Wieder einmal: “Killerspiele”-Verbot / Unbeabsichtigte Konsequenzen dieses Verbotes

Kinder und Jugendliche sollen vor Gewaltdarstellungen in den Medien besser geschützt werden. Die Rechtskommission des Ständerats will deshalb sogenannte Killerspiele verbieten.

Die Kommission hat zwei entsprechenden Motionen zugestimmt, die der Nationalrat in der vergangenen Sommersession verabschiedet hatte.

Die Motion für ein Verbot des Verkaufs von Killerspielen an Kinder und Jugendliche wurde einstimmig gutgeheissen. Und mit drei Gegenstimmen jene Motion, die ein generelles Verbot verlangt.

Die genaue Ausgestaltung der Regelung müsse noch geprüft werden, teilten die Parlamentsdienste mit.1

Ein paar Punkte dazu:

1. Meinungs-, Kunst- und Kulturfreiheit gebietet es, “Killerspiele” genauso wenig zu verbieten wie Kriminalromane oder Horrorfilme.

2. Ein “Killerspiele”-Verbot wäre ganz eindeutig Zensur und Bevormundung der Bürger.

3. Dass mediale / virtuelle Gewalt für die Konsumenten schädlich sei, resp. zu mehr Gewalt führe (z.B. School Shootings oder andere Amokläufe), ist nicht wissenschaftlich belegt oder bewiesen, sondern eine Behauptung, die von Politikern aufgestellt wurde, von denen wohl die meisten nie einen Ego-Shooter oder irgendein anderes Videospiel gespielt haben.

4. Ein Verbot von “Killerspielen” führt nicht zu deren Verschwinden, sondern zu einem Schwarzmarkt. Verbotene Videogames würden dann immer noch ver- und gekauft. Under the counter z.B. oder bei einer Ferienreise ins Ausland oder übers Netz beschafft. Dazu sind schon derart viele “Killerspiele” im Umlauf und in Wohnzimmern, dass es ein Land voller Spitzel bräuchte, um diese loszuwerden.

5. Wenn das Spielen von “Killergames” eine Ersatzhandlung zu realer Gewalt darstellt, dann hätte das Verschwinden derartiger Spiele blutige Konsequenzen.

6. Gehörten dann Antikriegsfilme nicht auch verboten?

7. Eine Tageszeitung, will sie denn mehr als nur zwei Sätze über Kriege und andere Verbrechen drucken, kann schwerlich auf Gewaltdarstellungen verzichten. Ob in Wort oder Bild. Dazu zeigt jeder Fernsehsender in den Nachrichten gerne Videos aus Kriegsregionen und anderen Kampfzonen.

8. Zensur stellt selber eine Gewaltmanifestation dar.

  1. sf – Killerspiele sollen verschwinden / via Christian Hoffmann – Die Illusion der Verbote []

In Verteidigung von Giuliano Bignasca

oder Nicht Giuliano Bignasca ist der Übeltäter, sondern Chiara Simoneschi-Cortesi

Giuliano Bignasca hatte Simoneschi-Cortesi als «Carampana» bezeichnet. Das Wort «Carampana» bedeutet so viel wie grämliche, hässliche oder schmutzige Alte. Der Begriff stammt aus Venedig, wo in einem Gebäude namens «Ca Rampani» einst Frauen dem ältesten Gewerbe nachgingen. Deshalb wird das Wort «Carampana» oft auch mit einer Prostituierten gleichgesetzt.

Bignasca bedachte Simoneschi-Cortesi im November im «Mattino della domenica» mit diesem Ausdruck, worauf die CVP-Nationalrätin Anzeige erstattete. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Beleidigung erhoben, wie Simoneschi-Cortesi am Montag auf Anfrage der SDA einen Bericht des «Mattino» vom Sonntag bestätigte.1

Jemanden zu beleidigen, ist ein Verbrechen?

Von Gesetzes her schon. Ethisch / naturrechtlich betrachtet hingegen nicht.

Wieso nicht? Nun, einerseits weil alle Rechte, die es gibt, Eigentumsrechte sind. D.h. es gibt kein Recht, nicht beleidigt zu werden. Jedes Individuum hat lediglich ein Recht darauf, dass kein Dritter sich unbefugt an seinem Eigentum zu machen macht. (= Nichtaggressionsprinzip, die Initiierung von Zwang und Gewalt ist verboten.)
Ein Beleidigungsverbot verletzt jedoch dieses Nichtaggressionsprinzip. In diesem Fall hier hindert Simoneschi-Cortesi Bignasca daran, sein Eigentum zu benutzen, wie es ihm beliebt und ungehindert seine Meinung zu äussern. Umgekehrt hat Bignasca niemanden geschädigt, als er Simoneschi-Cortesi eine Carampana genannt hat. Ihr Eigentum hat nicht den geringsten Kratzer davon getragen, ihre Freiheit wurde nicht ihm geringsten eingeschränkt.

Andererseits müssten wir alle von der Geburt bis zum Tod schweigen, wollten wir niemanden beleidigen. Denn jedes Wort, selbst jede Geste kann als Beleidigung aufgefasst werden. Karikaturen z.B. sind von ihrer Natur her beleidigend. Aber auch sachliche und unpersönliche Kritik wird oft als Beleidigung empfunden. Z.B. Kritik am Islam, an der Schöpfungslehre, am Sozialstaat. Es gibt schlicht kein objektives Kriterium, um beleidigende von nicht beleidigenden Aussagen zu trennen. Ein und dasselbe Wort kann für den einen eine schwere Beleidigung und für den andern eine harmlose und irrelevante Witzelei sein.
Wie soll da ein Richter entscheiden, ob nun eine Beleidigung vorliegt oder nicht. Das gleiche gilt für Verleumdung und Rufschädigung. Wie kann der Richter entscheiden, ob jemandes Ruf geschädigt worden ist oder nicht? Soll er eine Volksbefragung durchführen? (Darf man den Ruf eines Übeltäters ebenfalls nicht schädigen oder gelten für diesen andere Regeln?)
Ein Beleidigungsverbot sorgt also auch für grosse Rechtsunsicherheit und macht jeden zu einem potentiellen Gesetzesbrecher.

