderung stoppen». Darüber hätten sich viele Leute empört, sagte Schiavi.

«Wenn man sich nicht nur empört, sondern ein Zeichen setzt, verdient das Respekt.» Der von der Unia verliehene Preis ist nach Schiavis Angaben mit einem «symbolischen Betrag» dotiert, der als Beitrag an die Verfahrenskosten gedacht ist.1

Selbstjustiz in der Form von Sachbeschädigung und Zensur ist Zivilcourage, die Respekt verdient? Das Eigentum von Menschen, die friedlich eine andere Meinung äussern, zu beschädigen, verdient Respekt? Progressivismus bedeutet, dass unangenehme Meinungen nicht einmal toleriert werden?

Überrascht bin ich jedoch schon etwas2 , dass eine Gewerkschaft wie die Unia3 Straftaten öffentlich gutheisst und die Täter für das Ausüben dieser Straftaten sogar belohnt. Insbesondere da es sich hier um Taten handelt, die höchstens indirekt mit dem primären Zweck der Gewerkschaften, also dem Schutz der Arbeiter, etwas zu tun haben. Aber anscheinend und traurigerweise haben sich mindestens ein paar Gewerkschaften zu Pseudo-Parteien entwickelt.


  1. Dieser SVP-Plakat-Vandale erhält einen Preis [] [] []
  2. Ja, ich bin überrascht. Obwohl mir die progressivistische Scheinheiligkeit, Doppelmoral, Bigotterie und Hypokrisie schon so oft begegnet ist und mir bewusst ist, dass Weltanschauungen (oder Menschen) sehr oft widersprüchlich und inkonsistent sind. []
  3. die aus einem ziemlich rechtspositivistischen Umfeld stammt, in dem üblicherweise gefordert wird, dass man sich ausnahmslos demokratisch legitimierten Gesetzen unterwerfen muss []

Die Meinungsfreiheit, die die Piraten meinen

Ich dachte ja, die Piratenparteien und -parteiler seien trotz all ihrer sozialistischen Schwächen wenigstens konsequent für die Meinungsfreiheit. Schliesslich plädieren sie ja oft und gerne für ein freies Internet und gegen Zensur. Ich habe mich offenbar geirrt:

Zu Carsten Schulz, der Straffreiheit für Holocaustleugner und „Mein Kampf“ im freien Verkauf fordert, hat der Landesvorstand Position bezogen und seine Landtags-Direktkandidatur in Hannover annulliert.1

Dies könnte man noch als Ausrutscher und Einzelfall abtun, wäre es dabei geblieben. Ist es aber nicht:

Mit einem „Aufruf zur Saalflucht“ haben zahlreiche Piraten nun erklärt, dass sie am Wochenende ein Zeichen gegen rechtspopulistische Tendenzen in der Partei setzen wollen. Sie wollen das Parteimitglied Carsten Schulz, das sich dafür einsetzt, dass die Leugnung des Holocaust nicht länger als Straftat geahndet wird und Hitlers Buch „Mein Kampf“ frei verkauft werden darf, mit Nichtbeachtung strafen und bei seinen Reden den Raum verlassen.2

Ein Zeichen gegen Rechtspopulismus setzt man, indem man Leute boykottiert, die sich gegen Zensur und für eine Meinungsfreiheit einsetzen, die auch gefährliche Ideologien schützt. Ich hoffe, den Piraten ist klar, dass man nicht rechtspopulistisch und auch nicht rechts sein muss, um Redefreiheit für Rechtspopulisten und noch unangenehmere Zeitgenossen zu fordern.

Man kann die Zensur neo-nationalsozialistischer Äusserungen ablehnen, gerade weil man Totalitarismus, Faschismus und Co. so vehement ablehnt. Pazifismus kann auch ein Grund sein, wieso man Holocaustleugner nicht für das Äussern dieser Meinung bestrafen will.

