Welche Arten der Diskriminierung sollten erlaubt sein?

Wer ein wenig Sprachkenntnisse hat, der weiss, dass diskriminieren nicht benachteiligen bedeutet, sondern schlicht und einfach unterscheiden oder auch trennen.
Unterscheiden müssen wir Menschen jedoch nicht nur, wenn wir als Arbeitgeber Leute anstellen, sondern auch, wenn wir als Kunden auswählen, in welches Restaurant wir gehen, welche Schuhmarke wir kaufen oder auch, welchem Verein wir Geld spenden möchten.
Man könnte sogar sagen, wir diskriminieren jedes Mal, wenn wir eine Entscheidung treffen.

Nun gibt es viele Arten der Diskriminierung. Bekannt und offiziell verpönt sind die rassistische, klassistische und sexistische Diskriminierung. Etwas weniger verabscheut wird die religiöse Diskriminierung.

Gute Gründe sprechen dafür, Rassismus, Klassismus und Sexismus abzulehnen. So ist es betriebswirtschaftlich gesehen z.B. meist besser, die Arbeitnehmer aufgrund ihrer Fähigkeiten und Erfahrung auszuwählen, als aufgrund der Pigmentierung derer Haut.
Allerdings kann man sich Situationen vorstellen, in denen es durchaus Sinn machen kann, Mitarbeiter aufgrund deren Herkunft auszuwählen. Beispielsweise ein chinesisches Restaurant, das ein “authentischeres” Erlebnis bieten will, indem es Chinesen als Kellner anstellt.1 Oder das koschere Restaurant, das einen jüdisch-orthodoxen Koch möchte.

Aber es gibt viele andere Eigenschaften, anhand derer man diskriminieren kann: Schönheit, Attraktivität, Fähigkeiten, Intelligenz, Körpermuskulatur, Ausbildung, Sprachkenntnisse, musikalisches Talent…

Kann man wirklich objektiv sagen, welche Arten der Diskriminierung besser, rationaler oder ethischer sind als die anderen? Und aufgrund welcher objektiven Kriterien kann man beurteilen, in welcher Situation welche Diskriminierungsform zulässig ist und welche nicht?
Hat es nicht mehr mit persönlichen Präferenzen und subjektiver Moral zu tun, welche Arten der Diskriminierung man für richtig hält und welche man ablehnt oder nicht praktizieren möchte?2

Schlussendlich stellt sich auch die Frage, ob man anderen Menschen vorschreiben möchte, was diese mit ihrem Eigentum tun und wie sie ihr hart erarbeitetes Geld ausgeben dürfen?

So wie es den Leuten frei gestellt ist, wem sie aus welchen Gründen ihr Geld geben, wenn sie ins Restaurant gehen, sollte es ihnen nicht konsequenterweise auch frei gestellt sein, wem sie aus welchem Gründen ihr Geld geben, wenn sie mit jemandem einen Arbeitsvertrag schliessen (z.B. jemanden in einem grossen Unternehmen anstellen.) oder wen sie in ihrer Wohnung leben lassen wollen?

Wie ein grosser Liberaler einst sagte:

Antidiskriminierungsgesetze stellen eine Art Brecheisen dar – sie verletzen die Rechte mancher Individuen, um damit eine vermeintliche Verbesserung zu erzwingen, und schaffen so doch nur neue Probleme3

  1. Ein italienisches Restaurant bekam kürzlich jedoch Probleme, weil es gezielt nach Italienern sucht: “Entlassene Angestellte der Restaurantkette Molino protestieren gegen die Personalpolitik ihres ehemaligen Arbeitgebers. Sie werfen der Molino AG vor, Nicht-Europäer zu diskriminieren und Italiener zu bevorzugen.” []
  2. Man verstehe mich nicht falsch, ich bin so sehr gegen Rassismus wie gegen alle anderen Spielarten des Kollektivismus. Aber gegen Rassismus helfen einzig freie Märkte und Aufklärung. Zensur und staatliche Bevormundung dagegen sind kontraproduktiv und schüren Unmut. []
  3. Christian Hoffmann – Linke und rechte Irrtümer []