Wer also wahre und gleichberechtigte (Reiche können sich viele Verleumdungsklagen leisten, Armen wiederum fällt es schwieriger, sich dagegen zu wehren) Meinungsäusserungsfreiheit will, der muss diese Beleidigungs- Verleumdungs- und Rufschädigungsverbote ersatzlos abschaffen wollen.

Eine allfällige Verurteilung wegen Beleidigung wäre für den Bauunternehmer und Verleger nichts Neues. Bignasca ist bereits mehrfach vorbestraft, und zwar wegen Drogendelikten, Verleumdung, Verletzung der Anti-Rassismus-Norm, Betrug und Urkundenfälschung.1

Davon sind jedoch bloss Betrug und Urkundenfälschung wirkliche Verbrechen, die anderen sind höchstens Laster: Wenn jemand Drogen konsumiert, dann schadet das bloss ihm selbst und niemand anderem. Wer einen andern beleidigt oder rassistische Sprüche klopft, der schadet auch keinem andern (d.h. das Eigentum aller andern (inkl. ihr Leib, Leben und ihre Freiheit) bleibt von diesen Tätigkeiten unberührt).

Ich will damit sagen (obwohl ich politisch mit Bignasca gar nicht viel gemein habe): Ein paar Leute schulden ihm nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung.

  1. Tages-Anzeiger – Bignascas Verbalattacke mit Folgen [] []

Gegen Mobiltelefon- und MP3-Player-Verbote in Schulen

Die neue Hausordnung verbietet in den Stadtzürcher Schulen ab Sommer alle elektronischen Geräte. Grund für diese Ergänzung ist, dass sich die Geräte optisch immer ähnlicher werden, ein MP3-Player heute also wie ein Mobiltelefon aussieht.
[...]
Man wolle den Pausenplatz als sozialen Ort erhalten. «Die Kinder sollen miteinander reden, sich entspannen», sagte Caprez weiter. Elektronische Geräte seien dabei nicht förderlich. «Es besteht zudem die Gefahr des Mobbings, vor allem, wenn die Geräte eine Kamera integriert haben.»1

Dem Problem des Mobbings kann man wohl kaum begegnen, indem man elektronische Geräte verbannt. Nicht einmal die Symptome wird man damit behandeln können. Geschweige denn die Wurzel des Übels (über die ich hier nur zu spekulieren vermag: Kinder willkürlich in Gruppen zusammen zu bringen, ist ungünstig, denn viele Leute kommen einfach nicht miteinander klar (Sei es wegen dem Temperament, den Wertevorstellungen, der Kultur, den Hobbies…). Sie dann noch zusammen spielen und Projekte erarbeiten müssen, ist auch nicht gerade hilfreich. Des weiteren ist es überhaupt zweifelhaft, Kinder schon in den jüngsten Jahren zu zwingen, Stunden auf harten Schulbänken zu verbringen. Sich mit Themen zu beschäftigen, die sie entweder nicht interessieren oder die auf völlig uninteressante und starre Art präsentiert werden. Und alle fünfundvierzig Minuten die momentane Aktivität zu unterbrechen und zu einem völlig anderen Thema überzugehen.).

Wenn man Kinder also schon an einen Platz zwingt, den sie nicht mögen und sie Dinge tun lässt, die sie alles andere als geniessen, wieso ihnen dann noch ihre Spielzeuge wegnehmen? Denn dies ist eine wichtige Funktion der elektronischen Geräte, die ihren Weg in Kinderhände finden: Unterhaltung. Spass. Eskapismus.
Den Kindern wird es also so schwerer gemacht, sich zu abzulenken und zu beschäftigen. Gerade für die Mobbingopfer keine sonderlich erbauliche Aussicht.
Nicht nur das, den Schülern wird auch eine wichtige Kommunikationsmöglichkeit genommen. Sie werden also während der Zeit, die sie in der Schule verbringen, vollständig von ihrer Familie und evtl. auch von ihren Freunden und anderen Bekannten abgeschnitten.

Der Medienkompetenz scheint ein generelles Verbot von elektronischen Geräten ebensowenig zuträglich zu sein. Statt den zwanglosen und vernünftigen Umgang mit digitaler Technik zu fördern, behindern sie ihn.
Die Abwesenheit von PCs, Laptops und Notebooks in den Schulen scheint mir sowieso fragwürdig zu sein. Denn das Internet bietet Zugang zu derart vielen Informationen und wundervolle Möglichkeiten, sich selber zu bilden. Dazu sind Stift und Papier (wenngleich höchst praktische Utensilien) modernen Computerprogrammen hoffnungslos unterlegen. Wieso einen Aufsatz in ein Heft kritzeln, wenn man ihn digital festhalten kann?

Ach, lasst die Kinder doch einfach selber wählen, wie und wo sie sich bilden möchten. Der Staat hat kein Recht, darüber zu bestimmen und er soll den Kindern auch nicht vorschreiben, ob sie dies mit oder ohne MP3-Player tun. Schliesslich gibt es Menschen, die am besten arbeiten, wenn sie dabei Musik hören können!

