Wieso es richtig ist, dass in der Schweiz Kirchenglocken läuten dürfen, Muezzine aber nicht zum Gebet rufen dürfen: Eine Diskussion über Eigentumsrechte und Lärm

Lärm.1 2 Lärm?

Lärm gibt es nicht. Es gibt nur verschiedene Töne in verschiedener Lautstärke. Was manche als Musik geniessen, ist für manche bloss dissonanter Lärm. Was manche an heile Heimat erinnert, ist für andere eine ungehobelte (theokratische) Machtdemonstration. Manche schlafen gerne neben einer Weide voll bimmelnder Schafe, andere empfinden ein Glockenspiel als Belästigung.
Töne lassen sich einfach nicht objektiv in störenden Lärm einerseits und harmonische Musik andererseits einteilen. Schwierig ist auch zu beurteilen, welche Art und wie laute Töne zu gesundheitlichen Schäden führen (können). Schadet es, neben einem Flugplatz zu wohnen? Schadet es zwingend oder nur unter Umständen? Wenn jemand wegen lauten Nachbarn nicht schlafen kann, liegt die Ursache dann bei den lauten Nachbarn oder bei der eigenen Unruhe / Insomnia?

Ob man also Kirchengeläut mag oder nicht, ob man sich dadurch gestört und (im Genuss seines Lebens und seines Eigentums) beeinträchtigt fühlt, ist eine subjektive Empfindung.

Aus einer plötzlichen Laune heraus sollte man jedoch keine Gesetze erlassen. Etwas nicht zu mögen ist nicht Grund genug, um Verbote zu beschliessen, also andere Leute mit Gewalt an bestimmten Handlungen zu hindern. Für jedes einzelne zu beschliessende Verbot gilt zuerst zu analysieren, ob es ethisch gerechtfertigt ist oder ob nicht das Verbot selber bestimmte Rechte verletzen würde.

Die IG Stiller, gewissermassen die Vorfront der Schweizer Anti-Lärm-Bewegungen, jedoch hat diese Analyse nicht gemacht. Sie will bloss mehr Ruhe und Stille. Dazu sind ihr zwar nicht ganz alle Mittel recht, aber doch einige. Z.B. fordert sie ein totales nächtliches Verbot von Kirchengeläut.

Doch ist ein solches Verbot gerechtfertigt? Könnte man auch Flughafen dazu zwingen, in der Nacht keine Flugzeuge starten oder landen zu lassen?

Der Freiheitsfreund kann hier zwei sehr verschiedene Standpunkte einnehmen:
Er kann sagen: Wer Glocken bei sich hat, sollte diese auch läuten dürfen. Denn die Glocken stellen ja sein Eigentum dar und sein Eigentum kann man unbeeinschränkt benutzen, so lange man nicht das Eigentum anderer beschädigt. Und Glockentöne, die schädigen ja klarerweise niemandes Eigentum.
Oder er kann sagen: Wer ein Haus besitzt, der hat auch das Recht, ungestört (von Lärm, Rauch und merkwürdigen Düften) darin leben zu dürfen. Denn das Haus ist ja sein Eigentum und sein Eigentum sollte man ja geniessen dürfen. Darüber hinaus verändern sowohl Klänge wie auch Rauch die physische Integrität des Eigentums des Hausbesitzers. Sie führen z.B. zu Gehör- und Lungenschäden. Rauchpartikel können auch auf unschöne Art und Weise Mauern schwärzen.

Beide Positionen haben ihre Berechtigung und betonen bestimmte Aspekte des Eigentumsrechts. Doch welcher Standpunkt ist der richtige? Der ethisch korrekte? Der freiheitliche?

Keiner. Denn ein wichtiger Aspekt des Problems wird in der ganzen Diskussion über Lärm geflissentlich vergessen: Wer hat zuerst welche Rechte etabliert? Wie Rothbard in Law, Property Rights, and Air Pollution schreibt:

The “first ownership to first use” principle for natural resources is also popularly called the “homesteading principle.” If each man owns the land that he “mixes his labor with,” then he owns the product of that mixture, and he has the right to exchange property titles with other, similar producers. This establishes the right of free contract in the sense of transfer of property titles. It also establishes the right to give away such titles, either as a gift or bequest.

Most of us think of homesteading unused resources in the old-fashioned sense of clearing a piece of unowned land and farming the soil. There are, however, more sophisticated and modern forms of homesteading, which should establish a property right. Suppose, for example, that an airport is established with a great deal of empty land around it. The airport exudes a noise level of, say, X decibels, with the sound waves traveling over the empty land. A housing development then buys land near the airport. Some time later, the homeowners sue the airport for excessive noise interfering with the use and quiet enjoyment of the houses.