Arbeitgeber, die Leute aufgrund ihrer Rasse oder ihrer sexueller Präferenzen nicht anstellen und der Staat

Calling on government to purify others’ hearts and minds opens Pandora’s box, pushes us farther down a very slippery slope, and invites all sorts of other hackneyed cliches. I hope that people find discrimination on the basis of race, religion, sexual orientation, physical “handicaps,” and other arbitrary criteria morally repugnant. I do. However, my disapproval of another’s attitude does not give me the right to use force to correct their erroneous ways. Indeed, it may backfire. From what I have observed, the conflagration surrounding the antidiscrimination ordinance has reinforced “us versus them” mentalities around Shelby County.

This also addresses another issue of crucial importance. If I give a government the power to force you to accept my values, I also give them the power to force me to accept your values at some point in the future. Another way of saying this is that any government with the power to take an atheist’s money and give it to my church is also a government with the power to take my money and give it to Planned Parenthood. When we use force to restrict others’ liberty, we endanger our own.

Governments coerce others with a two-edged sword: giving the state the power to do things you like necessarily requires giving the state the power to do things you don’t like, and giving the state the power to restrict behavior of which you don’t approve gives them the power to restrict behavior of which you do approve. The right way to change hearts and minds is not coercion. It is persuasion.1

  1. Art Carden – Whose Right Is It, Anyway? []

Rechtsgleichheit ist ein Märchen

In einem modernen Staat sollten alle Leute vor dem Gesetz gleich sein, d.h. die gleichen Rechte und Pflichten haben. Dem ist ganz und gar nicht so, zwischen Präsidenten, Soldaten, Polizisten, Staatsbeamten und den Zivilbürgern besteht nicht nur ein immenses Machtgefälle, sondern auch sehr grosse Rechtsunterschiede:

  • CIA-Angestellte, Soldaten und andere Beamten dürfen Leute ohne Anklage festhalten, einsperren und foltern (Guantanmo, Bagram). Der eine Präsident beuftragt sie explizit damit, der nachfolgende erteilt ihnen dann die Absolution.1 Tut ein Zivilist etwas Ähnliches, so folgt ein medialer Aufschrei (siehe Fritzl oder andere Entführer/Folterer) und der Täter verbringt mindestens das nächste dutzend Jahre in einem Gefängnis.
  • Polizisten dürfen auf private Grundstücke eindringen (ohne überhaupt einen handfesten Verdacht gegen den Hausherrn zu haben), die Leute im Haus oder auf dem Grundstück mit brachialer Gewalt überwältigen, etwaig anwesende Hunde kaltblütig erschiessen. Der Versuch, diese Polizisten anzuklagen, ist hoffnungslos. Und wenn man sich gegen die Eindringlinge wehrt (Polizisten, die eine Drogenrazzia oder ähnliches durchführen, stürmen Wohnungen und Einfamilienhäuser meist ohne Vorwarnung und ohne anzuklopfen – dies sind dann sogenannte No-Knock-Raids), weil man sie mit Räubern und Mördern verwechselt, dann wird man sofort erschossen, wenn man Glück hat. Wenn man aber Pech hat, dann wird man strafrechtlich verfolgt und verschwindet mindestens lebenslänglich in irgendeinem Knast.234
    Polizisten haben somit nahezu unbegrenzten Handlungsspielraum und können selbst für Morde nicht belangt werden.
  • Staatsbeamte dürfen auf der Basis von illegal beschaffenem Material Anklage gegen andere Leute erheben oder zumindest Razzien anordnen.5 Versucht ein Zivilist dies, dann wird er angeklagt.
  • Nicht nur zwischen Staatsbeamten und Zivilbürgern besteht eine Rechtsungleichheit, auch zwischen den Bürgern selbst bestehen teils recht grosse Unterschiede. Die Dienstpflicht in Deutschland und der Schweiz ist z.B. inhärent sexistisch: Die Männer müssen Militärdienst leisten, ie Frauen gar nichts. Nun bin ich zwar sehr froh darüber, dass die Frauen nicht Zwangsarbeit leisten müssen, aber dies ist doch ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ungleich die Bürger vor dem Gesetz sind.