  1. nzz – Keine MP3-Player mehr auf dem Pausenplatz: Stadt Zürich verbietet in den Schulen alle elektronischen Geräte []

Zürich verbietet Asylbewerbern, zu arbeiten und Geld zu verdienen

Das Strassenmagazin «Surprise» schliesst dieses Jahr mit einem «erheblichen Verlust» ab. Dafür gibt es zwei Gründe, wie Geschäftsführer Fred Lauener im Editorial der neusten Ausgabe schreibt. Zum einen sind die Spenden zurückgegangen. Zum anderen hat das Strassenmagazin rund 40 erfahrene Verkäuferinnen und Verkäufer in Zürich verloren. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verbietet Asylbewerbern seit November, das Strassenmagazin zu verkaufen.
[...]
Der Kanton beruft sich bei seinem Verbot auf die sogenannte Branchenregelung: Asylbewerber mit der Bewilligung N dürfen nur in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder der Pflege arbeiten, nicht aber im Verkauf. Bis anhin hat der Kanton den «Surprise»-Mitarbeitern Ausnahmen gewährt. Damit ist nun Schluss. «Unser Amt hat sich für die Praxisänderung entschieden, weil nicht garantiert ist, dass die ‹Surprise›-Verkäufer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erreichen», sagt AWA-Sprecher Can Arikan. Das hat zur Folge, dass auch vorläufig aufgenommene Ausländer mit der Bewilligung F vom Verbot betroffen sind – obwohl sie eigentlich in allen Branchen arbeiten dürften.1

Dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (!) ist es also lieber, wenn Personen nicht arbeiten und keinen einzigen Franken verdienen, als zu einem tiefen oder sehr tiefen Lohn zu arbeiten. Der Staat verbietet es bestimmten Personengruppen, eigenständig ein Einkommen zu erwirtschaften und zerstört so Eigeninitiative und Unternehmergeist. Fast scheint es so, als würde der Staat bewusst und freudig Menschen von sich abhängig machen.

Denn genau dies tut er. Er vernichtet durch Arbeitsverbote, Mindestlöhne und sonstige Einschränkungen des freien Wirtschaftens unzählige Arbeitsplätze und zwingt dann die noch Arbeitstätigen dazu, das Leben der arbeitslos gemachten Leute zu finanzieren. Und während all dieser Zeit stellt er sich als Retter in der Not und Beschützer der Armen und Schwachen dar.
Was für eine Heuchelei!

  1. Tages-Anzeiger – Kanton stoppt 40 Surprise-Verkäufer []

Spendet Herz!

In meinem Portemonnaie steckt stets ein Organspendeausweis, denn wenn ich tot bin, brauche ich meine Organe nicht mehr. Tot ist tot. Aber einem andern könnten meine Organe das Leben retten.

Deutsche können den Organspendeausweis hier downloaden und ausdrucken oder hier bestellen.

Schweizer können den Ausweis hier ausfüllen und downloaden oder bestellen.

Bez. Minarettverbot (+ Bigotterie)

Ich verstehe nicht, wieso die Gegner des Minarettverbots derart überrascht sein können. Es ist ja nicht so, als ob die Schweiz ein überaus freiheitlicher Staat wäre, in dem es keine Zensur gibt, in dem nicht Anders- und Ungläubige die katholische und reformierte Kirche zwangsmitfinanzieren müssen, in dem atheistische Plakate nicht verboten werden, in dem an den Staatschulen keine religiöse Propaganda verbreitet wird…

Nein, die Schweiz ist bezüglich Religions-, Glaubens- und Meinungsäusserungsfreiheit genauso unfrei wie alle anderen westlichen Staaten. Und just die Sozialdemokraten (damit sind nicht nur SPler gemeint), die derzeit am heftigsten protestieren und furchtbar entrüstet sind (oder tun), sind berüchtigt dafür, für Zensur zu werben.1

Doch wer im einen Fall Zensur befürwortet (beispielsweise bei anzüglichen Plakaten oder rassistischen öffentl. Aussagen), sich im anderen Falle aber über Minarettbauverbote beklagt, der ist ebenso bigott wie der Christ, der sich über Kirchtürme freut, aber Andersgläubigen das Türmchenbauen verbieten will.

(siehe auch: Christian Hoffmann – Hoppla
und auch: Dominik Hennig – Eine ausgeglichene Bilanz?
und auch: Marco Kanne – Nicht der Muslim, der Staat ist das Problem!)

P.S. Nicht bigott und wahrhaft liberal ist einzig derjenige, der nur in jenen Fällen ein Bauverbot gutheisst, in denen das Gebäude das Eigentum Dritter beschädigen würde. Doch wie viele Schweizer sind schon dafür, dass jeder mit seinem Eigentum tun und lassen darf, was er möchte (so lange er die Eigentumsrechte anderer nicht verletzt)?

Genau, kaum einer.

  1. Nein, nicht alle Sozialdemokraten befürworten Zensur, aber doch erschreckend viele. []

Ein Ende dem Landwirtschaftssozialismus!

Mit 850 CHF pro Jahr soll also jeder Schweizer Erwerbstätige bis 2013 die Landwirtschaft subventionieren. Jedes Jahr schenke ich also einem Bauern einen 32′’ Flachbildfernseher, einen Geschirrspüler oder einen Laptop. Und wofür? Dafür dass ich weiterhin völlig überteuertes Obst und Gemüse, Fleisch, Eier oder Brot im Supermarkt erstehen kann?

