Letzte Woche erschien die Weltwoche mit einem ziemlich reisserischen und populistischen Titelblatt, das heftige Reaktionen auslöste:
Für ihn sei dieses Cover nicht nur übelster Rassismus, sagt [Klaus] Kamolz, «es hat mich persönlich beleidigt». Weil er mehr tun wollte, als seinen Zorn den Freunden auf Facebook mitzuteilen, kaufte er das Magazin, ging damit zur nächsten Polizeistation und erstattete Anzeige wegen Verhetzung «gegen die für den redaktionellen Inhalt verantwortliche Person» – also gegen den «Weltwoche»-Verleger und Chefredaktor Roger Köppel.
Im Anschluss daran publizierte er die Anzeige auf Facebook und wurde von anderen für seine Zivilcourage gelobt.
Es ist ja schon traurig genug, dass es Leute gibt, die andere anzeigen, weil diese die Titelblätter ihrer Zeitschriften auf eine Art und Weise gestaltet haben, die den Anzeigestellern nicht gefällt. Dass dieser Versuch der Einschränkung der Medienfreiheit dann aber noch als Akt der Zivilcourage hochgelobt wird, ist ziemlich erschreckend.
Paragraf 283 im österreichischen Strafrecht sieht für Hetze gegen eine ethnische Gruppe eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wenn diese Hetze «für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar» ist. Die «Weltwoche» ist zwar eine Schweizer Zeitschrift, wird aber an Kiosken in Wien und der Landeshauptstädte verkauft.
Ein schändlicher Artikel, mit dem rechtlich nicht nur gegen Rassismus, sondern auch gegen Religionskritik vorgehen könnte:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Dieser Paragraph, insbes. Abs 2, kann interessierten Parteien die rechtliche Grundlage bieten, die Meinungsfreiheit sehr stark einzuschränken. Aber selbst wer Aufrufe zur Gewalt, was auch immer man darunter verstehen mag, verbieten, resp. unter Strafe stellen will, kann mit diesem Paragraphen nicht zufrieden sein. Denn er verbietet nicht Gewaltaufrufe grundsätzlich und pauschal, sondern nur, wenn sie sich gegen bestimmte Gruppen oder deren Mitglieder richtet. Wer beispielsweise zur Gewalt gegen Blauäugige aufruft, der kann mit diesem Paragraphen nicht dafür bestraft werden.
Davon abgesehen ist der Paragraph ziemlich schwammig formuliert: Was bedeutet Gewalt? Ist damit nur die Gewalt durch private Schurken oder auch die Staatsgewalt gemeint? Was ist die ‘Aufreizung zur Gewalt’? Was ist ‘Hetze’, was ist eine ‘Beschimpfung’ und was der ‘Versuch der Verächtlichmachung’? Ist der Nationalsozialismus eine Religion oder eine Weltanschauung? Darf man dazu aufrufen, stalinistische Demos zu verbieten oder zu blockieren? Ist es legal, gegen hetzerische Sekten zu hetzen?
In Österreich wurden in letzter Zeit mehrere Gerichtsverfahren wegen Verhetzung geführt – auch gegen Ausländer. 2009 wurde die steirische FPÖ-Politikerin Susanne Winter zu einer hohen Geldstrafe und einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in einer Wahlkampfrede den Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet hatte.
Über historisch-mythologische Figuren darf man in Österreich also nicht sagen, was man will. Doch welche Äusserungen sind erlaubt? Nur solche, die historisch akkurat sind? Dies würde aber bedeuten, dass die Gerichte darüber entscheiden müssen, was historische Wahrheiten sind und nicht. Eine unschöne Vorstellung. Bei mythologischen Charakteren wird es noch viel verrückter: Da müssten die Staatsorgane rechtlich verbindliche Literaturinterpretationen machen, denen der einfache Bürger dann kaum mehr widersprechen darf.
2011 mussten sich der steirische FPÖ-Vorsitzende Gerhard Kurzmann und der aus Deutschland stammende, in Zürich lebende SVP-Werber Alexander Segert in Graz vor demselben Richter verantworten, weil sie nach dem Vorbild von Segerts Internetspiel «Minarett Attack» das Spiel «Moschee baba» auf die FPÖ-Website gestellt hatten. Kurzmann und Segert wurden freigesprochen. Das Spiel sei in der Schweiz «offenbar mit dem Demokratieverständnis vereinbar gewesen», begründete der Richter sein Urteil.