Man könne über den Holocaust diskutieren, hatte der niedersächsische Pirat Carsten Schulz am Rande der Veranstaltung gegenüber Journalisten geäußert. Seine umstrittene Forderung nach Straffreiheit für Holocaust-Leugner verteidigte Schulz im Namen der Meinungsfreiheit. Den anwesenden Piraten war dies zuviel: Spontan wurde der Parteitag unterbrochen und ein neuer Tagesordnungspunkt eingeschoben.3

Die Piraten wollen nicht einmal diskutieren, ob es verhältnmismässig, sozial oder liberal ist, mit der Staatsgewalt gegen Holocaust-Leugner vorzugehen, sondern selbst die Diskussion darüber, wann und wo der Staat Zensur üben soll, im Keime ersticken. Das ist enttäuschend und für eine Partei, die sich angeblich dem Kampf gegen die Zensur des Netzes verschrieben hat, ziemlich merkwürdig.

Entsetzt stellen wir fest, dass auch heute noch, hier in Deutschland, Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion verfolgt, gedemütigt und sogar ermordet werden. Daher kann es für uns nur heißen: Nazis und Rechtsradikale sind keine Gesprächspartner, keine Teilnehmer an ergebnisoffenen Diskussionen. Die Taten der Neonazis und ihrer Vorbilder sind weder akzeptabel noch diskutabel. Hier kann es nur eine Antwort geben: Keine Stimme und kein Fußbreit den Nazis.4

Aus diesem Grunde halten wir es auch für äußerst unangebracht und unangemessen, in aller Öffentlichkeit für die Forderung nach der Entkriminalisierung der Leugnung des Holocaust einzutreten. Wir sind der Meinung, dass dieses der Auffassung der allermeisten Mitglieder der Piratenpartei Niedersachsen [/Berlin] diametral gegenüber steht. Aus diesem Grunde stellen wir fest, dass einzelne Piraten, die diese Meinung vertreten, sich zwar vielleicht nicht strafrechtlich schuldig gemacht haben, aber auf jeden Fall nicht geeignet sind, die Piratenpartei in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.5 6

Wer für eine derartige Gesetzesänderung eintritt, hat sich nur vielleicht nicht strafbar gemacht? Sicher ist sich die Piratenpartei jedoch nicht, ob man für die Forderung nach einer Entkriminalisierung der Leugnung des Holocaust nicht bestraft werden kann oder soll? Das stinkt nach Inkompetenz, entweder im klaren und verständlichen Formulieren von Texten oder in der Sachkenntnis.

Der Geist der Piratenparteiler wird mit dieser Stellungsnahme (und dem Verhalten am Parteitag) drastisch offen gelegt: Wir sehen, dass sie Mitglieder, die Meinungsäusserungsfreiheit für Nazis und andere Irre fordern, boykottieren, von öffentlichen Ämtern ausschliessen und an den Rand drängen. Wir lernen fürderhin, dass sie es sogar ablehnen, mit Rechtsradikalen zu diskutieren. Stattdessen gehen sie lieber mit der Staatsgewalt gegen diese Unliebsamen vor. Das ist eine ziemlich anti-aufklärerische Haltung. Der friedliche Diskurs mit Andersdenkenden, die zugegebenermassen hässliche Ideologien vertreten, wird zugunsten der staatlich geschwungenen Peitsche abgelehnt.

Aber es ist gut zu wissen, dass die Piraten mit Evelyn Beatrice Halls berühmter Aussage “Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.” nicht einverstanden sind. Wenigstens die deutschen Piratenparteiler nicht. Wie es die Schweizer Piraten so mit der Redefreiheit halten, weiss ich nicht.


  1. Teresa Havlicek – Rechtsextreme Tendenzen verschwinden nicht von selbst – Augen zu wird nicht helfen []
  2. taz – Bundesparteitag der Piraten – „Saalflucht“ gegen rechts []
  3. stern – Parteitag der Piraten – Schlömer zum neuen Vorsitzenden gewählt []
  4. ‘Keine Stimme den Nazis’ könnte man so interpretieren, als sollten die Nazis mundtot gemacht werden. Wollen die Piraten das oder wollen sie lieber diesen Text noch einmal überarbeiten? []
  5. Stellungnahme des Landesvorstands der Piratenpartei Niedersachsen []
  6. Der Landesvorstand der Piratenpartei Berlin – Stellungnahme zu Meinungsfreiheit und Rechtsextremismus []