(Natürlich, in einem Staat der ein Gewaltmonopol und die Besteuerung kennt, muss es zwangsläufig Rechtsungleichheiten geben. Doch man sieht hier, dass es die meisten Staaten nicht dabei belassen, sondern noch viel weiter gehen und ihre eigenene Verfassungen und Gesetze biegen und brechen.)

  1. nzz – Waterboarding soll straffrei bleiben: Regierung Obama wird CIA-Mitarbeiter nicht wegen Folter belangen []
  2. Radley Balko – The Case of Cory Maye
    A cop is dead, an innocent man may be on death row, and drug warriors keep knocking down doors.
    []
  3. Radley Balko – Another Isolated Incident (w/ Puppycide) []
  4. Stephen Littau – A Tale of Two Drug Raids []
  5. nzz – Wenn die Polizei Informationen kauft: Illegal erlangtes Beweismaterial ist nicht in jedem Fall unverwertbar []

Was ein Rassismusverbot wirklich bedeutet

Viele gute Leute können sich nicht vorstellen, wie jemand, der 1. gegen Rassismus ist und 2. ein auch sonst gutherziger Mensch ist, gegen Rassismusverbote und für uneingeschränkte (resp. bloss durch die Eigentumsrechte einschränkbare) Meinungs-, Gedanken- und Versammlungsfreiheit sein kann.

Ich für meinen Teil bin ein absoluter Individualist und habe eine ausgesprochene Abneigung gegen Kollektivismus und Gruppendenken jeglicher Couleur. D.h. ich finde nicht nur klassischen Rassismus abscheulich, sondern genauso Sexismus (in der feministischen und chauvinistischen Variante), ethnisches Denken (u. dazugehöriger (Kultur-)Relativismus u. “Erbsünde” (à la die Weissen sind schuld) = neumodischer (linker) Rassismus), Nationalismus, Patriotismus, Antisemitismus (u. Verschwörungstheorien (à la internationales Finanzjudentum u. Weltherrschaft)), Antiamerikanismus, Klassenhass (à la “die” Bankiers/Kapitalisten/Unternehmer etc.), etc.

Es ist also festzuhalten, dass ein Rassismusverbot gänzlich zu wenig weit geht. Wenn schon, dann müsste jegliche kollektivistische geäusserte Meinung verboten werden. Alles andere ist blatante Rosinenpickerei (= hypocrisy).
Andere Antirassisten meinen, niemand dürfe ungestraft Lügen/Unwahrheiten verbreiten. Aber dann müsste man jegliche Spekulation und Raterei verbieten. Dazu: Wer definiert, was wahr ist? Ist Wahrheitsfindung nicht ein Prozess, bei dem nicht zuletzt Spekulation und wilde Diskussionen wichtig sind?
Eine andere Gruppe meint sogar, niemand habe das Recht, einen anderen zu beleidigen. Aber dies würde zum allgemeinen Verstummen und dann sogar zum allgemeinen Suizid (Manche Haarschnitte sind zum Beispiel eine Beleidigung für mein Auge und meinen Geschmack.) führen. Eine Grenze zwischen “guten” und “schlechten” Beleidigungen zu ziehen, ist nur mit rein artifiziellen Massstäben möglich. D.h. schon nur der Versuch, eine Grenze zu ziehen, ist abzulehnen.