Merkwürdiger Richter. Seine Aufgabe wäre eigentlich gewesen, zu prüfen, ob das Spiel mit österreichischen Gesetzen konform ist. Das ‘schweizerische Demokratieverständnis’ hat sowieso nichts mit einem Rechtsfall zu tun, welcher die politische Ordnung nicht im geringsten tangiert, sondern lediglich die Meinungs- und Kunstfreiheit betrifft.
Diese Hetze habe es in Westeuropa seit 1945 wohl nicht mehr gegeben, schreibt der Publizist Robert Misik in seinem Blog (www.misik.at) und fordert von der EU, Köppel als «kriminellen Ausländer» mit Einreiseverbot zu belegen.
Köppel wurde noch noch von keinem Gericht in der EU verurteilt. Er gilt also rechtlich als unschuldig. Doch selbst wenn er verurteilt worden wäre, wäre Köppel bloss ein sogenannter ‘Meinungsverbrecher’, der weder Körper noch Eigentum irgendeiner anderer Person verletzt hätte. Ihn aufgrund eines Titelblattes mit einem Reiseverbot zu bestrafen, ist nichts als ein Akt der Zensur und ein Verstoss gegen die Pressefreiheit.
Ich hoffe zudem, dass Misik sich bloss in Übertreibungen und Agitprop übt. Würde er seine Worte ernst meinen, müsste man schlussfolgern, dass er die europäische Geschichte extrem schlecht kennt.
Die in Zürich lebende Schriftstellerin Sibylle Berg bezeichnet die «Weltwoche» auf Twitter als den «neuen ‹Stürmer›». Journalist Kamolz sagt, er habe Vergleiche mit dem antisemitischen Hetzblatt der Nazis eigentlich vermeiden wollen. Aber das Cover der «Weltwoche» vermittle eine einzige Botschaft: Alle Roma sind Verbrecher. «Das ist tatsächlich ‹Stürmer›-Stil.»
Ich zweifle immer mehr an den Geschichtskenntnissen der kontemporären Schriftsteller und Journalisten, aber die Frage, die ich mir hier stelle, ist folgende: Ist jemand, der gegen Leute hetzt, die er für Hetzer hält, ein Hypokrit oder bloss jemand, der richtig diskriminiert?
Auch in der Schweiz und Deutschland wurden Strafanzeigen erhoben. In Deutschland soll laut Berichten im Internet Dirk Hegemann, Sprecher des Bündnisses «Rechtspopulismus stoppen!», Anzeige erstattet haben; in der Schweiz eine Privatperson aus dem Kanton Basel-Land.
Es braucht offenbar nicht viel, um eine trinationale Affäre auszulösen. Aber wie die Causa Grass gezeigt hat, ist Schweigen eine Tugend, zu der viele Menschen kaum fähig sind. Auch auf Populismus mit Aufklärung zu reagieren, ist eine ‘verlorene’ Tugend. Stattdessen herrscht die heissblütige Empörung und der Griff zur Zensur.
Einer der Kläger ist der österreichische Journalist Klaus Kamolz. Er will mit der Anzeige ein «symbolisches Zeichen» gegen die in seinen Augen durch die «Weltwoche» betriebene «Pauschalverurteilung der Roma als Verbrecher» setzen. Dies sagte er am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Eine Anzeige ist eine Tat, die sehr ernste Folgen für den Angezeigten haben kann, nicht bloss ein symbolisches Zeichen.
Nun wird sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) laut ihrer Präsidentin Martine Brunschwig Graf noch mit dem «Weltwoche»-Bericht befassen. Brunschwig Graf bestätigte einen entsprechenden Bericht in der Zeitung «Der Sonntag» und fügte an, die Roma bildeten ein Schwerpunktthema für die EKR in diesem Jahr.
Wer die Trennung von Staat und Information für eine grundsätzlich gute Idee hält, für den ist eine solche, ideologisch tätige Kommission äusserst heikel. Bleibt bloss zu hoffen, dass die EKR selber keine Zensurkompetenzen hat.