Österreich: Mit Zivilcourage gegen die Medienfreiheit

Letzte Woche erschien die Weltwoche mit einem ziemlich reisserischen und populistischen Titelblatt, das heftige Reaktionen auslöste:

Für ihn sei dieses Cover nicht nur übelster Rassismus, sagt [Klaus] Kamolz, «es hat mich persönlich beleidigt». Weil er mehr tun wollte, als seinen Zorn den Freunden auf Facebook mitzuteilen, kaufte er das Magazin, ging damit zur nächsten Polizeistation und erstattete Anzeige wegen Verhetzung «gegen die für den redaktionellen Inhalt verantwortliche Person» – also gegen den «Weltwoche»-Verleger und Chefredaktor Roger Köppel.1

Im Anschluss daran publizierte er die Anzeige auf Facebook und wurde von anderen für seine Zivilcourage gelobt.

Es ist ja schon traurig genug, dass es Leute gibt, die andere anzeigen, weil diese die Titelblätter ihrer Zeitschriften auf eine Art und Weise gestaltet haben, die den Anzeigestellern nicht gefällt. Dass dieser Versuch der Einschränkung der Medienfreiheit dann aber noch als Akt der Zivilcourage hochgelobt wird, ist ziemlich erschreckend.

Paragraf 283 im österreichischen Strafrecht sieht für Hetze gegen eine ethnische Gruppe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wenn diese Hetze «für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar» ist. Die «Weltwoche» ist zwar eine Schweizer Zeitschrift, wird aber an Kiosken in Wien und der Landeshauptstädte verkauft.1

Ein schändlicher Artikel, mit dem rechtlich nicht nur gegen Rassismus, sondern auch gegen Religionskritik vorgehen könnte:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.2

Dieser Paragraph, insbes. Abs 2, kann interessierten Parteien die rechtliche Grundlage bieten, die Meinungsfreiheit sehr stark einzuschränken. Aber selbst wer Aufrufe zur Gewalt, was auch immer man darunter verstehen mag, verbieten, resp. unter Strafe stellen will, kann mit diesem Paragraphen nicht zufrieden sein. Denn er verbietet nicht Gewaltaufrufe grundsätzlich und pauschal, sondern nur, wenn sie sich gegen bestimmte Gruppen oder deren Mitglieder richtet. Wer beispielsweise zur Gewalt gegen Blauäugige aufruft, der kann mit diesem Paragraphen nicht dafür bestraft werden.

Davon abgesehen ist der Paragraph ziemlich schwammig formuliert: Was bedeutet Gewalt? Ist damit nur die Gewalt durch private Schurken oder auch die Staatsgewalt gemeint? Was ist die ‘Aufreizung zur Gewalt’? Was ist ‘Hetze’, was ist eine ‘Beschimpfung’ und was der ‘Versuch der Verächtlichmachung’? Ist der Nationalsozialismus eine Religion oder eine Weltanschauung? Darf man dazu aufrufen, stalinistische Demos zu verbieten oder zu blockieren? Ist es legal, gegen hetzerische Sekten zu hetzen?

In Österreich wurden in letzter Zeit mehrere Gerichtsverfahren wegen Verhetzung geführt – auch gegen Ausländer. 2009 wurde die steirische FPÖ-Politikerin Susanne Winter zu einer hohen Geldstrafe und einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in einer Wahlkampfrede den Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet hatte.1

Über historisch-mythologische Figuren darf man in Österreich also nicht sagen, was man will. Doch welche Äusserungen sind erlaubt? Nur solche, die historisch akkurat sind? Dies würde aber bedeuten, dass die Gerichte darüber entscheiden müssen, was historische Wahrheiten sind und nicht. Eine unschöne Vorstellung. Bei mythologischen Charakteren wird es noch viel verrückter: Da müssten die Staatsorgane rechtlich verbindliche Literaturinterpretationen machen, denen der einfache Bürger dann kaum mehr widersprechen darf.