Stellen wir die Äusserung seiner Meinung (sei sie nun kollektivistisch, beleidigend oder gar hetzerisch) der zentralen staatlichen Gegenmassnahme gegenüber, dem Verbot:
Die Meinungsäusserung (in diesem Kontext wird angenommen, dass sie auf eigenem Boden oder Papier stattfindet (oder auf Boden einer Person, die dazu eingewilligt hat), ferner dass niemand zum Konsum dieser Meinung gezwungen wird.) ist nichts anderes als eine das Eigentum der betreffenden Personen verändernde Handlung dar: Ein Saal wird gemietet, Papier wird bedruckt etc.
Jeder, der den Begriff Eigentum versteht und ernst nimmt, der weiss, dass dazu zwingend das Recht gehört, dieses Eigentum nach eigenem Gutdünken zu verformen und vor Fremdeinfluss zu schützen. Andernfalls würde man höchstens von Besitz sprechen. Eigentum bedeutet also auch, dass jeglicher Eingriff in das Eigentum anderer, der nicht vom Eigentümer gutgeheissen wurde, illegitim ist.
Heute ist es leider der Fall, dass Eigentumsrechte von Politikern und Bürgern schmächlich ignoriert werden. Kaum jemand, der nicht meint, über das Eigentum von Drittpersonen mitbestimmen zu dürfen, gar zu müssen.
Äussert nun ein Herr H. auf seinem Hof seine sehr kontroverse Meinung und hat dazu eine Gästeschar geladen, so übt dieser einzig seine Eigentumsrechte aus. Herr H.s Handlungen diesbezüglich sind also absolut legitim. (Wenngleich seine Ansichten mir äusserst unsympathisch sind.) Kommt nun der Staat und verbietet Herr H. eine Rede zu halten und diese danach in gedruckter Form an willige Käufer zu bringen, dann stellt dies ein illegitimer Eingriff in das Eigentum des Herrn H. dar. Diese Initiierung meist sehr direkter Gewalt (sofortige Auflösung der Veranstaltung, Verhaftung, Busse, Gefängnis) bedeutet auch, dass allfällige Gegenmassnahmen seitens H., also auch direkte Gewalt wie z.B. ein Rausschmiss der Polizisten, vollständig legitim sind.

Zusammenfassend lässt sich deshalb sagen, dass ein Rassismusverbot nichts anderes als die Androhung und Anwendung von physischer Gewalt gegen diesbezüglich friedfertiger Menschen bedeutet. Mehr noch: Jeder Fried- und Freiheitsliebender sollte mit all seinen gewaltlosen Mitteln gegen diese abscheulichen Gesetze und Taten ankämpfen.

(Inspiration durch Mathias.)

Gehegte und gepflegte Untermenschen: Positive Diskriminierung

Herauslesen lassen sich Sexismus, Rassismus und Elitismus aus dem „sozial“-staatlichen Parteiprogramm. Es fordert eine „positive Diskriminierung“ von Frauen und ethnischen Minderheiten am Arbeitsplatz, „kostenlose“ Schulbildung für alle, sowie eine steuerfinanzierte Unterstützung der sozial Schwachen. Mit der Umsetzung solcher Forderungen entfernen wir uns immer mehr von den emanzipativen Prinzipien einer freien Gesellschaft und den ursprünglichen Grundsätzen der vermeintlich freien Welt, gemäss welchen jeder Mensch zu allem frei ist, was nicht dieselbe Freiheit anderer verletzt.
[...]
Wer mit offenen Augen und Ohren durch den Alltag geht, kann erkennen, dass Vorurteile gegenüber Frauen und Minderheiten auch im einundzwanzigsten Jahrhundert noch nicht überwunden sind, sondern vielmehr noch immer die Gesellschaft durchdringen. Dass viele Lehrer, Chefs und Bürokraten in ihrem Handeln auch durch diese Vorurteile beeinflusst sind, scheint auf der Hand zu liegen.
[...]
Wenn Antietatisten den „Kampf der Ideen“ gewinnen wollen, müssen sie mit edelster Radikalität die elitären, sexistischen und rassistischen Wurzeln etatistischen Denkens angreifen. Dabei müssen sie nicht auf einen „neuen liberalen Menschen“ hoffen. Es reicht, wenn sie erkennen, auf wie vielen Stufen der politische und kulturelle Status quo die Menschen entmündigt und entmutigt, sie bei der Entwicklung ihrer Potentiale behindert und bei vielen den Gang in ein selbstbestimmtes Leben verhindert. Nur wenn Staatskritiker damit aufhören, dem „sozial“-„demokratischen“ Leviathan in seiner selbsterhaltenden Dialektik das intellektuelle Futter zu liefern, besteht die Chance, dass den vermeintlichen Staatsbedürftigen der Ausgang aus ihrer nicht genetisch bedingten sondern staatsverschuldeten Unmündigkeit gelingt.1