Excessive noise can be considered a form of aggression but in this case the airport has already homesteaded X decibels worth of noise. By its prior claim, the airport now “owns the right” to emit X decibels of noise in the surrounding area. In legal terms, we can then say that the airport, through homesteading, has earned an easement right to creating X decibels of noise. This homesteaded easement is an example of the ancient legal concept of “prescription,” in which a certain activity earns a prescriptive property right to the person engaging in the action.

On the other hand, if the airport starts to increase noise levels, then the homeowners could sue or enjoin the airport from its noise aggression for the extra decibels, which had not been homesteaded. Of course if a new airport is built and begins to send out noise of X decibels onto the existing surrounding homes, the airport becomes fully liable for the noise invasion.

It should be clear that the same theory should apply to air pollution. If A is causing pollution of B’s air, and this can be proven beyond a reasonable doubt, then this is aggression and it should be enjoined and damages paid in accordance with strict liability, unless A had been there first and had already been polluting the air before B’s property was developed. For example, if a factory owned by A polluted originally unused property, up to a certain amount of pollutant X, then A can be said to have homesteaded a pollution easement of a certain degree and type.3

Damit ist der Streit zwischen Kirchengeläutliebhabern und -gegner nicht geschlichtet, aber wir wissen, dass wir jeden Fall für sich betrachten und jeweils die Frage stellen müssen: Wer hat zuerst welche Rechte etabliert?

Stand die Kirche zuerst dort und hat seit Anbeginn bestimmte Gebräuche des Glockenläutens gepflegt, dann können Neuzuzüger nicht von der Kirche fordern, das Geläut einzustellen. Dasselbe gilt für die Flughafenlärm-Diskussion: Neuzuzüger müssen sich mit dem Lärm abgeben.

Nur wer vor sein Recht auf ungestörte Bettruhe etabliert hat, bevor die Kirche ihr Recht auf einen bestimmten Lärmausstoss etabliert hat, kann letztere dazu zwingen, die Glocken in der Nacht ruhen zu lassen.

Als Faustregel kann man also festhalten, dass Kirchen (als vermutete firstcomer oder latecomer, denen es (von den gläubigen Anwohnern) erlaubt wurde, rund um die Uhr Glocken zu läuten) auch in der Nacht weiterhin läuten dürfen, während Muezzine als absolute latecomer nicht auf Türme steigen dürfen, um zum Gebet zu rufen. (Ausser natürlich sämtliche Anwohner, d.h. vom Gebetsruf Betroffene, würden dies dem Muezzin erlauben.)

Die IG Stiller liegt also im Unrecht: Ein grundsätzliches Verbot von Kirchengeläut (in der Nacht) wäre widerrechtlich (die Rechte der Kirche verletzend) und unfreiheitlich.


  1. Andreas Kyriacou – Stille Nacht? Nicht mit dem Kirchengeläut rund um die Uhr… []
  2. IG Stiller []
  3. Murray N. Rothbard – Law, Property Rights, and Air Pollution []

20 thoughts on “Wieso es richtig ist, dass in der Schweiz Kirchenglocken läuten dürfen, Muezzine aber nicht zum Gebet rufen dürfen: Eine Diskussion über Eigentumsrechte und Lärm

  1. Prinzipielle Zustimmung.

    Nur wie sieht die Betrachtung aus, wenn dieses “Recht” der Kirche auf Beschallung nicht unter freiwilliger Zustimmung, sondern unter Androhung von Gewalt zustande gekommen ist? Zu der Zeit, als viele Kirchen gebaut wurden hatte der Klerus entweder absolute weltliche Macht oder paktierte mit den weltlichen Herrschern. So jemand gegen das Gebimmel gewesen sein sollte, hätte er um sein Leben fürchten müssen. Meist war auch nicht die Kirche das erste Bauwerk in einem Dorf, sondern kam erst ab einer gewissen Dorfgröße hinzu. Und ebenso überlebt die Kirche als Organisation i.d.R. jedes Individuum, so dass quasi jeder dazu verdammt wäre das Gebimmel von der Geburt bis zum Tod zu tolerieren.

    Insofern stellt speziell das Kirchengebimmel imho nur ein weiteres Resultat des Diktats der Mehrheit dar, die Position der Kirchen in der Gesellschaft das Ergebnis von jahrhundertelanger Korruption.