2011 mussten sich der steirische FPÖ-Vorsitzende Gerhard Kurzmann und der aus Deutschland stammende, in Zürich lebende SVP-Werber Alexander Segert in Graz vor demselben Richter verantworten, weil sie nach dem Vorbild von Segerts Internetspiel «Minarett Attack» das Spiel «Moschee baba» auf die FPÖ-Website gestellt hatten. Kurzmann und Segert wurden freigesprochen. Das Spiel sei in der Schweiz «offenbar mit dem Demokratieverständnis vereinbar gewesen», begründete der Richter sein Urteil.1

Merkwürdiger Richter. Seine Aufgabe wäre eigentlich gewesen, zu prüfen, ob das Spiel mit österreichischen Gesetzen konform ist. Das ‘schweizerische Demokratieverständnis’ hat sowieso nichts mit einem Rechtsfall zu tun, welcher die politische Ordnung nicht im geringsten tangiert, sondern lediglich die Meinungs- und Kunstfreiheit betrifft.

Diese Hetze habe es in Westeuropa seit 1945 wohl nicht mehr gegeben, schreibt der Publizist Robert Misik in seinem Blog (www.misik.at) und fordert von der EU, Köppel als «kriminellen Ausländer» mit Einreiseverbot zu belegen.1

Köppel wurde noch noch von keinem Gericht in der EU verurteilt. Er gilt also rechtlich als unschuldig. Doch selbst wenn er verurteilt worden wäre, wäre Köppel bloss ein sogenannter ‘Meinungsverbrecher’, der weder Körper noch Eigentum irgendeiner anderer Person verletzt hätte. Ihn aufgrund eines Titelblattes mit einem Reiseverbot zu bestrafen, ist nichts als ein Akt der Zensur und ein Verstoss gegen die Pressefreiheit.

Ich hoffe zudem, dass Misik sich bloss in Übertreibungen und Agitprop übt. Würde er seine Worte ernst meinen, müsste man schlussfolgern, dass er die europäische Geschichte extrem schlecht kennt.

Die in Zürich lebende Schriftstellerin Sibylle Berg bezeichnet die «Weltwoche» auf Twitter als den «neuen ‹Stürmer›». Journalist Kamolz sagt, er habe Vergleiche mit dem antisemitischen Hetzblatt der Nazis eigentlich vermeiden wollen. Aber das Cover der «Weltwoche» vermittle eine einzige Botschaft: Alle Roma sind Verbrecher. «Das ist tatsächlich ‹Stürmer›-Stil.»1

Ich zweifle immer mehr an den Geschichtskenntnissen der kontemporären Schriftsteller und Journalisten, aber die Frage, die ich mir hier stelle, ist folgende: Ist jemand, der gegen Leute hetzt, die er für Hetzer hält, ein Hypokrit oder bloss jemand, der richtig diskriminiert?

Auch in der Schweiz und Deutschland wurden Strafanzeigen erhoben. In Deutschland soll laut Berichten im Internet Dirk Hegemann, Sprecher des Bündnisses «Rechtspopulismus stoppen!», Anzeige erstattet haben; in der Schweiz eine Privatperson aus dem Kanton Basel-Land.3

Es braucht offenbar nicht viel, um eine trinationale Affäre auszulösen. Aber wie die Causa Grass gezeigt hat, ist Schweigen eine Tugend, zu der viele Menschen kaum fähig sind. Auch auf Populismus mit Aufklärung zu reagieren, ist eine ‘verlorene’ Tugend. Stattdessen herrscht die heissblütige Empörung und der Griff zur Zensur.

Einer der Kläger ist der österreichische Journalist Klaus Kamolz. Er will mit der Anzeige ein «symbolisches Zeichen» gegen die in seinen Augen durch die «Weltwoche» betriebene «Pauschalverurteilung der Roma als Verbrecher» setzen. Dies sagte er am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.3

Eine Anzeige ist eine Tat, die sehr ernste Folgen für den Angezeigten haben kann, nicht bloss ein symbolisches Zeichen.