Wann hört der Wahnsinn des Landwirtschaftssozialismus endlich auf? I want my money back!1

  1. Christian Hoffmann – I want my money back! / (news.ch – Bundesrat greift Bauern weiterhin unter die Arme) []

Über Kündigungsschutz und Ethik (nebst dem Neusprech zweier Sozialisten)

Der Kanton bringt auf der Website seiner Standortförderung die Vorteile des Schweizer Büezers so auf den Punkt: «Die Kündigung eines Mitarbeiters, sei es wegen ungenügender Leistung oder wegen Kapazitätsabbau, ist ohne grosse Formalitäten möglich.»
[...]
«Das ist nur noch zynisch und dumm», sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes. «Die gut gebildeten Arbeitskräfte sind der wichtigste Rohstoff der Schweiz. Wenn der Kanton Obwalden nun die Hire-and-Fire-Mentalität unterstützt, gefährdet er wichtige Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Loyalität.» Wer jederzeit mit einer Kündigung rechnen müsse, setze sich nicht mehr voll für eine Firma ein.1

Ich weiss nicht, wo sich Rechsteiner mehr irrt, in seinem Urteil über die Natur des Menschen oder in seinem Lösungsvorschlag für ein erträumtes Problem.
Mir scheint, Loyalität entsteht kaum dadurch, dass der Arbeiter das Gefühl hat, nicht sofort entlassen zu werden. Leute werden auch kaum zuverlässiger, indem sie möglichst eine lebenslange Garantie für ihren Arbeitsplatz erhalten. Nein, Loyalität und Zuverlässigkeit entspringen der Identifizierung des Arbeiternehmers mit dem Unternehmen, der Wertschätzung, die das Unternehmen dem Arbeiter entgegen bringt und seiner generellen Zufriedenheit.
Dazu liegt es im Interesse jedes Unternehmens, die Arbeitnehmer gut zu behandeln und ihre Loyalität und Zuverlässigkeit zu fördern. Denn Arbeiter, die sich wohl fühlen, sind schlicht produktiver, als solche, die nur mit Müh’ und Not ihren Ärger unterdrücken können. Dazu stellen gute Arbeitsbedingungen eine Notwendigkeit dar, um die besten (die passendsten) Arbeitnehmer einstellen zu können. Ein Unternehmen, das sich nicht um die Arbeiter schert, das wird über kurz oder lang von seinen Konkurrenten überholt und wird entweder aufgekauft oder geht bankrott. (Vorausgesetzt natürlich, der Marktzutritt ist frei, was der Staat und Leute wie Rechtseiner jedoch mit allen Mitteln zu verhindern versuchen.)
Als Lösung dieses imaginären Problems sieht Rechtseiner (natürlich) einen starken Kündigungsschutz. Kündigungsschutz klingt gut, hat einen angenehm sozialen Ton und Verspricht Sicherheit in Zeiten der Unruhe. Doch es ist ein Euphemismus. Kündigungsschutz ist nichts anderes als ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen/Arbeitgeber und stellt somit ein Akt der Gewalt dar. Zwang und Gewalt aber führen immer nur zu (höchstens) win-lose- oder (meistens) lose-lose-Situationen, sind dem Wohlstand und der Wohlfahrt also in sehr direkter Art und Weise abträglich.

Laut dem Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann von der Universität St. Gallen verzichten diese Kantone aus gutem Grund: «In Europa ist es ungewöhnlich, dass ein Standort mit tiefen sozialen Standards für die Ansiedlung von Firmen wirbt.» Zu Ende gedacht, bedeutete die Obwaldner Botschaft nichts anderes als: Je weniger Rechte für die Arbeitnehmer, desto besser. «Eine solche Politik setzt soziale Errungenschaften aufs Spiel und untergräbt die Souveränität der Bürger», sagt Thielemann. «Wer so denkt, überlegt nicht mehr aus einem autonomen Standpunkt heraus, welches die beste Rechtsordnung ist, sondern unterwirft sich dem Renditeinteresse des globalen, vagabundierenden Kapitals.»1

Da ist er wieder, der gute alte Neusprech: Aus Zwang (Kündigungsschutz) wird plötzlich eine soziale Errungenschaft. Aus einem Eingriff in die Eigentumsrechte der Arbeitgeber werden Rechte für die Arbeitnehmer. Aus Gewalt wird die Souveränität der Bürger.
Aber sollte mich das Erstaunen? Sozialisten sind schliesslich bekannt für Doublethink und Newspeak und Thielemann ist allem Anschein nach einer. Wer anders sieht eine mysteriöse, dunkle Entität namens Kapital durch die Gassen huschen und von Land zu Land ziehen?

Laut Thielemann können Botschaften wie jene Obwaldens eine gefährliche Dynamik auslösen: «Ein Staat, der damit wirbt, dass er den Arbeitnehmern wenig Rechte gewährt, setzt die anderen Staaten unter Zugzwang.» Ähnlich wie im Steuerwettbewerb könnte es zu einem «race to the bottom» kommen, bei dem sich die verschiedenen Länder immer wieder unterbieten müssen, um noch als attraktiv zu gelten. «Im schlimmsten Fall wären die Staaten gezwungen, ihren Kündigungsschutz und ihre Arbeitnehmerrechte allmählich abzuschaffen», warnt der Wirtschaftsethiker.1

M-hm, der gute alte Ethiker, der politische Empfehlungen gibt. Empfehlungen, die eine gute Portion Zwang und Gewalt beinhalten. Ist es nicht erschreckend, dass sich eine solche Person nicht nur selbst Ethiker nennen darf, sondern auch von einer der grössten Zeitungen der Schweiz Ethiker genannt wird?