  1. Matthias Jenny – Der „sozial“- staatliche Untermensch: Fakt oder Fiktion? []

Staatlich geprüfte und bewilligte Diskriminierung

Die Schweizer Armee hat ihre Tauglichkeitskriterien überarbeitet. Neu müssen Veganer keinen Militärdienst mehr leisten.1

Die Schweizer Armee ist ein Hort der verschiedenartigsten Diskriminierungen. Zwar ein Staatsunternehmen und als solches eigentlich unter Argusaugen, besteht immer noch der Grundsatz des Sexismus bezüglich Dienstpflicht. Gross aufzufallen scheint das niemandem. Aufschreie gibt es nicht. Die gibt es einzig, wenn irgendwo an einer Plakatwand das Abbild einer leicht bekleideten Frau hängt. Auch unsere Bundesrätinnen, die so eifrig sind, wenn es um Gleichberechtigung geht, stören sich nicht daran. Darüber hinaus scheinen nicht einmal die FDP-Bundesräte bemerkt zu haben, dass die Dienstpflicht nichts anderes als Zwangsarbeit, resp. Frondienst darstellt. Aber vermutlich gehört ein wenig Sklaverei zu jedem Staat dazu. Und nun werden alle Veganer diskriminiert, indem man ihnen den Zugang zur Armee verbietet. Es wird wohl die wenigsten unter ihnen stören, aber im Grunde genommen sagen unsere Armeechefs nichts anderes als: “Wir sind zu faul, um für euch spezielle Schuhe anfertigen zu lassen. Dazu müssen unsere Soldaten auch in ihren Ernährungsgewohnheiten uniform sein. Alles andere wäre zu teuer. Da kaufen wir lieber noch ein paar Raketenwerfer.”

Ja, ich warte immer noch darauf, dass die SP Unterschriften sammeln geht, um dem Sexismus der Schweizer Armee ein Ende zu setzen und die Frauen zum Frondienst antreten zu lassen.

  1. antibuerokratieteam – Ein Herz für Veganer []

Gut, Böse und frische Erdbeeren

Kollektivismen sind überall anzutreffen. Die bekannteste Form des Gruppendenkens ist der äusserst verpönte Rassismus. Gleich gefolgt von Misogynie. Weniger geläufig ist, dass auch Klassenkampf und Religionskonflikte auf dem Kollektivismus basieren. Das Klassendenken ist beinahe schon ein perfektes Beispiel dafür. Dabei werden die Menschen in zwei an und für sich ganz gewöhnliche und auch nützliche Kategorien wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, dann aber diesen zwei Klassen andere Merkmale zuschreiben, als für die Bildung eben dieser benützt wurden. (Die Differenzierung zwischen Theisten und Atheisten ist zum Beispiel völlig in Ordnung, wenn es um den Gottesglauben geht, wird aber zum Kollektivismus, sobald der einen Gruppe und jedem Individuum der Gruppe von der Gretchenfrage unabhängige Aspekte wie politische Orientierung zugesprochen werden. – D.h. auch wenn es eine statistische Differenz diesbezüglich gäbe, so dürfte man von der Statistik nicht auf das Individuum schliessen.)

Ich bin der Meinung, die Bürger dieser Nationen sollten eine Diskussion darüber führen, ob manche Kollektivismen besser sind als andere. Denn es scheint, als wäre manche dieser Verallgemeinerungen akzeptierter und teils bejubelter Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses, während andere mit tiefer Missgunst quittiert werden. White Supremacy ist das Ende jeglicher Karriere. Ein wenig Klassenkampf und Antiamerikanismus öffnen zumindest den Weg zum Parteichef einer Bundesratspartei oder zum Chefredakteur.