    Eine Sache fiele mir jedoch noch dazu ein: als damals die Glocken geläutet wurden, mussten diese von Menschenhand bewegt werden, was ein sehr anstrengendes Unterfangen war und aus diesem Grund schon nicht für jeden Furz in Angriff genommen wurde. Imho haben die Kirchen damals maximal das Recht auf manuelle Glockenbeschallung erworben. Heute, mit elektrifizierter Unterstützung, bedeutet Glockenläuten jedoch nur noch einen Knopf/Schalter zu betätigen, was die Klerikalen auch mit einer frommen Inbrunst zu tun pflegen – je öfter desto besser, speziell wenn es durch ein Gesetz oder eine Erlaubnis gedeckelt ist. Dies wäre vergleichbar mit Rothbards Flughafen, der plötzlich mehr Lärm produziert…

  2. In diesem Fall liegt natürlich die Kirche im Unrecht, muss mit dem Glockenschlagen aufhören und die Geschädigten, resp. deren Rechtsnachfolger entschädigen.

    Grundsätzlich muss aber von der Unschuld des Angeklagten, in diesem Fall der Kirche, ausgegangen werden, so lange ihre Schuld nicht bewiesen worden ist.
    Gerade beim Eigentumsrecht wird als Faustregel davon ausgegangen, dass der momentane Besitzer auch der rechtmässige Eigentümer ist.

    -

    Gewiss, die Kirchen dürfen nicht plötzlich öfters oder lauter oder zu anderen Zeiten läuten, sondern nur so viel, wie sie es die letzten Jahrhunderte getan haben.

  3. In diesem Fall löst Eigentum keine Konflikte, sondern schafft Konflikte. Wenn der Wert der Immobilie sinkt und der Gesundheitszustand der Beschalten sich verschlechtert, wer haftet und in welchem Umfang? Das nächtliche Ruhestörungen dauerhaft folgenlos bleiben, davon ist nicht auszugehen.

    Die einzige Lösung des Konflikts bestünde darin, dass die Kompensationsleistungen derart immens sein würden, dass die Kirche freiwillig auf die Beschallung verzichtete.

    Die räumliche Ausdehnung der Schweiz sorgt wahrscheinlich für die Kirchennähe.

  4. Aus einer plötzlichen Laune heraus sollte man jedoch keine Gesetze erlassen. Etwas nicht zu mögen ist nicht Grund genug, um Verbote zu beschliessen, also andere Leute mit Gewalt an bestimmten Handlungen zu hindern

    Leider sehen das viele Stimmbürger heute anders…

  5. Wozu soll es gut sein mitten in der Nacht jede Viertelstunde die Zeit zu schlagen? Was soll das helfen? Kann man besser schlafen? Wachsen die Bäume schneller? Werden unsere Steuern damit bezahlt? (Oder werden Steuergelder damit verschwendet…)

  6. Ach die IG Stiller soll doch endlich aufhören zu jammern. Wenn es ihnen nicht passt, dann können sie ja gehen. Die Grenzen sind in allen Himmelsrichtungen zu finden.

    Wir sind nicht auf sie angewiesen. Keiner braucht das ewige, nervtötende Gejammere der IG Stiller und ihrer meschuggenen Fraktion.

    Warum Kirchenglocken läuten dürfen? Weil das ein christliches Land ist. Der Muezzin kann meinetwegen in Arabien soviel schreien wie er will.

    Jene, die Steuergeld mit hirntoten Aktionen wie jender der IG Stiller verschwenden, die sollte man ausweisen – am besten ab in die Verbannung nach Arabien.

  7. @ Odin:

    Leider.

    @ Kirchenglocken Lärm:

    Es geht überhaupt nicht um ‘den’ Nutzen von Kirchengeläut, aber: Manche erfahren so, wie viel Zeit es ist, ohne auf die Uhr blicken zu müssen. Andere mögen den Klang von Glocken, fühlen sich dadurch daheim und können besser schlafen.

    @ Schweizer:

    Entlarvende Worte. Aber zum Glück gibt es auch Schweizer, die konsequent gegen Enteignungen sind.

    @ freiheitistunteilbar:

    Es geht nicht um Gesundheitsschäden, es geht darum, wer zuerst seine Rechte etabliert hat: Die Kirche das Recht auf Glockengeläut oder die Anwohner ihr Recht auf Nachtruhe. Diese Frage muss man in jedem Fall neu beantworten.
    Sagen kann man aber, dass viele, die sich über Glockengeläut beschweren, Neuzuzüger sind und somit latecomer.