  1. Tages-Anzeiger – Obwalden wirbt mit schlechtem Kündigungsschutz: Die Standortförderung des Innerschweizer Kantons lockt ausländische Firmen mit dem Argument, dass man die Angestellten jederzeit problemlos entlassen könne. [] [] []

“Die Finanzdaten gehören zu den wichtigsten und intimsten Daten”

Konrad Hummler in Höchstform mit den gewöhnlich staatstreuen Interviewern des Tages Anzeigers:

Das Bankgeheimnis ist erledigt. Herr Hummler, Sie haben Ihren Kampf verloren.
Wenn dem so wäre, wäre auch der Schutz der Finanzdaten gestorben. Das wäre eine unerträgliche Vorstellung. Denn die Finanzdaten gehören neben den Gesundheitsdaten zu den wichtigsten und intimsten Daten.
[...]
Sie müssen damit rechnen, dass das Ausland von Ihrem Vorschlag nichts wissen will.
Man kann sagen: «Das ist unser Angebot. Wenn es euch nicht interessiert, gibt es kein anderes.» Das ist überhaupt kein Problem. Man muss damit umgehen können, dass man nicht überall furchtbar beliebt ist.
[...]
Es braucht ein paar Mutige – wenn das die Medien schon nicht machen –, die dem Fiskus ab und zu eins auf die Finger geben.
[...]
Deutschland hat natürlich eine geschichtliche Hypothek in Bezug auf die Erhaltung des Vermögens. Zu häufig innerhalb eines Jahrhunderts fand ein Totalverlust von Vermögen in Nominalwerten statt. Diese Erfahrung, gepaart mit einer problematischen finanzpolitischen Situation, führt schon dazu, dass die Leute ihre Anlagen ausserhalb des eigenen Systems diversifizieren wollen. Aufgrund der Geschichte Deutschlands, aufgrund eines möglichen Zusammenbruchs der Sozialsysteme habe ich dafür Verständnis.
[...]
Wir wundern uns weniger über Ihre Kritik an Deutschland als über Ihre Verteidigungsrede für das Umgehen eines Rechtsstaats.
Wenn in demokratischen Rechtsstaaten mehr als die Hälfte der Bürger von der Umverteilung leben, ist das eine gefährliche Falle. In Deutschland läuft das System Gefahr, sich selber aufzuhängen. Deshalb auch die Notwendigkeit der Systemflucht. Da bin ich schon konsistent, auch wenn ich weiss, dass dies politisch unkorrekt ist.
[...]
Wir hatten nie eine Globalisierungspartei in der Schweiz. Eine solche hätte ich gerne angeführt.1

  1. Tages Anzeiger – «Ich rufe nicht zum Gesetzesbruch auf – ich analysiere» []

Die Juso, der Sozialismus und die Religionsfreiheit

Die Jungsozialisten der Schweiz haben kürzlich ein Positionspapier zum Verhältnis Staat und Religion herausgegeben. Ich stimme der Forderung einer strikten Trennung von Staat und Kirche und der Abschaffung des staatlichen Einziehens der jeweiligen Mitgliederbeiträge (Kirchensteuer) zu. Allerdings befinden sich in diesem sogenannten Religionspapier einige Punkte, die stark freiheitsfeindlich sind und die Religionsfreiheit beschneiden. Andere Punkte wiederum sind schlicht falsch.

Die Einschränkung der Rechte einer einzelnen Glaubensgemeinschaft verstösst gegen die Glaubensfreiheit, die in Artikel 15 der Bundesverfassung verankert ist. Freiheit – und dazu gehört eben auch Glaubensfreiheit – ist ein zentraler Wert der sozialistischen Bewegung. In letzter Konsequenz bedeutet Sozialismus, frei zu sein von äusseren, nicht demokratisch legitimierten Zwängen.

Dies ist ein bedeutendes Charakteristikum der sozialistischen Bewegungen: Die lose Verwendung der Begriffe Zwang und Freiheit und die Verschleierung ihrer ursprünglichen Bedeutung. Freiheit im Sozialismus bedeutet die Unterwerfung des Individuums unter die Herrschaft und die Willkür des Kollektivs. Neusprech frisch und munter.

Auch in der jetzigen Zeit sind die institutionalisierten Religionen undemokratisch. Ob Pfarrer, 30 Imame oder Rabbiner: Sie alle berufen sich auf göttliche Gesetze, die nicht demokratisch legitimiert wurden. Demokratisch nicht legitimierte Zwänge lassen sich allerdings in vielen Bereichen finden: Sei es in der Familie, als konservative Verhaltensnormen oder – für uns besonders bedeutend – am Arbeitsplatz. Aber eben auch in den Kirchen und in der institutionalisierten Religion.

Hier wiederum der fatale Irrglaube, dass Zwang (Gewalt) durch Mehrheitsbeschlüsse legitimiert werden kann und dass das freiwillige und friedliche Anerkennen von Autorität etwas grundlegend Falsches sei, das möglichst zu eliminieren sei. Dabei geht vergessen dass physischer Zwang (direkte Gewalt, Drohungen) anders zu bewerten ist als der Zwang, den Normen und Traditionen ausüben können.

Kirchen und Religionen waren immer dezidierte Gegner der Freiheit des Individiuums.