Nun wird sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) laut ihrer Präsidentin Martine Brunschwig Graf noch mit dem «Weltwoche»-Bericht befassen. Brunschwig Graf bestätigte einen entsprechenden Bericht in der Zeitung «Der Sonntag» und fügte an, die Roma bildeten ein Schwerpunktthema für die EKR in diesem Jahr.4

Wer die Trennung von Staat und Information für eine grundsätzlich gute Idee hält, für den ist eine solche, ideologisch tätige Kommission äusserst heikel. Bleibt bloss zu hoffen, dass die EKR selber keine Zensurkompetenzen hat.


  1. Bernhard Odehnal, Wien – Wiener Journalist verzeigt Roger Köppel [] [] [] [] [] []
  2. jusline – § 283 StGB Verhetzung []
  3. Die «Weltwoche» versteht Aufregung nicht [] []
  4. Anti-Rassismus-Kommission prüft Roma-Bericht der «Weltwoche» []

Ein bisschen mehr Meinungsfreiheit in Frankreich

Es gibt gute Neuigkeiten aus Frankreich:

In einer Stellungnahmen zum französischen Armenien-Gesetz hat sich das Verfassungsgericht in Paris gegen das umstrittenes Verbot und für die Erhaltung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ausgesprochen. Der vom französischen Gesetzgeber kürzlich verabschiedete Artikel, der das Leugnen des Völkermords an der armenischen Bevölkerung unter Strafe stellt, wird damit hinfällig.1

Es stellt sich aber die Frage, wieso das Verfassungsgericht das Holocaustleugnungsverbot nicht ebenfalls aufgehoben hat. Wenn das eine der verfassungsmässig garantierten Redefreiheit widerspricht, müsste es eigentlich auch das andere tun.

Vielleicht täte ein solches Verfassungsgericht der Schweiz auch gut. Dann könnte es nämlich die schweizerische Rassismus-Strafnorm aufheben, die auch nicht ganz so verfassungskonform ist.

Die guten Neuigkeiten kommen jedoch zusammen mit schlechten:

Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy, dem die Türkei vorgeworfen hatte, das Gesetz aus wahltaktischen Gründen voranzutreiben, hatte schon zuvor ein neues Gesetz für den Fall des Scheiterns angekündigt. Nach der Entscheidung des Verfassungsrats vom Dienstag beauftragte er die Regierung, einen neuen Gesetzestext auszuarbeiten, wie der Elysée-Palast mitteilte.2


  1. Manfred Rist – Doch kein Armenien-Gesetz []
  2. Völkermord-Gesetz in Frankreich gekippt []

«Tim und Struppi im Kongo» wird doch nicht verboten

Aber nicht wegen prinzipiellen Überlegungen zur Meinungsfreiheit, sondern bloss weil die Richter den Comic als nicht rassistisch eingeschätzt haben:

Der 1931 entstandene Comic «Tim und Struppi im Kongo» wird in Belgien nicht wegen Rassismus’ verboten. Ein Gericht in Brüssel wies am Freitag eine entsprechende Klage des kongolesischen Studenten Bienvenu Mbutu Mondondo ab. Das Buch des Belgiers Hergé über die Abenteuer des jugendlichen Reporters Tim in der damaligen belgischen Kolonie seien nicht als Verstoss gegen heutige Gesetze zu werten.
[...]
Mondondo hatte argumentiert, im Comic würden Afrikaner als dumm, arbeitsscheu und unfähig dargestellt. Dagegen werde der Weisse Tim als überlegener Kolonialherr gezeigt.
[...]
Die Richter folgten jedoch der Auffassung des Staatsanwalts. Dieser hatte argumentiert, Hergé habe mit dem Comic nicht zum Rassenhass aufstacheln wollen. Vielmehr spiegele seine Darstellung der Afrikaner die damalige Zeit wider.1


  1. Gericht: «Tim und Struppi im Kongo» ist nicht rassistisch []

Ideologieverbote und Rassismus

[Nadja Pastega und Sebastian Ramspeck:] Herr Kreis, Neonazis haben in Deutschland zehn Menschen ermordet – in einem Land, in dem die Politiker Nationalsozialismus und Rassismus ächten wie nirgendwo sonst.
[Georg Kreis, der abtretende Präsident der Anti-Rassismus-Kommission:] Rassismus und Rechtsradikalismus gehören zur Normalausstattung unserer Gesellschaften.1

Xenophobie ist Teil der Menschheit und des Menschseins. Wir sind halt nun einmal Tiere, die Fremden und Fremdem nicht so trauen.