  8. @Benjamin B. :

    Es geht nicht um Gesundheitsschäden, es geht darum, wer zuerst seine Rechte etabliert hat: Die Kirche das Recht auf Glockengeläut oder die Anwohner ihr Recht auf Nachtruhe. Diese Frage muss man in jedem Fall neu beantworten.
    Sagen kann man aber, dass viele, die sich über Glockengeläut beschweren, Neuzuzüger sind und somit latecomer.

    Die Frage wer zu erst da war löst den Konflikt nicht. Wer haftet bei Gesundheitsschäden durch Geläut? Muss derjenige diese als Latecomer hinnehmen?

  9. Ja, wer neben eine Kirche zieht, muss das Risiko möglicher Gesundheitsschäden selber tragen. Gleich wie derjenige, der ein Haus neben einem Fluss baut, der das Risiko einer Überschwemmung selber tragen muss.

    So viel zur rechtlichen Situation. Persönlich wäre es mir lieber, die Parteien würden sich zusammen setzen und zu einer Lösung finden, die beide zufrieden stellt. Ein Richter oder ein Schiedsgericht könnte vermitteln helfen.
    Doch dies wird leider nicht geschehen. Heutzutage werden Konflikte in Gerichten ausgetragen, die nicht vermitteln, sondern Gewinner und Verlierer schaffen. Oder, noch schlimmer, mithilfe von Gesetzen und Verboten, die auch nicht der Vermittlung und Einigung dienen, sondern ebenso Gewinner und erzürnte Verlierer schaffen.

  10. Oh immer diese Aussagen “Wen es stört, soll doch wegziehen!” “Die Kirche war zuerst da!”
    Ich lebe schon seit 20 Jahren hier, nahe der Kirche und ich muss euch sagen “JA” sie war zuerst da! Und sie hat mich bis vor ca. 7Monaten auch NICHT gestört. Dann kam die neue “Glöcknerin” und hat eine “Reparatur” veranlasst, damit die Glocken NUN Lauter, deftiger, dröhnender, länger und nerviger sind. Man sucht sich ständig einen neuen Grund um zu Läuten dass die Wände wackeln.
    Menschen sollen an den leidensweg Christi erinnert werden JEDEN TAG….mit Verlaub: Ich WEISS es jetzt!
    Also ICH war vor der neuen Glöck—eh Knöpfedrückerin da! Soviel steht fest!
    Wenn die Kirche, von Ihrer so oft zitierten Nächstenliebe mal etwas preis geben könnte und uns etwas entgegenkommen könnte indem man das Geläut einfach eindemmt! (z.B. mit den Lammelen am Kirchturm) dann wäre jedem geholfen, kein Geld würde verschwendet und alle können in Ruhe schlafen, Knöpfe drücken und beten so wie sie es wollen!
    Frohe Weihnachten und ein stilles, ruhiges Jahr!

  11. @ Dahlia,

    wie ich bereits sage: Die Glocken dürfen so laut und so oft läuten, wie sie es bisher getan haben. Ein Anstieg der Lautstärke oder der Häufigkeit ist nicht (!) zugelassen.

  12. Also Benjamin, da muss ich Rothbarth wiedersprechen. Grundsätzlich darf jeder mit seinem Eigentum machen, was er will, solange er nicht das Eigentum eines anderen beeinträchtigt. Der Unterschied zur Natur besteht darin, dass man ihr keine Rechnung schicken kann – die Absehbarkeit der Schädigung ist dabei unerheblich. ;-)

    Wen kannst du schon verantwortlich machen, wenn ein Fluss über die Ufer tritt? Niemanden. Die Natur kann auch kein Eigentum besitzen.

    Analog dazu: Der Raucher, der zuerst auf einer Öffentlichen Bank saß ist zwar der Firstcomer, kann aber nicht über das Eigentum verfügen, weil öffentliches Eigentum eigentlich keines ist, da es allen und somit niemandem gehört. Auf seiner Bank dürfte er schmökern ohne Ende, aber nur solange der Dunstkreis niemanden beeinträchtigte. ;-)

    Die Firscomer-Latecomer-Methode ist zwar auf den ersten Blick eine Lösung, steht jedoch das Eigentum im Vordergrund und nicht der Zeitpunkt des Erwerbs, so ist sie äußerst unbefriedigend und fehlerhaft.