Falsch. (Und dies sagt ein überzeugter Agnostiker.) Die Anhänger der Schule von Salamanca waren zwar gläubige Christen (Jesuiten und Dominikaner), gehörten für die damaligen Zeit aber zu den freiheitlichsten Denkern Europas. Im Christentum gibt es einige Denkschulen, die sich explizit für die Freiheit des Individuums aussprechen. (Darunter etliche Pazifisten und Anarchisten.)

Religiöse Privatschulen auf Kantons- und Volksschulebene sind nicht erlaubt.

Kinder dürfen also nicht so unterrichtet werden, wie die Eltern wünschen, sondern so wie es der Staat will? Den Eltern wird die Verantwortung für die Erziehung abgenommen und dem Staat übergeben?

Glaubensgemeinschaften, die aktiv und aggressiv versuchen die demokratische Ordnung zu untergraben, werden verboten (zum Beispiel Scientology).

Wie geht diese Forderung mit dem obigen Bekenntnis zur Glaubensfreiheit zusammen? Was ist Glaubensfreiheit wert, wenn ganze Glaubensgemeinschaften verboten werden können?

Mir scheint also, dass die Juso nicht wirklich Religionsfreiheit will, sondern die Religion mit Hilfe des Staates bekämpfen will. Das endet immer böse.

Ein Jungsozialist, der Geister sieht und mehr Zwang will

Wir sagen, wir wollen nach zwei Jahrzehnten Neoliberalismus wieder eine andere Politik in diesem Land, gerade was die Löhne angeht.1

Zwanzig Jahre Neoliberalismus? Zwanzig Jahre Manipulation des Marktes durch den Staat!
Neoliberalismus im Sinne einer Marktanarchie hat es nie gegeben, selbst die berüchtigte Deregulation war mehr oder minder eine Marginalie. Es gab zwar einige Politiker, die dies gefordert haben und sich als free marketeers präsentiert haben, doch dies war lediglich Rhetorik, die im starken Kontrast zu den tatsächlichen Handlungen dieser Politiker stand und steht.
Die letzten Jahrzehnte sind geprägt von einer immensen Anzahl an neuen Regulierungen und Gesetzen. Der Staat hat die Herrschaft über die Wirtschaft nie aufgegeben, höchstens hin und wieder die Ketten ein Mü gelockert.

Deshalb fordern wir mit der 1:12 Initiative, dass die Schweiz eine Vorstellung von Gerechtigkeit in die Bundesverfassung aufnimmt: Wir wollen, dass niemand in einem Monat mehr verdient als sein oder ihre Banknachbarin während eines ganzes Jahres.1

Gerechtigkeit bedeutet, fremden Leuten vorzuschreiben, wie sie ihr Geld ausgeben dürfen? Eine merkwürdige Vorstellung.

Mit dieser zentralen Forderung der Initiative erreichen wir gleich mehrere Punkte: Diese Bindung der obersten Löhne erzeugt einen Druck auf die Tieflöhne, von welchen in der Schweiz noch immer ca. 11% der arbeitenden Bevölkerung betroffen sind. Damit wird sichergestellt, dass bei Lohnerhöhungen eben alle MitarbeiterInnen an den Erfolgen der Unternehmungen beteiligt werden.1

Ein einzelner Lohn ist jedoch nicht per se vom Erfolg eines Unternehmens abhängig, sondern von der Produktivität des Lohnempfängers. Ein Arbeitgeber wird kaum jemandem einen Job geben, dessen Produktivität niedriger als sein Lohn ist, der also weniger Mehrwert schafft, als ihm der Arbeitgeber am Ende des Monats als Lohn ausbezahlt. Lohnrigiditäten, wie Wermuth sie hier schaffen will, führen deshalb nicht zu höheren Löhnen, sondern dazu, dass Leute mit niedriger Produktivität (Jugendliche insbesondere) keine Jobs mehr erhalten.

Natürlich erfordert das ein rigorose Kontrolle der Löhne. Damit wird endlich auch die Forderungen nach voller Lohntransparenz verwirklicht: ArbeitnehmerInnen – gerade die Frauen – werden sich mit der 1:12 Initiative besser gegen Lohndiskriminierung wehren können.1

“[R]igorose Kontrolle” und “volle Lohntransparenz”? Das klingt ein wenig nach totaler Überwachung und Orwell.
Frauen verdienen im Durchschnitt nicht etwa weniger als Männer, weil die meisten Arbeitgeber sexistische Schweine wären, sondern weil die Rollenverteilung von Mann und Frau bezüglich Haushalt, Kindererziehung etc. nicht ausgeglichen ist: Verheiratete Frauen bleiben eher daheim als verheiratete Männer, um sich um die Kinder, den Haushalt, das Abendessen zu kümmern. Statt sich weiterzubilden und Erfahrung in ihrem Beruf zu sammeln, bleiben diese Frauen für ein paar Jahre bis Jahrzehnte daheim.
Dies bedeutet, dass Frauen weniger oft in Berufen zu finden sind, in denen es immer wieder Veränderungen und Erneuerungen gibt. Z.B. Computerindustrie. Denn um in so einem Beruf erfolgreich zu sein, bedeutet, sich stets auf dem Laufenden zu halten. Einem Vollzeitarbeiter fällt das leichter als einer Frau, die vielleicht ein wenig arbeitet, aber die daneben noch kochen und putzen und die Kinder unterhalten muss. Ebenso bedingen viele Kaderstellen, dass man seit der ersten Ausbildung ohne mehrjährige Pause gearbeitet hat. Männer tun das eher als Frauen. Ebenso bedeutet eine Pause von etlichen Jahren einen ebenso grossen Mangel an Erfahrung (und Weiterbildung). Geringere Erfahrung führt aber zu geringerer Produktivität und somit zu tieferen Löhnen.
Untersucht man denn auch die Löhne von Männern und Frauen, die nie verheiratet waren und nie Kinder hatten, dann verschwindet dieser Lohnunterschied nahezu vollständig.