Doch besteht ein Unterschied zwischen diesen Kollektivismen? Wenigstens ein gradueller?

Nein. Gruppendenken ist stets unfair, da dem Individuum selbst zu wenig Beachtung geschenkt wird, sondern betreffende Person nur Zugehöriger zu einer Gruppe mit ganz bestimmten Merkmalen ist, die zu Vorurteilen und somit nicht die realen Tatsachen beachtendem Verhalten führt, welches im besten Falle zu Kommunikationsprobleme führt. Leider hat Gruppendenken in all seinen Formen schon Millionen von Toten gekostet. Kein Kollektivismus ist also historisch unbelastet.

Kollektivismen sind also effektiv gefährlich, jedem Individualisten äusserst zuwider und stimmen schlicht nicht mit der Realität überein.

Kirchen oder Freiheit für Misogynisten

Du hast einen hundsgewöhnlichen Job zu vergeben und bist kein Stripclubbesitzer. Wie wählst du die richtige Person aus?
a) Du schaust, wer am besten dafür qualifiziert ist.
b) Du lehnst Bewerbungen von Frauen im Vornherein ab und gehst danach so vor wie bei a) beschrieben.

Würde man eine derartige Umfrage machen, so hoffe ich, dass die meisten Personen Antwort a) wählen würden. Ansonsten müsste man sie des Kollektivismus bezichtigen. Katholische Bischöfe sind gar dazu verpflichtet, Antwort b) zu wählen. Zumindest wenn der zu vergebende Job das Pfarramt darstellt.

Spräche man die Leitung der katholische Kirche darauf ein, würde sie vermutlich mit Bibelzitaten und irgendwelchen alten innerkirchlichen Bestimmungen antworten. Akzeptierte man jedoch diese Antwort, so müsste man jedem eine Ausnahme von den Antidiskriminierungsgesetzen gewähren, der seinen Antrag mit einem genügend alten Buch oder mehrere Jahrhunderte alten Gesetzestexten (im weitesten Sinne des Wortes) begründen kann. Würde lediglich eine theologische Begründung genügen (was vermutlich der Fall ist), so könnte rein theoretisch jeder seiner Unternehmung einen religiösen Untergrund verpassen, um so die Antidiskriminierungsgesetze zu umschiffen.

Die katholische Kirche (und mit ihr viele andere Kirchen und Sekten) untergräbt diese Gesetze nicht nur, sie führt das ganze Konzept ad absurdum. Denn diese Gesetze sind darauf angewiesen, dass Ausnahmen nur zugelassen werden, wenn eine objektive Notwendigkeit besteht, Vertreter eines bestimmten Geschlechtes anzustellen. Was zum Beispiel in Stripclubs der Fall ist.

Doch die Kirche kann ihre Behauptung, dass Frauen nicht Pfarrer werden können, so wenig mit Fakten untermauern wie die Kirche des FSM ihre Auffassung, dass für das Sekretariat nur Frauen mit Körbchengrösse D in Frage kommen. Das heisst, die Aussage, dass Frauen fürs Pfarramt ungeeignet seien, weil dies vor etlichen Jahrhunderten ein paar Leute bestimmt hätten, die von Geistern besessen wären vom Heiligen Geist inspiriert worden seien, gleichwertig mit der Begründung, man wolle keine Frauen einstellen, weil man sich in deren Nähe “unwohl” fühle.

Entweder muss man also die römisch-katholische Kirche dazu zwingen, Frauen ins Pfarramt zu heben, oder man streicht die Antidiskriminierungsgesetze und gibt dem Arbeitgeber die volle Kontrolle über seine Eigentum zurück, was bedeutete, dass er nach völlig willkürlichen und beliebigen Massstäben Leute einstellen kann. (Womit er allerdings eine Vielzahl gut qualifizierter Arbeitskräfte ignorieren und somit einen Nachteil im Vergleich zur nicht diskriminierenden Konkurrenz in Kauf nehmen würde. Was diesen Arbeitgeber langfristig marginalisieren würde.) Allerdings müsste die Kirche dazu vollkommen privatisiert werden. D.h. Abschaffen der Kirchensteuer für juristische Personen und Abschaffen der Erhebung und des Eintreibens dieser Steuer durch den Staat, kein konfessioneller Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, keine Steuererleichterungen, Verbot von finanziellen Leistungen aus der öffentlichen Hand an die Kirche, keine Seelsorge an staatlichen Einrichtungen, keine konfessionellen Fakultäten an öffentlichen Universitäten.