  13. “Ein Anstieg der Lautstärke oder der Häufigkeit ist nicht (!) zugelassen.”
    Von mir aus können Sie auch läuten, aber eben BITTE wieder so wie früher!
    Aber versuch dass mal den Leuten beizubringen die dafür verantwortlich sind! Sturrköpfig wie sie sind, sitzen sie wahrscheinlich vor ihren Knöpfchen und reiben sich die Hände und freuen sich, weil sie anderen Schaden zufügen!

  14. @ freiheitistunteilbar:

    War ein schlechtes Beispiel, stimmt.

    Ich sehe nicht genau, wieso du das Firstcomer-Latecomer-Prinzip kritisierst. Dieses dient ja genau dazu, festzustellen, wer der legitime Eigentümer einer bestimmten Sache ist.
    Was Rothbard getan hat, war bloss, dieses Prinzip nicht nur auf physikalisch direkt greifbare Dinge anzuwenden, sondern auch auf sogenannte Easements, also Wegerechte. (In diesem Fall: Lärmemittierungsrechte.)

    Wie der Libertarismus ohne diese Theorie der Easements auskommen sollte, das ist mir rätselhaft. D.h. das kannst du mir nun erklären ;-)

    Was dein Beispiel der Bank anbelangt: Der Libertarismus kennt kein öffentliches Eigentum. Entweder hat etwas einen klar definierten Eigentümer oder keinen. Wenn es keinen hat, dann ist das Ding frei für das Homesteading. D.h. jeder kann es zu seinem Eigentum machen, der gerade will.

  15. Benjamin

    Ich könnte den Herrschaften ja mal anbieten bei mir zu nächtigen und danach (nachdem man um 6 Uhr aufgeSCHRECKT wurde und nicht mehr schlafen kann) um 7 aufzustehen, den ganzen Tag von 8 bis abends 18 Uhr arbeiten zu gehen und das mal 2 Wochen lang.
    Und nichts da mit am Wochenende ausschlafen! Schließlich wird Samstags um 6 ebenfalls geläutet und Sonntags um 9:30 was das zeug hält, achja und um 9:45 Uhr und um 10:00, dann wieder um 11:00 und dann 12:00 Uhr….

    Wenn einem das Herz fast aus der Brust springt vor lauter Schreck und das Adrenalin nur so durch den Körper schießt. DANN Will ich mal wissen ob sie das noch gut heißen!

    Ich würde dann natürlich im Gegenzug in deren Schlafstätte nächtigen, die NICHT in der Nähe der Kirche liegen….

  16. @Benjamin B.

    Das Firstcomer-Latecomer-Prinzip dient der Begründung von Eigentum, wo hingegen die Easement Theorie dazu geeignet ist, Eigentum zu beeinträchtigen. Die Freiheit über die Nutzung des Eigentums endet dort, wo die des Nächsten beginnt.

    Es ist m. M. n. nicht angemessen zu sagen: Pech gehabt, ich war zuerst hier ;-)

  17. Welchen Zweck hat Kirchenglockengeläute oder welchen Sinn macht Kirchenglockengeläute? Wieso läutet die Katholische Kirche an der Wehntalerstrasse um 11.00 Uhr und 18.00 Uhr Sturm? Wäre jemand gestört wenn sie nicht läuten würde? Bin ziemlich sicher, keiner kann einen vernüftigen Grund nennen, warum die Glocken läuten sollen.

    Kirchglockengeläute ist laut
    Kirchglockengeläute benötigt Energie, die kostet
    Kirchglockensturmgeläute ist nervig und grausam
    Kirchglockengeläute kann den Schlaf stören
    Kirchglockengeläute kann jemand erschrecken, was zu Unfällen führen kann
    Kirchglockengeläute hat heute keinen Zweck mehr
    Habe bis jetzt niemand nüchtern sagen hören das Kirchglockensturmgeläute schön findet
    Lärm und damit meine ich jeglicher Schall schädigte schon viele Körper

  18. Welchen Zweck hat Kirchenglockengeläute oder welchen Sinn macht Kirchenglockengeläute?

    Ich will das Glockengeläute nicht verteidigen, doch: Es gibt Leute, die mögen einfach den Klang dieser Kirchenglocken. Manch einem “heimelet’s”, wenn er die Glocken hört. Anderen dienen die Glocken als Zeitangabe.

    Aber diese Dinge könnte man natürlich durch Uhren und CDs ersetzen. Wenn man denn wollte.

    Ich persönlich mag Glockengeläute auch, aber nicht irgendwann mitten in der Nacht, sondern zu einem Zeitpunkt, den ich auswähle. Die Nächte mag ich am liebsten absolut still.

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