Obwohl unsere Volkswirtschaft wahrscheinlich erst am Anfang der „grössten Rezension seit den 30er Jahren“ (BR Doris Leuthard) steht, zahlen sich die Abzocker schon wieder exorbiotante Löhne und unverschämte Boni aus. Im Klartext heisst das nichts anderes, als das die ArbeitnehmerInnen die Krise, welche die Abzocker und ihre Ideologie verursacht haben, bezahlen dürfen. Das sind wir nicht bereit zu akzeptieren. Mit der 1:12 Initiative schaffen wir irrationale und falsche Anreize ab und stabilisieren damit auch unsere Volkswirtschaft.1

Wieso erhalten die Manager der grossen Banken immer noch hohe Löhne und Boni? Nicht etwa, weil die Regulation des Marktes zu lasch wäre, sondern weil die Banken und Versicherungen vom Staat Milliarden erhielten und nicht bankrott gegangen sind. Die Weltwirtschaft ist momentan von Zombie-Unternehmen durchdrungen, die nicht überleben, weil sie die Kundenbedürfnisse effizient befriedigen, sondern weil sie am Staatstropf hängen.
Die Hauptverursacher der Krise sitzen nicht etwa in den grossen Unternehmen (obwohl ein paar dieser Leute nicht ganz unschuldig sind), sondern in den Regierungen und Notenbanken. Die Niedrigzinspolitik der Federal Reserve, das politische Ziel, selbst ärmste Leute zu Hauseigentümern zu machen (was mitunter zur Bildung von Freddy Mac und Fannie Mae führte) und die implizite Staatsgarantie, die grosse Unternehmen genossen, was risikoreiches Verhalten anspornte, führten zur Blase und anschliessend in die Krise.
Daher: Mehr Mises lesen und die durch Staatsinterventionen entstandenen Probleme nicht durch noch grössere Eingriffe verschlimmern.

Die Frage der Verteilung des Kuchens ist eine politische und darf nicht den Zufälligkeiten eines scheinbar „freien“ Marktes überlassen werden.1

Es wäre ja gar fürchterlich, wenn die Leute im freiwilligen und friedlichen Handel miteinander entscheiden würden, wer wie viel Kuchen erhält. Nein, das kann man nicht zulassen, wo kämen wir da auch hin? Besser ist es natürlich, wenn der Staat jedem Einzelnen exakt vorgibt, wie dieser sein Geld ausgeben darf. Vorgaben, hinter denen stets nackte Gewalt steht.

Heute entscheiden die Abzocker in aller Regel alleine über ihre und die Löhne anderer – das Hauptkriterium bleibt dabei das eigene Portmonnaie.1

Der Staat soll also festlegen, welcher Unternehmer wem wie viel Lohn bezahlen muss? Die ökonomischen Auswirkungen von Preiskontrollen, und Löhne sind nichts anderes als die Preise von Arbeit, sind bekannt und desaströs.

Sie haben sogar die Frechheit – wie zum Beispiel Peter Brabeck von Nestlé – mit ernsthaften Folgen zu drohen, wenn die JUSO-Initiative ankommt. Man muss sich das einmal vorstellen: Der Manager eines Unternehmens – der noch nicht einmal stimmberechtigt ist – droht sieben Millionen BürgerInnen mit Konsequenzen, wenn wir nicht alle nach seiner Pfeife – oder eben seinem Portmonnaie – tanzen. Damit muss Schluss sein.1

Ah? Unternehmen sollen ihren Standort nicht frei wählen dürfen? Nein, wenn es nach Wermuth ginge, dürften Leute, denen keinen einzigen Cent einer Firma gehört, darüber entscheiden.
Es fiele ihm auch nicht ein, darüber nachzudenken, was innerhalb von Nestlé geschehen würde, würde diese Initiative vom Stimmvolk angenommen. Manager blieben Nestlé wohl nicht mehr viele, denn diese würden leicht von im Ausland sitzenden Unternehmen, die grössere Löhne zahlen dürfen, abgeworben.

Wir wollen mit der 1:12 Initiative wieder das Primat der Politik über die Wirtschaft einfordern.1

Die Politiker haben dieses Primat auch nie aufgegeben, sie haben die Wirtschaft stets nach ihrem Gusto geformt und manipuliert. Das sieht man schon nur an der zentralwirtschaftlichen Kontrolle unseres Geldes.

Unsere Spielregeln gelten für alle, und diese Spielregeln setzt das Volk fest. 1

Purer Rechtspositivismus. Was auch immer die Mehrheit der Schweizer meint, das soll Gesetz werden. Wermuth fordert nichts anderes als die blutige Herrschaft des Pöbels. Ein Pöbel, der schlussendlich doch nicht allzu viel Macht besitzt, sondern sich von einer kleinen Gruppe (Bundesrat, Parlament…) beherrschen und berauben lässt.