Voraussichtlich wird aber weder der erste, noch der zweite Fall eintreten, so dass die Antidiskriminierungsgesetze nicht konsequent angewendet werden können und die Eidgenossenschaft eine offen sexistische Vereinigung finanziell und administrativ unterstützt.

Werbefreiheit, Ladies und Pornografie

Sexistische Werbung (Es liegt in der Natur der Sache, dass Sexismus immer subjektiv ist und alleinig von Gemütern, nie aber von Tatsachen abhängig ist.) wird in der Schweiz nicht verboten. Allerdings nicht, weil der Nationalrat die Werbefreiheit nicht einschränken will, sondern weil es schwer durchzusetzen wäre. Dazu helfe das Pornographieverbot schon ganz gut und die Schweizerische Lauterkeitskommission würde auch ganz gute Dienste leisten.1

Gut. Sehr gut. Allerdings sind die Gründe miserabel. In der ganzen Debatte um Sexismus geht es grösstenteils nur darum, dass sich manche Leute von gewissen Bildern oder Worten beleidigt fühlen und dies per Gesetz verbieten wollen. Bloss hat niemand das Recht, nicht beleidigt zu werden. Niemand. Egal wie schwer die Beleidigung ist. Und wer sich ab einem Plakat oder einem Werbespot stört, der soll einfach nicht hinsehen. Was die negativen Auswirkungen sexistischer Werbung anbelangt: Solche Behauptungen sollte man immer mit Zahlen untermauern können. Dazu ist ironischerweise das Frauenbild dieser Personen fragwürdig. Ist es nicht ein wenig bedenklich, wenn einer meint, Frauen seien so leicht zu beeinflussen, dass sie nach ein paar Werbespots mit leicht bekleideten Frauen glaubten, sie müssten sich prostituieren? Der Rest ist eine Frage der Mode und des persönlichen Geschmacks.

  1. nzz – Gesetzliches Verbot sexistischer Werbung abgelehnt []

Atheismus als Friedensstifter

Die Nichtreligiösen tragen womöglich mehr zum religiösen Frieden in der Schweiz bei als all die Religiösen, die sich ihrer Nächstenliebe rühmen: Es gibt klare Indizien für den Zusammenhang zwischen Religiosität und allgemeiner Menschenfeindlichkeit, sagt ein nationales Forschungsprojekt

Sandro Cattacin: «Nichtreligiöse sind klar weniger rassistisch, weniger sexistisch, weniger homophob, weniger xenophob.» Nur ein Schluss sei übereilt: «Man darf davon nicht ableiten, dass jeder Nichtreligiöse tolerant ist.»1

Erstaunlich, bieten doch gerade religiöse oder pseudoreligiöse (Sozialismus in all seinen Spielarten, aber auch andere Ideologien, die irgendetwas für heilig erklärt haben.) Weltanschauungen die beste Begründung für kollektivistischen Hass. Dagegen sind es gerade die Naturwissenschaften, die niemandem Stoff für Vorurteile liefern. Evolutionsbiologen (Manchmal salopp Darwinisten genannt.) gehören mitunter zu den grossartigsten Humanisten. Woran das wohl liegt?

Ah ja, was diese Studie auch besagt, ist, dass der Antisemitismus in der Schweiz beunruhigend hoch sei. Viele seien auch der Meinung, Juden besässen zu viel Macht und Einfluss. (Verschwörungstheorien à la Zionistische Weltverschwörung lassen grüssen.)

  1. Fromm und fremdend / via m.m. []