Aber Rassismus und Rechtsextremismus als Normalausstattung der Gesellschaft zu bezeichnen ist etwas merkwürdig. Beides sind ja schliesslich marginalisierte, politisch höchst unkorrekte Ideologien.

Sie bezeichnen die SVP als rechtsradikal?
Nicht in der Gesamtheit. Der Freiburger Politikwissenschaftler Damir Skenderovic hat dieser Frage ein ganzes Buch gewidmet. Demnach zeichnen sich die Rechtsextremen dadurch aus, dass sie das System nicht akzeptieren. Die SVP ist zwar systemkonform, pflegt aber nicht bürgerliches, sondern in Teilen rechtsradikales Gedankengut.1

Systemkonformität ist keine binäre Variable. Man kann gewisse Teile des Systems akzeptieren und andere ablehnen. Und genau das tun auch die meisten Leute. Kaum einer tut nur das eine oder nur das andere.

Politik ist denn gerade auch Systemveränderung. Wären wir alle gänzlich glücklich mit dem derzeitigen System, bräuchte es keine Gesetzesänderungen und somit auch keine Legislative mehr. Doch die meisten wollen halt eben irgendetwas am System verändern. SVPler, SPler, Occupyler und CVPler sind sich diesbezüglich sehr ähnlich. Doch die CVP deswegen als extremistisch oder radikal zu bezeichnen, wäre etwas übertrieben.

Damir Skenderovics Kriterium zur Definierung des Rechtsextremismus scheint mir somit ziemlich unbrauchbar zu sein.

Doch eine Staatsbürgerschaft ist nicht gleichzusetzen mit einer Hautfarbe oder einer Religion.

Ob Religion, Hautfarbe oder Nationalität – all dies wird einem in die Wiege gelegt. Wo ist der Unterschied?
Ich möchte mich dieser Diskussion verweigern, weil sie eine nötige Rücksicht auf einer abstrakten Ebene ad absurdum führen will.1

Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Religion sind drei qualitativ unterschiedliche Dinge. Ersteres ist ein biologisches Merkmal, vergleichbar mit der Haarfarbe oder der Augenfarbe, das sich nur schwer ändern lässt. Das zweite erhält man nach der Geburt und ist am ehesten vergleichbar mit einer Clubmitgliedschaft, die einem gewisse Rechte und Pflichten gibt. Religion wiederum ist eine Weltanschauung und gehört somit in die gleiche Kategorie wie politische Ideologien und philosophische Überzeugungen.2

Somit wird offensichtlich, dass es einen Unterschied macht, ob man wegen seiner Hautfarbe, seiner Staatsbürgerschaft oder seiner Ideologie diskriminiert oder beleidigt wird. Es ist nicht dasselbe, ob man wegen seiner Hautfarbe oder wegen seiner Nationalität nicht an den Parlamentswahlen teilnehmen darf. Alle Sozialisten oder Scientologen als Idioten zu bezeichnen ist etwas anderes als alle Senegalesen oder Schweden Idioten zu nennen. Usw. usf.

Die Anti-Rassismus-Norm ist nicht unumstritten.
Sie wurde in einer Volksabstimmung angenommen. Wo liegt das Problem? Dass man sich in seiner eigenen Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt fühlt? Es ist doch eine elementare Einsicht, dass die Freiheit des einen dort ihre Grenze hat, wo die Freiheit des andern beginnt. Es leuchtet ein, dass man eine einzelne Person nicht beleidigen darf. Das soll plötzlich nicht mehr gelten, wenn es um ganze Gruppen geht?1

Unabhängig von der Frage, ob Beleidigungen von der Meinungsfreiheit geschützt sein sollten, sehe ich zwei Probleme mit einem Beleidigungsverbot:

Es ist nicht praktikabel. Es fallen tagtäglich so viele Beleidigungen, dass es die Kapazitäten der Justiz völlig sprengen würde, wollte man jeden Beleidigungsfall vor Gericht bringen. Um es praktikabel zu machen, müsste man die Beleidigungen in leichte, mittlere und schwere unterteilen und bspw. nur die schweren Beleidigungen verbieten.
Doch entscheiden, ob eine Beleidigung leicht oder schwer ist, kann nur der Beleidigte. Anders als etwa bei der Körperverletzung gibt es keine objektiven Kriterien, um verschiedene Schweregrade zu unterscheiden. Somit wäre jeder Beleidigte geneigt, die Beleidigung als schwer einzustufen, um den Täter vor Gericht bringen zu können. Und da die Richter nicht überprüfen können, ob der Beleidigte sich tatsächlich schwer beleidigt fühlt, müssten sie ihm einfach glauben. Und somit müssten wieder alle Beleidigungen bestraft werden, was wie oben dargestellt, unpraktikabel wäre.

Es würde zu grosser Rechtssicherheit führen. Diebstahl und Körperverletzung sind ziemlich einfach zu erkennen. Der geneigte Bürger kann sich also ohne grosse Schwierigkeiten an die entsprechenden Gesetze halten. Doch Beleidigungen zu erkennen, kann sehr schwierig sein. Wenn ich jemanden einen Idioten oder einen Religioten nenne, dann ist es noch relativ klar, dass dies eine Beleidigung ist. Aber beleidigt es die Sozialdemokraten, wenn ich sie Sozialisten nenne? Darf ich den Humanismus als säkularisierter Abkömmling des Protestantismus bezeichnen? Wenn ich das Abendmahl zeichne und Jesus als fetten Amerikaner darstelle, beleidigt dies dann die Christen, die Amerikaner oder nur Jesus? Ist es eine Beleidigung, die SVP als rechtsradikal zu bezeichnen? Wie sieht es mit den Mohammedkarikaturen aus? Dem Piss Christ von Andres Serrano? Darf ich andere Leute als Tiere, Säugetiere, Affen und Menschenaffen bezeichnen? Biologisch korrekt ist es ja, aber manche Leute scheinen das trotzdem nicht zu goutieren.
Ich, als Bürger, der kein Gesetz brechen will, habe also keine Ahnung mehr, was ich sagen darf, was ich schreiben darf, was ich malen darf, was ich singen darf, was ich zeichnen darf, was für Gesten ich benutzen darf, wie ich mich kleiden darf und müsste in ewiges Schweigen verfallen.

Davon abgesehen ist Rassismus eine Ideologie und nicht einfach eine simple Beleidigung. Rassismus zu verbieten, bedeutet somit, eine Ideologie zu verbieten. Man mag dies durchaus befürworten, aber man sollte sich eben bewusst sein, dass dies kein geringfügiger Eingriff in den freien Austausch von Meinungen, Ideen und Memen ist.


  1. sonntagszeitung – «Ich war froh um jeden Tag, an dem ich nichts mit Rassismus zu tun hatte» [] [] [] []
  2. Politische Einstellungen werden ebenso stark durch die Erziehung geprägt wie religiöse Überzeugungen. []

Rassistische Diskriminierung durch Konsumenten

Was ist schlimmer: Wenn Weisse aus rassistischen Gründen Schwarze nicht in ihre Restaurants lassen? Oder wenn Weisse aus rassistischen Gründen nicht in den Restaurants der Schwarzen essen gehen?1


  1. Eine mögliche Antwort wäre: “Beide sind gleichermassen schlimm, aber da sich nur die erste Handlung nachweisen lässt, muss die zweite Tat leider legal bleiben.” Darauf liesse sich dann erwidern: “Da wir keine Gedanken lesen können und uns somit die Intentionen und Motivationen anderer Leute verschlossen bleiben, lässt sich Rassismus generell nur sehr schwer beweisen. Der Restaurantbesitzer, der einen Schwarzen nicht rein lässt oder rausschmeisst, kann ja immer sagen, er habe ihn aus anderen, non-rassistischen Gründen nicht länger in seinem Restaurant dulden wollen. Z.B. weil er unangemessen gekleidet war, weil er einen zwielichten Eindruck machte, weil er sich schlecht benahm, weil er rumschrie, weil sich die anderen Gäste gestört fühlten, etc. etc.” []