  1. Cédric Wermuth – “Gemeinsam für gerechte Löhne” [] [] [] [] [] [] [] [] [] []

Nicht nur Manager haben hohe Löhne

In den letzten Monaten (und Jahren) hat eine regelrechte Hexenjagd stattgefunden. Manager wurden für die Wirtschaftskrise verantwortlich gemacht, als Ausbeuter und Abzocker verschrieen und der Gefährdung des sozialen Friedens für schuldig befunden. Insbesondere aber haben die Sozialdemokraten die hohen Löhne und die Boni der Manager und Unternehmer kritisiert. (Zu grosse) Lohnunterschiede seien ungerecht, finden viele und wollen deshalb nicht nur einen Mindestlohn einführen, sondern auch festlegen, wie viel die Differenz zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn innerhalb eines Unternehmens sein darf. (Die 1:12-Initiative der Schweizer Juso, die pauschal alle Bezüger von hohen Löhnen als Abzocker bezeichnet, die sich “immer mehr vom Kuchen unter den Nagel reissen” und “unverantwortliche Risiken [eingehen], für die wir dann mit tieferen Löhnen, unseren Jobs oder unseren Steuern gerade stehen müssen.”1)

Dabei vergessen die Sozialdemokraten aber, dass nicht nur Manager, sondern auch Sportler, Schauspieler und Musiker sehr viel Geld verdienen. Wenn es grundsätzlich ungerecht, asozial oder ethisch nicht korrekt ist, ein hohes Einkommen zu haben, wieso will die Juso dann nicht auch die Lohnspannbreite zwischen den Topfussballern und ihren geringverdienenden Kollegen begrenzen? Wenn Manager durch ihre hohen Löhne verhindern, dass die Löhne der anderen Mitarbeiter steigen, müsste dies nicht auch für Hollywoodstars und Sänger gelten? Gefährdet Roger Federer nicht ebenfalls den sozialen Frieden und sorgt für Neid und Missgunst? Und was ist mit den Boni der Schweizer Fussballer, die teils über 200′000 Franken erhalten, bloss weil die Nationalmannschaft nun nach Südafrika an die WM fahren darf? Ist das nicht ebenso ungerecht? Und was ist mit Regazzoni, der einen Bonus von 26′000 Franken erhalten hat, obwohl er nie gespielt hat?23

Oder hat die Initiative der Juso und die Entrüstung bei den Sozialdemokraten weniger mit hohen Löhnen per se, sondern mehr mit ihrer Abneigung gegen Unternehmer, Manager und Kapitalisten zu tun? Möglich wäre es, insbesondere auch, weil etliche “Top-Manager”, die mit der Juso-Initiative ins Visier genommen werde, nicht das Geringste zur Wirtschaftskrise beitrugen und auch keine unvernünftigen Risiken eingegangen sind, sondern Wohlstand geschaffen haben.

  1. Juso - 1:12 – Gemeinsam für gerechte Löhne []
  2. Manfred Messmer – Apropos ubsartige Boni []
  3. tagesanzeiger – So viel kassieren die Schweizer Spieler für die WM-Qualifikation []

Über die Abschaffung der Kirchensteuer

Jeder Mensch kann in der Schweiz frei wählen, ob er die Kirchensteuer bezahlen möchte oder nicht.1

Falsch! In den meisten Kantonen zahlen auch juristische Personen Kirchensteuer. Unternehmer können somit nicht frei wählen, ob sie die Kirchensteuer zahlen möchten. Selbst ein Unternehmen, das aus lauter Atheisten besteht, muss somit eine Kirchensteuer entrichten. Ebenso werden im Kanton Bern auf Lottogewinne Kirchensteuern erhoben.2

Dazu scheint es ein Ausdruck der Parteilichkeit zu sein, wenn der Staat für bestimmte private Vereine deren Mitgliederbeiträge eintreibt, für andere hingegen nicht. Der Staat treibt so zum Beispiel die Clubgebühren für die römisch-katholische Kirche ein, nicht aber die für die Freidenker-Vereinigung Schweiz. Indem der Staat ein paar ausgewählten Kirchen diese Aufgabe abnimmt, subventioniert er diese Kirchen in jenem Masse. Der Staat ist so also nicht weltanschaulich neutral, sondern unterstützt gezielt ein paar bestimmte Glaubensrichtungen.

Das nicht alle Menschen Kirchensteuer zahlen möchten, weil sie keiner Konfession angehören, ist zu respektieren. Anstatt der Abschaffung der Kirchensteuer fordere ich die Atheisten und kirchenfernen auf, Ihren Gesellschaftsbeitrag ebenfalls zu leisten. Atheisten oder konfessionslose Menschen, die keine Kirchensteuer zahlen, sollen einen Beitrag an eine soziale Institution ihrer Wahl entrichten. Dieser Beitrag soll analog der Kirchensteuer bei der Steuererklärung angegeben werden können.1

Lassen wir die Atheisten (und Buddhisten und Bahá’i und Animalisten und Wiccas und…) doch einfach selber entscheiden, wie diese ihren “Gesellschaftsbeitrag” (was auch immer der Herr Oberbeck darunter versteht) leisten wollen. Vielleicht leisten sie (monetär nicht gemessene) Freiwilligenarbeit, betreiben eifrig und fleissig Aufklärung (über HIV, Influenza, die Evolution, Medizin) oder unterstützen andere Organisationen, die nicht offiziell als “gemeinnützig” anerkannt werden.

Gleiches Recht und gleiche Pflicht für alle, zum Wohle der Solidarität in unserer Gesellschaft!1

Gleiches Recht für alle, dazu gehört aber auch, dass der Staat entweder für alle privaten Vereine oder für keinen einzigen die Clubbeiträge eintreibt. Entweder also die Abschaffung die Kirchensteuer oder die Einführung einer Schachclub- und Paintballvereinsteuer!

  1. Simon Oberbeck, Präsident der Jungen CVP – “Ja zur Atheistensteuer!” [] [] []
  2. Wikpedia – Kirchensteuer (Schweiz) []